Ausbildung Ostthüringen

6 Die Tage vor deinem Ausbildungsbeginn Die Tage vor deinem Ausbildungsbeginn Die Suche nach einem Ausbildungsplatz war erfolgreich und du hast den Vertrag in der Tasche. Welche Dinge du vor dem Ausbildungsbeginn noch erledigen musst und was du während der ersten Tage im neuen Betrieb beachten solltest, erfährst du hier. Checkliste „Vor dem Ausbildungsbeginn“ „Papiere“ besorgen. Bei Ausbildungsbeginn brauchst du bestimmte Unterlagen, zum Beispiel: v v Krankenversicherung: Als Auszubildende oder Auszubildender brauchst du eine eigene Krankenversicherung. v v Rentenversicherung: Mit der Anmeldung deiner Beschäftigung bei der Krankenkasse erfolgt die Aufnahme in die Rentenversicherung. Diese schickt dir den Sozialversicherungsausweis mit der Sozialversicherungsnummer zu. v v Finanzielle Unterstützung: Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du für deine Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten (bei einer schulischen Ausbildung BAföG, bei einer betrieblichen Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe). Tipp: Informiere dich und stelle den Antrag frühzeitig. v v Eigenes Bankkonto: Für die Überweisung der Ausbildungsvergütung brauchst du ein eigenes Bankkonto. v v Private Haftpflichtversicherung: Wenn deine Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung haben, bist du während deiner ersten Ausbildung im Anschluss an die Schule in der Regel mitversichert. Falls nicht, solltest du überlegen, ob du eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließt! v v Vermögenswirksame Leistungen: Der Staat fördert mit den vermögenswirksamen Leistungen deinen Vermögensaufbau. Wenn dein Arbeitgeber einen Teil deines Gehaltes auf einen bestimmten Sparvertrag einzahlt, bekommst du vom Staat einen Zuschuss, die ArbeitnehmerSparzulage. Manche Arbeitgeber zahlen auch zusätzlich einen Teil dazu. Erkundige dich in deinem Betrieb, ob das möglich ist. v v Steuer-Identifikationsnummer: Du musst deinem zukünftigen Arbeitgeber deine Steuer-Identifikationsnummer, die jedem Bürger automatisch zugeschickt wurde, mitteilen. Wenn du das Schreiben mit deiner Nummer nicht mehr findest, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) anfordern. v v Sozialversicherungsnummer: Siehe Rentenversicherung. v v Gesundheitsbescheinigung Jugendlicher: Wenn du zu Beginn der Ausbildung unter 18 Jahre alt bist, musst du mit der Gesundheitsbescheinigung nachweisen, dass du für den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet bist. Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältst du ein entsprechendes Formular. Damit gehst du zu einem Arzt deiner Wahl, der dir nach einer Untersuchung die Bescheinigung ausstellt. v v Schulzeitbescheinigung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann deine Schulzeit (ab deinem 17. Lebensjahr) als Anrechnungszeit für deine Rente anerkannt werden. Die Schulzeitbescheinigung, die dir von deiner Schule ausgestellt wird, reichst du mit einer Kopie deines Abschlusszeugnisses bei deiner Krankenkasse ein. v v Weitere Bescheinigungen: Eventuell wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, dieses ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. Die ersten Tage im Betrieb Damit du an den ersten Tagen deiner Ausbildung einen guten Eindruck bei Vorgesetzten und deinen neuen Kolleginnen und Kollegen hinterlässt, solltest du ein paar einfache Regeln befolgen. v v Informiere dich schon vor deinem ersten Arbeitstag darüber, wann du dich bei wem im Betrieb melden sollst. v v Komme lieber etwas früher in den Ausbildungsbetrieb und kalkuliere für den Weg auch Zug- oder Busverspätungen mit ein. v v Auch in Unternehmen, in denen sich alle duzen, sollten die Auszubildenden warten, bis ihnen das „Du“ angeboten wird. Grundsätzlich bietet das „Du“ immer der Ranghöhere an. v v Frag nach, wenn du etwas nicht verstehst. Niemand erwartet von dir, dass du alle Arbeitsabläufe im Betrieb von Anfang an kennst. Rechte und Pflichten eines Azubis Während deiner Ausbildungszeit hast du spezielle Rechte und Pflichten: Deine Rechte: v v Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Unterlagen müssen dir kostenlos zur Verfügung gestellt werden. v v Für die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, ist deine Ausbilderin oder dein Ausbilder verpflichtet, dich von der Arbeit im Betrieb freizustellen. v v Während der Ausbildung dürfen dir nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. Text Quelle: Bundesagentur für Arbeit, www.planet-beruf.de

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