Ausbildung - Ostthüringen

7 ● Deine Ausbilderin oder dein Ausbilder muss dich über die Ordnungsvorschriften an der Ausbildungsstätte aufklären. ● Du kannst während der Probezeit ohne Angabe von Gründen und Einhaltung einer Frist (formlos) kündigen. Das Gleiche gilt auch für deinen Arbeitgeber. Nach der Probezeit musst du eine vierwöchige Kündigungsfrist einhalten, schriftlich kündigen und angeben, warum du die Berufsausbildung aufgeben willst. Deine Pflichten: ● Du hast die Berufsschule regelmäßig zu besuchen. ● Du musst den Weisungen deiner Ausbilderin oder deines Ausbilders folgen. ● Du musst die dir übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen. ● Du hast regelmäßig ein Berichtsheft zu führen. Das ist ein Ausbildungsnachweis, den die Ausbilderin oder der Ausbilder überprüft und unterschreibt. Dieser gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. ● Du musst Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandeln. ● Du musst Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Die ersten Tage im Betrieb Damit du an den ersten Tagen deiner Ausbildung einen guten Eindruck bei Vorgesetzten und deinen neuen Kolleginnen und Kollegen hinterlässt, solltest du ein paar einfache Regeln befolgen. ● Informiere dich schon vor deinem ersten Arbeitstag darüber, wann du dich bei wem im Betrieb melden sollst. ● Komme lieber etwas früher in den Ausbildungsbetrieb und kalkuliere für den Weg auch Zug- oder Busverspätungen mit ein. ● Auch in Unternehmen, in denen sich alle duzen, sollten die Auszubildenden warten, bis ihnen das „Du“ angeboten wird. Grundsätzlich bietet das „Du“ immer der Ranghöhere an. ● Frag nach, wenn du etwas nicht verstehst. Niemand erwartet von dir, dass du alle Arbeitsabläufe im Betrieb von Anfang an kennst. Rechte und Pflichten eines Azubis Während deiner Ausbildungszeit hast du spezielle Rechte und Pflichten: Deine Rechte: ● Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Unterlagen müssen dir kostenlos zur Verfügung gestellt werden. ● Für die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, ist deine Ausbilderin oder dein Ausbilder verpflichtet, dich von der Arbeit im Betrieb freizustellen. ● Während der Ausbildung dürfen dir nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. © Seventyfour - stock.adobe.com

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