Seniorenwegweiser der Stadt Gerlingen

Beratung erhalten Sie hier: Pflegestützpunkt Landkreis Ludwigsburg mit dem Team für den südlichen Landkreis Landratsamt, Außensprechstunde Gerlingen Familienzentrum im Gehenbühl Malvenweg 33, 70839 Gerlingen Telefon: 07141 144-2465 Fax: 07141 144-59410 E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-ludwigsburg.de www.landkreis-ludwigsburg.de Offene Sprechstunde: Montag 13:30 – 16:00 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Absprache möglich. 4.2 Leistungen der Krankenkasse Zuzahlungen im Rahmen der Krankenversicherung sind bis zu einer Höhe von 2 % des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens (1 % bei chronisch Kranken) zu zahlen, damit die Patienten durch die Zuzahlung finanziell nicht überfordert werden. Heben Sie alle Belege auf, um sich den übersteigenden Betrag am Ende des Jahres zurückzahlen zu lassen. Personen, die wegen niedrigem Einkommen und vieler Zuzahlungen die Belastungsgrenze bereits früh im Jahr erreichen würden, können eine Vorauszahlung leisten, um sofort befreit zu werden. Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. 4.3 Rente Die Rentenstelle im Rathaus (Ortsbehörde) gibt Auskunft bei allgemeinen Fragen zur Rentenversicherung: • Beantragung Ihrer Alters- oder Hinterbliebenenrente • Antragstellung Ihrer Rente wegen Erwerbs- minderung • Klärung Ihres Rentenversicherungskontos • Beantragung Ihrer Kindererziehungszeiten • Durchführung Ihres Versorgungsausgleiches • Lebensbestätigung für Auslandsrenten Die Rentenstelle nimmt Ihren Antrag für die gesetzliche Rente entgegen und leitet diesen an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Weitere Informationen: Stadt Gerlingen Amt für Jugend, Familie und Senioren Ortsbehörde/Rentenstelle Frau Müller Rathausplatz 1, 70839 Gerlingen Telefon: 07156 205-7009 E-Mail: t.mueller@gerlingen.de 4.4 Schwerbehinderten- angelegenheiten Ausgabe und Annahme von Erst- und Änderungsanträgen – Auskünfte und Fragen des Schwerbehindertenrechts. Behinderten Menschen stehen bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu, die sich nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch, sondern auch aus vielen anderen Vorschriften ergeben. Diese Nachteilsausgleiche werden in Form von besonderen Schutzrechten und Leistungsansprüchen gewährt. Sie haben den Zweck, berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, auszugleichen. Bei bestimmten Voraussetzungen können Sie folgendes in Anspruch nehmen: • Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr • Freifahrt für eine Begleitperson • Parkerleichterung • Steuerfreibetrag • Rundfunkgebührenbefreiung bzw. Rundfunkgebührenermäßigung Wir nehmen Ihren Antrag an und leiten diesen an das Landratsamt Ludwigsburg, Versorgungsangelegenheiten, weiter. Weitere Informationen: Stadt Gerlingen Amt für Jugend, Familie und Senioren Frau Hensel Rathausplatz 1, 70839 Gerlingen Telefon: 07156 205-7008 E-Mail: s.hensel@gerlingen.de 19

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