Seniorenwegweiser der Stadt Gerlingen

5.2 Rechtliche Betreuung und Betreuungsverfügung n Was ist gesetzliche Betreuung? Manche Menschen können nicht (mehr) alles alleine entscheiden. Zum Beispiel: Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit schweren Krankheiten oder alte Menschen. Diese brauchen Hilfe bei wichtigen Entscheidungen. Voraussetzung: Ein Arzt muss feststellen, dass diese Personen eine Beeinträchtigung haben! Zum Beispiel: Beim Einteilen von Geld, bei wichtigen Besuchen bei einem Arzt oder bei Briefen vom Amt. Ist dies der Fall, dann kann beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) ein Betreuer beantragt werden. Ist ein Betreuer notwendig, wird er vom Gericht bestellt. So bekommen die Menschen Hilfe bei wichtigen Dingen. Diese Hilfe nennt man: gesetzliche oder rechtliche Betreuung. Die „rechtliche Betreuung“ wird beim zuständigen Amtsgericht angeregt. Für Gerlingen zuständig ist das Amtsgericht Ludwigsburg Betreuungsgericht Schillerstraße 12, 71638 Ludwigsburg Telefon: 07141 4987-99 Fax: 07141 4987-5055 E-Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de n Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung können Sie selbst bestimmen, welche Person Sie später einmal vertreten soll, wenn Sie selbst Ihre Angelegenheiten nicht mehr erledigen können. Diese Person wird, wenn es notwendig werden sollte, zum Betreuer bestellt werden sofern sie dafür geeignet ist. Unterlagen für eine Betreuungsanregung und weitere Vorlagen für eine rechtliche Betreuung erhalten Sie hier: Landratsamt Ludwigsburg Betreuungsbehörde Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg Postanschrift: Postfach 760, 71607 Ludwigsburg Telefon: 07141 144-2464 E-Mail: betreuungsbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de 5.3 Patientenverfügung In der Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten. Diese Verfügung gilt nur für den Fall, wenn Sie selbst keine Entscheidung mehr treffen können. Eine Patientenverfügung muss grundsätzlich schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Nehmen Sie Kontakt auf zu einer Person, der Sie vertrauen. Sprechen Sie über verschiedene Krankheitssituationen, die einmal eintreten könnten. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Arzt oder Ärztin erklären, welche Behandlungsmöglichkeiten es dafür gibt. Informieren Sie sich auch über die Folgen, wenn Sie sich nicht behandeln lassen. Überlegen Sie sich Ihre Entscheidungen gut und halten Sie diese auch schriftlich fest. Informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt über Ihre Patientenverfügung. Informationen zur Patientenverfügung erhalten Sie bei: Betreuungsverein für den Landkreis Ludwigsburg e. V. Talstraße 24, 71634 Ludwigsburg Telefon: 07141 86502-0 E-Mail: info@betreuungsverein-lb.de www.betreuungsverein-lb.de INSEL Initiative selbst bestimmen – vorsorgen Leonberg e. V. Beratungstermine zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nach Vereinbarung unter Telefon: 07152 3378610 KreisSeniorenRat Ludwigsburg e. V. Nora Jordan-Weinberg (Vorsitzende) Mörikestraße 118, 71636 Ludwigsburg Telefon: 07141 928802 E-Mail: seniorenrat@ksr-lb.de www.kreisseniorenrat-ludwigsburg.de 5. VORSORGEMÖGLICHKEITEN 23 © Andreas Ernst · adobestock.com

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