Wegweiser für Senioren 2018/2020 Stadt Gersthofen

2 Beratung und Hilfe 17 2.8 Sozialhilfe und Wohngeld Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebens- unterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermö- gen zu bestreiten, haben Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Wohngeld. Auf Leistungen aus der Sozialhilfe besteht bei Berechtigung ein Rechtsanspruch. Informationen: Rathaus Gersthofen Abteilung für Soziale Angelegenheiten Telefon: 0821 2491-204 und -205 2.6 Rechtsantragstelle und Prozesskostenhilfe Für alle rechtlichen Fragen und Probleme stehen Ihnen die Rechtspfleger beim Amtsgericht Augs- burg zur Verfügung. Dort können Anträge gestellt und rechtsrelevante Äußerungen zu Protokoll gege- ben werden. Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können bei Bedarf Prozess- kostenhilfe in Anspruch nehmen. Auskünfte erteilt das Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlass 1, Telefon: 0821 3105-0 2.7 Grundsicherung Mit Hartz IV wurde zum 01.01.2005 die bisherige Regelung zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung ersetzt. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes imAlter haben Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Es handelt sich um Geldleistungen, die der bisherigen Sozialhilfe ähnlich sind und auf Antrag gewährt wer- den. Die Höhe der Leistungen richtet sich im Einzel- fall nach den besonderen Verhältnissen. Informationen: Rathaus Gersthofen Abteilung für Soziale Angelegenheiten Telefon: 0821 2491-204 und -205 © A.R. – Fotolia

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