Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Gießen

Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater, z. B. bei der BeKo und dem Pflege- stützpunkt, können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pfle- geleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebe- dürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürf- tigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barri- erefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflege- versicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei: • dem Pflegestützpunkt Landkreis Gießen Kleine Mühlgasse 8, 35390 Gießen Telefon: 0641 209164-97 oder 209164-96 E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-giessen.de • der BeKo (Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen Kleine Mühlgasse 8, 35390 Gießen Telefon: 0641 979009-0 E-Mail: seniorenberatung@beko-giessen.de Internet: www.beko-giessen.de Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht: Programm Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen-Investitions­ zuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruch- schutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förderfähigen Investitions­ kosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 % der för- derfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 € und maximal 50.000 € pro Wohneinheit (Zuschuss). Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum • Behindertengerechter Umbau • Zuschuss max. 12.500 € , soweit För- dermittel vorhanden • Wohnung muss selbst genutzt sein, d. h. sie wird vom Eigentümer, einem Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie genutzt Info unter:vhttps://www.wibank.de/ wibank/behindertengerechter- umbau-von-wohneigentum/ behindertengerechter-umbau-von- wohneigentum-/307006 Zu beantragen beim Landkreis Wohnungsbauförderstelle E-Mail: wohnbaufoerderung@lkgi.de oder der Stadt Gießen E-Mail: soziales@giessen.de Förderung von selbst genutztem Wohneigen- tum  – Energetische und barrierereduzierende Modernisierung von Wohngebäuden Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet Wohnungseigen­ tümergemeinschaften zinsgünstige Finanzierungen für Investitionsmaß­ nahmen. Mitfinanziert werden Maßnah- men zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO 2 -Ausstoßes sowie Baumaßnahmen, die in jedem Alter eine gute Wohnqualität gewährleisten (z. B. altersgerechte Umbauten, Abbau von Barrieren). Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Hauptsitz Offenbach am Main Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach am Main Hotline: 0611 774-7333 Telefon: 069 9132-03 Telefax: 069 9132-4636 E-Mail: foerderberatung@wibank.de Internet: www.wibank.de Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten - 18 -

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