Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Gießen

Jedem von uns kann plötzlich etwas zustoßen und man ist für kurze Zeit oder dauerhaft nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Für diese Fälle kann man eine Vorsorgevollmacht erteilen. Mit einer Patientenverfügung kann man unter ande- rem regeln, welche Behandlung man in bestimmten Fällen wünscht oder ablehnt. Im Internet gibt es zu beidem unzählige Formulare. Bevor Sie dieses aus- füllen, sollten Sie über Ihre Wünsche und Ängste mit vertrauten Personen (Angehörigen, Freunden) reden und sich unabhängig beraten lassen. Zur Vorsorgevollmacht beraten unter anderem die Betreuungsbehörde des Landkreises (E-Mail: betreuungsbehoerde@lkgi.de, Te lefon: 06419390-1519) sowie BeKo und Pflegestützpunkt. Grundlegende Beratung und Informationen zur Patientenverfügung geben ebenfalls BeKo und Pflegestützpunkt. Über medizinische Fragen, wie die Klärung medizinischer Fachausdrücke und Diagnosen, Behandlungsmöglich- keiten, Möglichkeiten und Grenzen der Palliativmedi- zin, sollten Sie mit Ihrem Hausarzt sprechen. Die von Ihnen festgelegten Verfügungen können aber nur dann umgesetzt werden, wenn sie im Ernstfall greifbar sind. Deshalb hat die Hessische Landes­ seniorenvertretung, mit Unterstützung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, eine Notfallmappe erstellt. Neben Verfügungen für den Notfall können hier alle wichtigen Informationen, wie medizinische Daten, bestehende Verträge, aber auch Daten zur Familie, über- sichtlich eingetragen wer- den. Die Notfallmappe sollte schnell auffindbar sein. © VRD - Fotolia - 25 - Vorsorge für den Notfall

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