Informationen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Gifhorn

30 | Ein Leben lang zu Hause wohnen Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Wohnraumförderung – Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Das Land Niedersachsen fördert die Bildung von selbst genutztem Wohn­ eigentum durch Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Mitfinanziert werden der Erwerb im Zusammenhang mit der Modernisierung, der Neubau und die Schaffung von Wohnraum durch Ausbau, Umbau und Erweiterung. Antragberechtigt sind Haushalte mit behinderten oder pflegebedürftigen Personen, deren Behinderung einen be- sonderen baulichen Aufwand erforderlich macht. (Darlehen) Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12 – 16 30177 Hannover Telefon: 0511 30031-313 Fax: 0511 30031-31313 E-Mail: wohnraum@nbank.de Internet: www.nbank.de Pflegekassen Wohnumfeldver-bessernde Maßnahmen Pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro (bis 16.000 Euro wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte usw. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Das Bundesgesundheits- ministerium bietet online Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung www.bmg.bund.de Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse. Rentenver- sicherungsträger (für Angestellte) Agentur für Arbeit Erhal- tung der Selbständigkeit und der Arbeitskraft zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung www.deutsche- rentenversicherung.de Berufsgenossenschaften Beschaffung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung • bei Umbaumaßnahmen bis zu 100 Prozent • bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft Stiftungen Je nach Stiftungszweck, hier: selbständige Lebensführung • individuelle Förderung • Geldspenden/Beihilfen www.stiftungsindex.de Sozialhilfe Zuschuss im erforderlichen Umfang das jeweils zuständige Sozialamt Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich.

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