Informationen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Gifhorn

36 | Ein Leben lang zu Hause wohnen Hilfe und Unterstützung Wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, stellt dies oftmals eine besondere Herausforderung dar – sowohl an die Betroffenen als auch an die Angehörigen. Pflegebedürftige Menschen finden sich in allen Altersklassen, aber ihre Bedürfnisse gestalten sich sehr individuell. Für Außenstehende gut erkennbar sind Bewegungseinschränkungen, die den Lebensbereich der Mobilität betreffen. Aber auch psychische, kognitive und kommunikative Beeinträchtigungen können die Selbständigkeit einschränken und führen zu einem Bedarf an Unterstützungsleistungen und Hilfen in der alltäglichen Lebensgestaltung, im Erhalten von sozialen Kontakten oder in der Bewältigung von therapiebedingten Anforderungen. Durch eine Pflegebedürftigkeit können sich Ansprüche auf die Leistungen der Pflegeversicherung ergeben. Pflegebedürftigkeit Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden körperliche, geistige und psychische Faktoren be- rücksichtigt. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt hierbei immer der Grad der Selbstständigkeit. Besteht ein Hilfebedarf auf Grund von gesund­ heitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit voraussichtlich auf Dauer, oder zumindest länger als sechs Monate, und kann dieser nicht selbständig kompensiert oder bewältigt werden, liegt eine Pflegebedürftigkeit vor. Wenn ein Pflegebedarf gegeben scheint, stellen die Betroffenen, die jeweiligen Bevollmächtigten oder die rechtlichen Betreuer einen formlosen An- trag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei den jeweiligen Pflegekassen. Die Pflegekassen geben dann einen Auftrag an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Diese stellen dann den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Leistungen aus der Pflege- versicherung werden nicht rückwirkend erbracht, der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Der medizinische Dienst erstellt anhand eines Fragebogens ein Gutachten über die vorhandenen Be- einträchtigungen bzw. den Grad der Selbständigkeit. Diese Selbständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: ■■ Mobilität ■■ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten ■■ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen ■■ Selbstversorgung ■■ Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungenund Belastungen ■■ Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Auf der Basis dieses Gutachtens erfolgt die Festlegung eines Pflegegrades und die Leistungsbe- willigung durch die Pflegekassen. Es empfiehlt sich zur Vorbereitung auf die Begutachtung eine Pflege- beratung wahrzunehmen. © photographee.eu/AdobeStock

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