Informationen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Gifhorn

38 | Ein Leben lang zu Hause wohnen Neben der Beratung durch die Pflegekassen und anderen Beratungsangeboten, bietet Ihnen der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Gifhorn zur Gutachtenvorbereitung eine kostenlose und fachkompetente Beratung an. Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs werden Sie auf das Gutachten vorbereitet und können alle für Sie wichtigen Fragen klären. Auch wenn Sie gegen ein bereits stattgefundenes Gutachten Widerspruch einlegen möchten, erhalten Sie hier professionelle und kostenfreie Unterstützung. Sie erreichen den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Gifhorn unter der Telefonnummer 05371 82-820 oder per Mail unter pflegestuetzpunkt@gifhorn.de. Pflegegrade und Leistungen Alle Leistungen im Überblick In den Pflegegrad 1 werden alle Personen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits einge­ schränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen und eine Versorgung mit Pflegehilfs- mitteln. Die Erreichung des ersten Pflegegrades bildet eine Voraussetzung, um im Rahmen der Wohnraumanpassung einen finanziellen Zuschuss durch die Pflegekassen von maximal 4.000 Euro pro Maßnahme zu erhalten. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelas­ sene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigen­ anteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, der Eigenanteil steigt nicht weiter, auch wenn der Pflegegrad sich erhöht. Außerdem können ab Pflegegrad 2 Sachleistungen der ambulanten Pflege oder Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegearten Pflegebedürftigkeit kann viele Ursachen haben. Zum einen besteht sie auf Grund von Unfällen und Krankheiten, aber auch altersbedingte körper­ liche und psychische Beeinträchtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Daher ergeben sich individuelle Pflege­ bedarfe, denen im Interesse der Betroffenen durch verschiedene Pflegearten entgegengewirkt werden kann. So gibt es die Möglichkeit der Pflege im häus- lichen Bereich oder in einer stationären Einrichtung. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in ersterLinie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kom- men verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten

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