Informationen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Gifhorn

Tel. 0800 0019214 (gebührenfrei) www.johanniter.de/hausnotruf Ich bleibe ich – selbstständig in den eigenen vier Wänden! Und die Johanniter sind imFall der Fälle für mich da und sorgen für professionelle Hilfe. Das gibt mir ein sicheres Gefühl und meine Familie freut sich über eine Sorge weniger! Selbstständig und sicher! Mit dem Johanniter-Hausnotruf. Tel.: (05832) - 9 7 02 80 Zielgerichtet. Ehrlich. Bezahlbar. J etzt Termin vereinbaren und ein kostenloses Erstgespräch sichern. Wichtige Tipps, damit auch Ihr Zuhause „mitwächst“. BERATUNG NETZWERK BARRIEREFREI WOHNEN PFLEGEGRADE Wenn die Eltern imAlter Hilfe benötigen, wird das Leben auf den Kopf gestellt. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Leben und das Ihrer Eltern wieder auf die Füße zu bringen. Die Profis der Pflegeberatung Kroll beraten Sie umfassend und individuell, um Ihnen und Ihren Eltern die Zukunft zu ermöglichen, die Sie sich wünschen. Dabei bieten wir Ihnen vieleWege der individuellen Unterstützung an, aus denen Sie selbst den für Sie richtigen wählen. Dabei kämpfen wir immer dicht an Ihrer Seite. Auf uns können Sie sich wiklich verlassen, das bestätigen auch unsere zahlreichen Erfolge. Pflegeberatung Kroll Mühlenstraße 5 29386 Hankensbüttel (05832) - 970 28 0 www.bplk.de Die Pflegeberatung Kroll ist ein Unternehmensbereich der Beratung Pflege Leben Kroll GmbH Kostenloses Erstgespräch Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts passieren jährlich rund 3,15 Millionen Unfälle in den eigenen vier Wänden. Gerade ältere Menschen seien wegen nach- lassender Muskel- und Sehkraft besonders sturzge- fährdet. Das Wohnumfeld muss den alters- oder krank- heitsbedingt veränderten Bedürfnissen daher unbedingt gerecht werden. Dies kann durch „wohnumfeldver- bessernde Maßnahmen“ erreicht werden. Der erste Schritt, eine solche Maßnahme wie z. B. einen Treppenlift, die ebenerdige Dusche, den Einbau einer Rampe im Eingangsbereich, eine WC-Sitzerhöhung oder ein verstellbarer Lattenrost für Ihr Bett nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, ist die Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dies kann sehr nervenaufrei- bend sein, da Sie nicht wissen, worauf es bei der An- tragstellung ankommt. Sie können sich aber an die Pfle- geberatungsprofis wenden, deren Unterstützung und Dienstleistung sich an ein erfolgsorientiertes Honorar- system koppelt. Im Klartext: Sie zahlen erst, wenn das angestrebte Ziel erreicht wurde. Die Pflegeberatungs- profis arbeiten außerdem in Kooperation mit einem deutschlandweit aufgestellten Partner, der Ihre Bau- maßnahme umsetzt. So können Sie sich auch nach der Pflegegradeinstufung für Ihre wohnraumverbessernden Maßnahmen an die Ihnen bereits aus der „Pflegebera- tung Kroll“ vertrauten Pflegeberatungsprofis wenden. Vielleicht fallen Ihnen auch Situationen ein, in denen Sie sich für Ihren Haushalt eine Veränderung wünschen? Was würden Sie für 4.000,-* Euro in Ihrem Haushalt verändern? Wir legen Ihnen außerdem unbedingt ans Herz, sich im Zuge einer Wohnumfeldverbesserung auch Gedanken über ein Hausnotrufsystem zu machen. Denn was pas- siert, wenn es doch zu einem Notfall zuhause kommt? Wenn einem schwindelig wird und man stürzt? Oder wenn man sich einfach unwohl fühlt und niemand in der Nähe ist? Für solche Fälle gibt ein Hausnotruf zusätz- liche Sicherheit. Denn wenn Hilfe benötigt wird, genügt ein einfacher Knopfdruck und fachkundige Mitarbeiter der Johanniter-Hausnotrufzentrale nehmen rund um die Uhr Ihren Notruf entgegen und veranlassen umge- hend die notwendige Hilfe. Auf Wunsch werden auch gleich die Angehörigen informiert. Der Hausnotruf wird von den Pflegekassen als Hilfsmittel anerkannt. Oft- mals ist eine volle Kostenübernahme für die Basisab- sicherung möglich. Auch können die Ausgaben für den Hausnotruf von der Steuer abgesetzt werden, denn er gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Pflegebera- tungsprofis und dem Team der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. *Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maß- nahmen werden in den Pflegegraden 1 – 5 von den Pflegekassen mit einer Summe von bis zu 4.000,- Euro pro Maßnahme bezuschusst. Gegebenenfalls können noch weitere Zuschüsse für eine Maßnahme generiert werden. – Anzeige –

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=