Informationen zur Wohnraumanpassung - Landkreis Gifhorn

37 Ein Leben lang zu Hause wohnen | Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit Unterstützung der Wohnraumberatung können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen, um dann mit der Planung zu beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro. Eine Maßnahme umfasst hierbei alle zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlichen Wohnumfeldverbesserungen, die auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Hilfebedarfe erforderlich sind. Wenn sich die Pflegesituation ändert und sich daraus weitere erforderliche Maßnahmen ergeben, kann ein erneuter Zuschuss durch die Pflegekassen gewährt werden. Grundsätzliche Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen unterstützen. Achtung! Beginnen Sie mit der Durchführung der Änderungsmaßnahmen erst, wenn Ihnen die Mittel zur Förderung bewilligt worden sind. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren”. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie, Telefon: 04131 150 oder unter www.soziales.niedersachsen.de. © magele-picture/ AdobeStock Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit Ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/ inlandsfoerderung/ Privatpersonen/ Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen- Investitionszuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 Prozent der förder- fähigen Investitionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Zuschuss) Wohnen und Pflege im Alter Das Land Niedersachsen fördert Neu- und Umbauten zur Schaffung alters- und pflege- gerechter Wohnungen und Wohngemeinschaften sowie einer alters- und pflegegerechten Wohn- umfeldinfrastruktur. Die Förderung erfolgt als Zuschuss (bis zu 50 Prozent der zuwendungs- fähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro). Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Telefon: 04131 15-0 Fax: 04131 15-32 95 E-Mail: PoststelleLSLueneburg@ ls.niedersachsen.de Internet: www.soziales.niedersachsen.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=