Informationen zur Wohnraumanpassung - Landkreis Gifhorn

43 Ein Leben lang zu Hause wohnen | Hilfe und Unterstützung © InsideCreativeHouse / AdobeStock Wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, stellt dies oftmals eine besondere Herausforderung dar – sowohl an die Betroffenen als auch an die Angehörigen. Pflegebedürftige Menschen finden sich in allen Altersklassen mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Häufig sind es zuerst Bewegungseinschränkungen, die einen Unterstützungsbedarf erkennen lassen. Aber auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen können die Selbständigkeit in vielen Lebensbereichen einschränken. Durch eine Pflegebedürftigkeit können sich Ansprüche auf die Leistungen der Pflegeversicherung ergeben. Pflegebedürftigkeit Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden körperliche, geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt hierbei immer der Grad der Selbstständigkeit. Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate der Hilfe durch andere bedürfen. Wenn ein Pflegebedarf gegeben scheint, stellen die Betroffenen, die jeweiligen Bevollmächtigten oder die rechtlichen Betreuer*innen einen formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei den jeweiligen Pflegekassen. Die Pflegekassen geben dann einen Auftrag an den Medizinischen Dienst (MD). Dieser stellt den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Leistungen aus der Pflegeversicherung werden nicht rückwirkend erbracht, der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Der Medizinische Dienst (MD) erstellt anhand eines Fragebogens ein Gutachten über die vorhandenen Beeinträchtigungen bzw. den Grad der Selbst- ständigkeit. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: ■■Mobilität ■■Kognitive und kommunikative Fähigkeiten ■■Verhaltensweisen und psychische Problemlagen ■■Selbstversorgung ■■Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen ■■Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

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