Informationen zur Wohnraumanpassung - Landkreis Gifhorn

47 Ein Leben lang zu Hause wohnen | Auf der Basis dieses Gutachtens erfolgt die Festlegung eines Pflegegrades und die Leistungsbewilligung durch die Pflegekassen. Es empfiehlt sich zur Vorbereitung auf die Begutachtung eine Pflegeberatung wahrzunehmen. Neben der Beratung durch die Pflegekassen und anderen Beratungsangeboten, bietet Ihnen der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Gifhorn zur Gutachtenvorbereitung eine kostenlose und fachkompetente Beratung an. Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs werden Sie auf das Gutachten vorbereitet und können alle für Sie wichtigen Fragen klären. Auch wenn Sie gegen den zuerkannten Pflegegrad Widerspruch einlegen möchten, erhalten Sie hier professionelle und kostenfreie Unterstützung. Sie erreichen den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Gifhorn unter der Telefonnummer 05371 82820 oder per Mail unter: pflegestuetzpunkt@gifhorn.de. Pflegegrade und Leistungen In den Pflegegrad 1 werden alle Personen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen und eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die Erreichung des ersten Pflegegrades bildet eine Voraussetzung, um im Rahmen der Wohnraumanpassung einen finanziellen Zuschuss durch die Pflegekassen von maximal 4.000 Euro pro Maßnahme zu erhalten. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, der Eigenanteil steigt nicht weiter, auch wenn der Pflegegrad sich erhöht. Außerdem können ab Pflegegrad 2 Sachleistungen der ambulanten Pflege oder Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Pflegearten Pflegebedürftigkeit kann viele Ursachen haben. Zum einen besteht sie auf Grund von Unfällen und Krankheiten, aber auch altersbedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Daher ergeben sich individuelle Pflegebedarfe, denen im Interesse der Betroffenen durch verschiedene Pflegearten entgegengewirkt werden kann. So gibt es die Möglichkeit der Pflege im häuslichen Bereich oder in einer stationären Einrichtung. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie die Angebote einer stationären Einrichtung nutzen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Mit Hilfe der Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Pflegekasse, anderen Beratungsanbietern, Pflegedienstleistern oder dem Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Gifhorn, schauen Sie gemeinsam, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 724 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.363 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.693 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 2.095 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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