Älter werden im Landkreis Gifhorn

62 Pflege Für die Ermittlung des Pflegegrades werden die erhobenen Punktwerte der einzelnen Module addiert und anschließend je nach Modul unterschiedlich gewichtet. Dies soll sicherstellen, dass besonders wichtige Module entsprechend in die Berechnung des Pflegegrades einfließen. Modul Inhalt Gewichtung 1 Mobilität 10 % 2 oder 3* Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Probleme 15 % 4 Selbstversorgung 40 % 5 Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20 % 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 % * B ei den Modulen 2 und 3 zählen nicht beide, sondern es fließt nur das Modul mit dem höheren gewichteten Punktwert in die Bewertung mit ein. Der jeweilige Pflegegrad leitet sich aus dem Gesamtpunktwert der addierten und gewichteten Punktwerte aus den fünf Modulen ab. Gesamtpunkte Pflegegrad 12,5 bis unter 27 1 – geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 27 bis unter 47,5 2 – erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 47,5 bis unter 70 3 – schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 70 bis unter 90 4 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 90 bis 100 5 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 5 – mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Pflege

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