Älter werden im Landkreis Gifhorn

76 Pflege Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, ist von der pflegebedürftigen Person ein Eigenanteil zu zahlen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Das bedeutet, dass alle Pflegebedürftigen in der Einrichtung den gleichen pflegebedingten Eigenanteil zahlen, unabhängig von dem vorliegenden Pflegegrad. Somit ist beispielsweise auch bei einer Höherstufung des Pflegegrades kein höherer Eigenanteil zu zahlen. Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege stets weitere Kosten an. Hierzu zählen Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten. Dieser Eigenanteil muss aus dem Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen entrichtet werden. Sollten die eigenen finanziellen Möglichkeiten hier für nicht ausreichend sein, kann im Rahmen der Sozialhilfe „Hilfe zur Pflege” beantragt werden. Auswahl EINES HEIMPLATZES Grundsätzlich ist es ratsam, sich weit im Vorfeld eines Umzuges in ein Senioren- und Pflegeheim mit den Gegebenheiten auseinanderzusetzen. Da der Abschied aus der vertrauten Umgebung für ältere bzw. pflegebedürftige Menschen häufig eine große Belastung darstellt, sollten die Betroffenen möglichst frühzeitig in die Auswahl des Heimes mit einbezogen werden. Wichtig ist der Vergleich mehrerer infrage kommender Einrichtungen, da kein Haus dem anderen gleicht und jeder Mensch unterschiedliche Vorstellungen hat. Die Einrichtungen bieten in der Regel die Möglichkeit zur Besichtigung an und beraten zu allen relevanten Fragen. Im Vorfeld ist es sinnvoll eine Checkliste, mit Ihren Fragen an die zukünftige stationäre Einrichtung, zu erstellen, wie zum Beispiel: • Entfernung zur eigenen Wohnung • Lage und Erreichbarkeit • Einzel- oder Mehrbettzimmer • Möglichkeit Mitnahme eigener Möbel • Serviceangebote • Ärztliche Versorgung • Höhe des Eigenanteils Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie durch eine unabhängige Pflegeberatung z. B. beim Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Gifhorn sowie bei allen Pflegekassen. HEIMAUFSICHT Die teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen unterliegen der staatlichen Aufsicht. Der Landkreis Gifhorn ist die zuständige Heimaufsichtsbehörde für alle Senioren- und Pflegeheime, Tagespflegen und nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaften, die sich im Landkreis befinden. Unter Zugrundelegung des Heimgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen besitzt die Heimaufsicht eine Pflege

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