4. Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung

Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung 02 Beratung und Hilfe 23 Seite Fortsetzung auf Seite 26 2.5 Beratung zur Grundsicherung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Perso- nen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können, ist auf Antrag Grundsi- cherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten. 1. Leistungsberechtigt wegen Alters ist, wer die Alters- grenze erreicht hat. 2. Leistungsberechtigt wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ist, wer das 18. Lebensjahr vollen- det hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarkt- lage im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung voll erwerbsgemindert und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben wer- den kann. Auskünfte erteilt das • Landratsamt des Landkreises Zwickau Sozialamt / SG Soziale Grundsicherung Verwaltungszentrum Werdauer Str. 62 08056 Zwickau Tel.: 0375 4402-22151 E-Mail: sozialamt@landkreis-zwickau.de Internet: www.landkreis-zwickau.de • Schiedsstelle der Stadt Glauchau wenden. Ziel der Friedensrichter ist, dass sich die Parteien in einer ruhigen, neutralen Atmosphäre einigen und der soziale Frieden wiederhergestellt wird. Genauere Auskunft ge- ben Ihnen Friedensrichterin Janet Noack und ihr Stell- vertreter René Rau. Sprechzeit der Schiedsstelle ist jeweils der letzte Diens- tag im Monat von 17:00 bis 18:00 Uhr in der Stadtver- waltung Glauchau, Markt 1. Anmeldungen unter Tel.: 03763 65-269. Friedensrichterin Janet Noack und ihr Stellvertreter René Rau © Stadt Glauchau

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