Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung

Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung 04 Wohnen 39 Seite ziehen. Doch nur wer die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt, hat einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. In Zusammenarbeit mit den Pflegekassen erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegeversicherung übernimmt anteilig die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten muss der Bewohner selbst zahlen. Beginnen Sie, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Hilft Ihnen persönlicher Kontakt, lassen Sie sich durch die Pflegekassen beraten. Auskünfte erteilt auch: • Stadtverwaltung Glauchau Senioren- und Behindertenbeauftragte Heike Zack Markt 1, 08371 Glauchau Tel.: 03763 65-405 E-Mail: seniorenarbeit@glauchau.de oder nutzen Sie Informationen auf https://www.pflegenetz.sachsen.de • Sozialtherapeutische Wohnstätte „Dr. Pinel“ Oststr. 30, 08371 Glauchau Tel.: 03763 44070 E-Mail: stwh@diakonie-westsachsen.de Informationen zu den drei genannten Wohnstätten auch über Internet: https://www.diakonie-westsachsen.de 4.2 Altersgerechte Wohnungen/­ barrierefreies Wohnen Anbieter sind: • Stadtbau- und Wohnungsverwaltung GmbH Sachsenallee 65, 08371 Glauchau Tel.: 03763 5007-0 E-Mail: Post@Stadtbau-Glauchau.de (Kunden- und Mieterbüro) Internet: www.stadtbau-glauchau.de • Glauchauer Wohnungsbau Genossenschaft eG Agricolastr. 8, 08371 Glauchau Tel.: 03763 7780-0 E-Mail: info@gwg-glauchau.de Internet: www.gwg-glauchau.de 4.3 Pflegeheime Wenn die notwendige Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, bleibt nur der Weg in ein Pflegeheim. Dort wird in vollstationärer Pflege eine umfassende Betreuung gewährleistet. Grundsätzlich kann jeder Mensch in ein Pflegeheim Spruch am Bürgerheim © Stadt Glauchau

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=