Seniorenwegweiser der Gemeinde Glienicke-Nordbahn

21 Jeder von uns kann unerwartet in die Situation kommen, in der es ihm nicht mehr möglich ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Tritt der Fall ein, dass Sie wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr Ihre Angelegenheiten regeln können, bestellt das Gericht eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. Vorsorgevollmacht Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist die Betreuung durch das Gericht nicht erforderlich. Mit der Vorsorgevollmacht räumen Sie einer anderen Person das Recht ein, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Betreuungsverfügung Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuerin oder Betreuer in Frage kommt. Die Betreuerin oder der Betreuer haben den Wünschen der betreuten Person, soweit wie möglich, zu entsprechen. Sie oder er darf nicht einfach über ihren Kopf hinweg entscheiden. Wichtige Angelegenheiten hat die Betreuerin oder der Betreuer grundsätzlich vorher mit ihr zu besprechen. Patientenverfügung Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden, zum Beispiel nach einem Unfall. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge, Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren. Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen. Ein neues Betreuungsrecht stärkt seit dem 01.01.2023 die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stellt ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns. Der Betreuer hat die Angelegenheiten der betreuten Person so wahrzunehmen, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann. Neuregelung 2023: das Notvertretungsrecht Damit dürfen Verheiratete und eingetragene Lebenspartner in einer medizinischen Notsituation gesundheitliche Entscheidungen treffen. Aber: Das gilt nur für sechs Monate und ausschließlich für gesundheitliche Bereiche (Stand: 15.01.2023) Die jeweils aktuell gültigen Informationen können auch im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen bzw. angefordert werden: Ministerium der Justiz Friedrich-Engels-Straße, 14473 Potsdam (Besuchereingang) Kontaktdaten Telefon 0331 866-0 0331 866-3080 E-Mail poststelle@mdj.brandenburg.de Internet h ttps://mdj.brandenburg.de/mdj/de/themen/ vorsorge-und-rechtliche-betreuung/ Vorsorge und rechtliche Betreuung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=