Seniorenwegweiser der Gemeinde Glienicke-Nordbahn

23 Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gleichermaßen ohne größere Probleme Gebäude, Verkehrsmittel, kulturelle Angebote oder Dienstleistungen nutzen können. Dazu gehört auch, behördliche Informationsmaterialien lesen und verstehen zu können. Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) hält zu unterschiedlichen Themen Informationsmaterial in leichter Sprache vor. Die Behindertenbeauftragte widmet sich der Umsetzung des Verfassungsrechts „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz). Ziel ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung unter weitgehender Normalisierung ihrer Lebensverhältnisse in allen Bereichen der Gesellschaft, beginnend bei der Erziehung und Ausbildung über die Teilnahme am Arbeitsleben, dem Verkehr, den Freizeit- und Ferienangeboten bis hin zum Wohnen im Alter. Behindertenbeauftragte Birgit Lipsky Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg Kontaktdaten Telefon 03301 601-1035 Fax 03301 601-80102 Ansprechpartnerin für: • Individuelle Beratung, Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen • Kooperation mit zuständigen öffentlichen und privaten Stellen • Initiieren von Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe und Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen • Hinwirkung auf die Durchsetzung des Grundsatzes der Barrierefreiheit im Landkreis in den Bereichen Bau und Verkehr • Benachteiligungsverbot • Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse Der Antrag zur Feststellung einer Behinderung ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg zu stellen. Der ausgefüllte Antrag ist dem Landesamt für Soziales und Versorgung zurückzusenden. Landesamt für Soziales und Versorgung Schwerbehindertenrecht Postfach 10 01 23, 03001 Cottbus Telefon 0355 2893-800 Den Euroschlüssel für Behindertentoiletten können Privatpersonen durch Zusendung einer Kopie ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Telefax oder E-Mail bestellen. An Stelle des Schwerbehindertenausweises werden bei Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa eine ärztliche Stellungnahme benötigt. Die blaue Behindertenparkkarte ist bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sozialverbandes VdK Deutschland oder beim VdK Berlin Brandenburg. Behindertenbeauftragte in Oberhavel Beantragung Schwerbehindertenausweis © WavebreakMediaMicro · adobestock.com

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