Seniorenwegweiser der Gemeinde Glienicke-Nordbahn

Bei Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags füllen Sie bitte den Antrag aus. Wohngeld Wenn Ihre Miete zu hoch ist oder Ihr Einkommen zu gering, um die Miete oder die Lasten für das eigene Heim zu zahlen, können Sie Wohngeld in Form von Miet- oder Lastenzuschuss beantragen. Mietzuschuss ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Mietwohnung, Lastenzuschuss erhalten Sie, wenn Sie ein Eigenheim besitzen. Zweck des Wohngeldes ist es, wirtschaftlich ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern. 26 Rundfunkgebühren-Befreiung (ARD, ZDF, Deutschlandradio) Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld beanspruchen können, hängt von folgenden Faktoren ab: • Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder • Höhe des Familieneinkommens • Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung (Höchstbeträge sind festgelegt) Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen und diese Voraussetzungen nachweisen. Ansprechpartnerin für die Glienickerinnen und Glienicker ist Frau Müller im Landratsamt Oranienburg. Fachbereich Soziales und Integration Sachbearbeiterin Wohngeld Adolf-Dechert-Straße1, 16515 Oranienburg Telefon 03301 601-691 Fax 03301 601-690 Auf der Internetseite führt Sie das Online-Formular Schritt für Schritt durch den Antrag: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_ buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_ beantragen/index_ger.html © adobestock.com

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