Baubroschüre Planung, Bau, Modernisierung
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1 Editorial Liebe Leserinnen und Leser, unser Landkreis Göppingen ist ein Ort, der sich durch Vielfalt, Wachstum und eine hohe Lebensqualität auszeichnet. Viele Bürgerinnen und Bürger setzen hier ihre Wohnträume in die Tat um – sei es durch den Bau eines Eigenheims, die Sanierung eines Bestandsgebäudes oder die Umsetzung innovativer Wohnprojekte. Die vorliegende Baubroschüre „Planung, Bau, Modernisierung“ möchte Sie auf diesem Weg begleiten. Sie soll Ihnen als wertvolle Orientierungshilfe dienen und wichtige Informationen rund um das Thema Bauen und Wohnen im Landkreis Göppingen bieten. Von rechtlichen Grundlagen über nachhaltige Bauweisen bis hin zu Energieeffizienz und Förderprogrammen finden Sie hier gebündeltes Wissen und praktische Hinweise, die Ihnen den Einstieg erleichtern. Das Bauen und Modernisieren ist heute eine Aufgabe mit vielen Dimensionen. Es geht nicht mehr nur darum, Wohnraum zu schaffen, sondern auch um Klimaschutz, Ressourcenschonung und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Gebäude. Themen wie die Nutzung erneuerbarer Energien, energieeffizientes Bauen oder nachhaltige Materialien gewinnen immer mehr an Bedeutung. All das sind nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen, die bei der Umsetzung Ihrer Bauprojekte eine wichtige Rolle spielen. Ein weiteres Anliegen dieser Broschüre ist es, Ihnen die zahlreichen Hilfestellungen und Unterstützungsangebote im Landkreis Göppingen vorzustellen. Ob Sie Beratung zu Energieeffizienz, baurechtlichen Vorschriften oder Fördermöglichkeiten benötigen – es gibt eine Vielzahl an Anlaufstellen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Energieagentur des Landkreises Göppingen, die Ihnen individuelle Lösungen aufzeigt, um Energie zu sparen und Fördermittel optimal zu nutzen. Das Ziel dieser Broschüre ist es, Ihnen Mut zu machen, Ihre Bauvorhaben anzugehen, und Sie mit den nötigen Informationen und Anlaufstellen zu unterstützen. Ganz gleich, ob Sie planen, Ihr Traumhaus zu bauen, Ihre Immobilie zukunftsfähig zu sanieren oder ein Gemeinschaftsprojekt zu starten: Mit den richtigen Informationen und Partnern an Ihrer Seite steht Ihrem Vorhaben nichts im Weg. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude bei der Umsetzung Ihrer Bauprojekte und hoffen, dass diese Broschüre Ihnen ein wertvoller Begleiter sein wird.
2 Editorial ���������������������������������������������������������������������������� 1 Der Traum vom Eigenheim ������������������������������������������������3 Solide finanzieren und Fördermöglichkeiten nutzen ��������4 Baurecht und Bauvorschriften �����������������������������������������6 Das Bauplanungsrecht ����������������������������������������������������������������6 Das Bauordnungsrecht ���������������������������������������������������������������7 Der Bauantrag ����������������������������������������������������������������������������8 Der digitale Bauantrag �����������������������������������������������������9 Energieeffizientes Bauen ������������������������������������������������11 Kostenlose und neutrale Energieberatung - Die Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH ����������14 Barrierefreies Bauen ������������������������������������������������������17 Vom Normalhaus zum Passivhaus ���������������������������������21 Der Schlüssel zum Erfolg ������������������������������������������������24 Wohnraumförderung und Ansprechpartner ��������������������27 Inserentenverzeichnis / Impressum �������������������������������28 Inhaltsverzeichnis Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Baubroschüre Planung, Bau, Modernisierung
3 Der Traum vom Eigenheim Ein älteres Haus bietet oft bereits bestehende Strukturen, einen gewachsenen Garten und eine etablierte Nachbarschaft. Umbauten und Modernisierungen können das Haus genau auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden und sind häufig günstiger als ein kompletter Neubau. Doch Vorsicht: Eine gründliche Bewertung durch einen Fachmann schützt vor versteckten Mängeln. Ein Neubau hingegen bietet grenzenlose Möglichkeiten, das Haus individuell nach Ihren Vorstellungen zu planen und mit modernster Technik auszustatten. Beachten Sie jedoch, dass Neubaugebiete oft von Bauarbeiten und Chaos geprägt sind – Geduld ist hier gefragt. Planung: Der erste Schritt zur Umsetzung Steht die grundlegende Entscheidung, beginnt die spannende Planungsphase. Ein professioneller Baupartner kann dabei eine wertvolle Hilfe sein. Generalübernehmer und Generalunternehmer kümmern sich umfassend um den Bauprozess und entlasten Sie von organisatorischen Aufgaben. Alternativ kann ein Bauträger oder ein erfahrener Architekt engagiert werden, der ein maßgeschneidertes Konzept entwickelt. Egal, für welche Option Sie sich entscheiden, achten Sie darauf, welche Leistungen vertraglich zugesichert werden, und sorgen Sie dafür, dass Ihr Baupartner genau versteht, was Sie sich vorstellen. So kann Ihr Traum vom Eigenheim Stück für Stück Realität werden. Johann Wolfgang von Goethe sagte einst: „Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.“ Seine Worte lassen den Bau eines Hauses wie eine einfache Aufgabe klingen. Doch jeder, der sich selbst daran gemacht hat oder mitten in den Planungen steckt, weiß, dass dies oft ein Abenteuer ist – reich an Herausforderungen und voller Fragen, die geklärt werden müssen. Unsere Broschüre „Planen – Bauen – Modernisieren“ nimmt Sie mit auf eine Reise in die Welt des Bauens, informiert Sie fundiert und begleitet Sie bei den wichtigsten Entscheidungen. Der Start in Ihren Traum Bevor der Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit wird, sollte man genau wissen, was man sich vorstellt. Welche Art von Haus passt zu Ihrem Lebensstil, wo fühlen Sie sich wohl, und wie soll Ihr Zuhause aussehen, damit Sie gerne allein, zu zweit oder mit Freunden und Familie Zeit darin verbringen? Gönnen Sie sich die Zeit, verschiedene Optionen abzuwägen und die Vor- und Nachteile zu erörtern. Altbausanierung oder Neubau? Das ist eine der ersten Fragen, die Sie klären sollten. Erkunden Sie die Lage in Ihrem Wunschgebiet: Gibt es dort attraktive Altbauten oder ein neues Baugebiet? Beide Wege haben ihre eigenen Vorteile. Tipp Setzen Sie auf solide Grundsubstanz! Investieren Sie lieber in hochwertige Materialien für Keller, Rohbau und Dach und verzichten Sie zunächst auf teure Luxusausstattungen. Diese lassen sich später nachrüsten, wenn das Budget wieder Luft hat.
Eine solide Finanzierung für den Traum vom eigenen Haus beginnt mit einem durchdachten, nachhaltigen Finanzierungsplan. Sparkassen und Banken bieten dafür unterschiedliche Instrumente. Neben den üblichen Finanzierungsoptionen ist es jedoch besonders wichtig, staatliche Fördermöglichkeiten zu prüfen. Aktuelle Förderung: BEG 2024 Seit Anfang 2024 gelten neue Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG ist in eine Grundstruktur mit vier Teilprogrammen aufgeteilt. Dazu zählen sowohl Einzelmaßnahmen als auch systemische Maßnahmen (siehe Infografik unten). Die BEG EM fördert spezifische Sanierungsmaßnahmen, während die BEG WG eine umfassende Komplettsanierung zum Effizienzhaus unterstützt. Heizungsförderung Die Heizungsförderung wird nun komplett über die KfW abgewickelt. Hier können Eigentümer für klimafreundliche Heizungen Zuschüsse bis zu 70 % und Kredite bis zu 120.000 Euro erhalten. Dies umfasst moderne Technologien wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Gebäudehüllen und optimierte Heizungsanlagen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/ beg.html oder www.energie-experten.org/energie-sparen/ energieberatung/beg-foerderung Weitere Maßnahmen Für Dämmungen, Fenstertausch oder Smart-Home-Anlagen kann man Zuschüsse bis zu 20 % oder ebenfalls Förderkredite bei der KfW oder dem BAFA beantragen. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Obergrenze der förderfähigen Kosten. Solide finanzieren und Fördermöglichkeiten nutzen STRUKTUR DER BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE (BEG) © Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2023 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen Systemische Maßnahmen BEG Einzelmaßnahmen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden BEG Wohngebäude Sanierung zu Effizienzhäusern BEG Nichtwohngebäude Sanierung zu Effizienzgebäuden BEG Klimafreundlicher Neubau Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für alle Maßnahmen 4
Neue Wohneigentumsförderung Die neue Wohneigentumsförderung (WEF) richtet sich speziell an Familien, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen oder erwerben möchten. Sie ermöglicht günstige Kredite für nachhaltige Neubauten und beinhaltet zusätzlich Förderboni für Effizienzhäuser. Klimafreundlicher Neubau Die Förderung für klimafreundlichen Neubau, ebenfalls über die KfW, bietet Darlehen für Effizienzhäuser 40. Zusätzliche Boni gibt es, wenn das Gebäude mit einem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) zertifiziert wird. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neubauund-sanierung-foerdern-2038426 Fazit Ein guter Finanzierungsplan sollte sowohl private als auch staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Kombination aus Eigenkapital, Krediten und den aktuellen Förderprogrammen für Neubau und Sanierung kann so den Weg zu einem nachhaltigen Eigenheim ebnen. Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen erfahren Sie auf den offiziellen Internetseiten von BAFA (www.bafa.de) und KfW (www.kfw.de). 5
Das öffentliche Baurecht unterscheidet zwei grundsätzlich unterschiedliche Bereiche: Das Bauplanungsrecht klärt vorab, wo und was prinzipiell gebaut werden darf. Die genauen Regelungen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB). Außerdem geben die Bebauungspläne als Ortsrecht der Gemeinden zusammen mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) Auskunft. Das Bauplanungsrecht ist bundesweit einheitlich. Das Bauordnungsrecht wiederum ist geregelt durch die Bauordnung des Landes Baden-Württemberg (LBO). Darin wird genau festgelegt, wie und unter welchen Umständen gebaut werden darf. Es beschäftigt sich also mit der konkreten Ausführung des Bauvorhabens. Damit ein Bauvorhaben genehmigt wird, muss sowohl eine Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht gegeben sein als auch mit sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Baunebenrecht). Das Bauplanungsrecht Bauleitplanung Die Bauleitplanung regelt die bauliche Nutzung von Grund und Boden allgemein verbindlich. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und der damit einhergehenden Planungshoheit wird die Bauleitplanung von den Gemeinden erstellt. Die Bauleitplanung ist gegliedert in zwei Stufen: Als Vorbereitung dient der für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellte Flächennutzungsplan, anschließend wird der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan (§ 1 Abs. 2 BauGB) erarbeitet. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten und dabei soziale, wirtschaftliche und umweltschonende Anforderungen nachhaltig berücksichtigen. Dadurch wird eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung garantiert. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan, der auch vorbereitender Bauleitplan genannt wird, versteht sich als erste grobe Planung bezüglich der Nutzung des Gemeindegebiets. Er liefert also eine Richtlinie, ob eine Fläche zum Beispiel zum Wohnen, Arbeiten oder für den landwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden soll. Er umfasst im Gegensatz zum Bebauungsplan das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besitzt allerdings noch keine allgemeine Verbindlichkeit, es entsteht also kein Anspruch auf die dargestellte Nutzung. Ein Bebauungsplan, der diese Eigenschaft dann aufweist, kann jedoch nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bebauungsplan Die Gemeinde beschließt aus dem Flächennutzungsplan folgend die Aufstellung eines Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan, § 30 BauGB), wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung notwendig ist. Im Bebauungsplan werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen detailliert für relativ kleine Gemeindeteile festgelegt. Der Bebauungsplan weist ein Gebiet also z. B. als Misch-, Wohn- oder Industriegebiet aus, regelt die Grundflächen- und Geschossflächenzahl sowie Baugrenzen. Zusammengefasst regelt der Bebauungsplan also, welches Gebäude wie und an welcher Stelle gebaut werden darf. Viele Bebauungspläne beinhalten neben den eigentlichen Festsetzungen auch noch örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO über die genaue Ausgestaltung des Außenbereichs baulicher Anlagen. Hier kann zum Beispiel die Auswahl der Baustoffe und der Farben des Hauses sowie die Neigung der Dächer von Wohnhäusern eine Rolle spielen. Als Bauinteressent sollten Sie sich daher auf jeden Fall bei der Gemeinde oder bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über den Inhalt des jeweiligen Bebauungsplans informieren, um zu erfahren, ob Ihren Bauabsichten nichts im Wege steht. Hält Ihr Bauvorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans ein, haben Sie bauplanungsrechtlich einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Dieser Rechtsanspruch schließt jedoch nicht die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans mit ein. Baurecht und Bauvorschriften 6
7 Das Bauordnungsrecht Allgemein Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht ist das Bauordnungsrecht nicht bundesweit einheitlich, sondern nach individuellem Landesrecht geregelt. In Baden-Württemberg ist dies die Landesbauordnung (LBO) in der jeweils aktuellen Fassung. Das Bauordnungsrecht hat die Vermeidung von Gefahren zum Inhalt, die bei der Errichtung und dem Betrieb baulicher Anlagen entstehen können. Das Bauordnungsrecht stellt vor allem an die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und an den Brandschutz von baulichen Anlagen besondere Anforderungen. Eine Baugenehmigung muss immer dann erteilt werden, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Ergänzend zur LBO wurden Verordnungen zur detaillierten Regelung des Bauordnungsrechts erlassen. Abstandsflächen (§ 5 LBO) Grundsätzlich haben Sie mit jedem Gebäude immer mindestens zweieinhalb Meter Abstand von allen Grenzen Ihres Baugrundstücks einzuhalten.Wandhöhen von Gebäuden sind für die Berechnung der Abstandsflächen maßgeblich. Wenden Sie sich bei allen Fragen an Ihre Baurechtsbehörde. Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit Genehmigungspflichtige Vorhaben (§ 49 LBO): Grundsätzlich bedarf die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen einer Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig ist, erfahren Sie bei Ihrer Baurechtsbehörde (siehe Kapitel „Wohnraumförderung und Ansprechpartner“ auf Seite 23). Im Zusammenhang bebaute Ortsteile – Innenbereich Es gibt vielfach Bereiche innerhalb bebauter Gebiete, für die keine Bebauungspläne aufgestellt worden sind. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Meist sind diese Gebiete in früheren Zeiten entstanden, da Bebauungspläne erst seit 1960 Anwendung finden. Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) richtet sich die Zulässigkeit einer Bebauung nach den Vorschriften des § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn sich das geplante Gebäude sowohl bezüglich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung als auch hinsichtlich der Bauweise und der Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt, ohne das Ortsbild zu stören. Zudem muss die Erschließung vollständig gesichert sein und ein gesundes Wohn- und Arbeitsklima darf nicht gefährdet werden. Im Innenbereich bestimmt also die Umgebungsbebauung die Kriterien für die Zulässigkeit eines Vorhabens. Sie müssen sich auf viele Anpassungen Ihres Bauvorhabens einstellen, wenn sich die bereits vorhandenen Gebäude sehr homogen präsentieren. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, einen genauen Blick auf das Gebiet zu werfen, in dem Sie Ihr Bauvorhaben verwirklichen wollen. Außenbereich Der Außenbereich bezeichnet ein Gebiet der Gemeinde, für das kein Bebauungsplan vorliegt und das außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegt. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden (§ 35 BauGB). Er soll Erholungswert bieten und ist für land- und forstwirtschaftliche Nutzung prädestiniert. Planen Sie dennoch ein Vorhaben in diesem Bereich, lohnt es sich, mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde frühzeitig in Kontakt zu treten. Ein Grundstück ist grundsätzlich bebaubar, wenn es im Einklang mit dem Bebauungsplan steht und die Erschließung (Verkehr, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) gesichert ist (§ 30 BauGB); zwar nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, sich in die Eigenart der Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 BauGB).
Der Bauantrag Die Baurechtsbehörde entscheidet in allen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nur auf Antrag des Bauherrn bzw. Entwurfsverfassers (Bauantrag). Der Antrag und die beizufügenden Unterlagen sind digital über das Virtuelle Bauamt einzureichen. Auf der Grundlage der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) sind für einen Wohnhausneubau im Regelfall mindestens folgende Unterlagen erforderlich: ein amtlicher Lageplan, die Bauzeichnungen, die Baubeschreibung, d er Standsicherheitsnachweis, die Ausführungszeichnungen und die anderen bautechnischen Nachweise sowie die Darstellung der Grundstücksentwässerung. Architektinnen und Architekten wissen, was im Bauantrag enthalten sein soll. Der Baugenehmigungsbescheid ergeht gegebenenfalls mit Auflagen und Hinweisen. Lesen Sie bitte die Nebenbestimmungen und Hinweise auf den Bauvorlagen genau durch, denn sie sind Gegenstand der Baugenehmigung. Nachbarbeteiligung (§ 55 LBO) Das Nachbarschaftsverhältnis ist eine dauerhafte menschliche Beziehung, die sorgfältig gepflegt werden will. Harmonisch nebeneinander zu leben ist sicherlich besser, als sich dem Stress von ständigen Streitereien auszusetzen. Unter zerstrittenen Nachbarn gibt es viele Möglichkeiten, sich das Leben schwer zu machen. Starten Sie daher am besten von Anfang an die Beziehung zu Ihren Nachbarn auf dem richtigen Fuß. Ärger mit den Nachbarn kann ein Bauprojekt verzögern und verteuern, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Vor allem, wenn umstritten ist, ob die Baugenehmigung mit dem öffentlichen Baurecht in Einklang steht, könnten Probleme auftreten, denn als direkt Betroffener kann der Nachbar die Baugenehmigung anfechten. Ein Nachbarwiderspruch gegen ein genehmigtes Vorhaben hat zwar keine aufschiebende Wirkung.Allerdings hat der Nachbar die Möglichkeit, bei der Baugenehmigungsbehörde oder beim Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruches zu beantragen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollte der Nachbar rechtzeitig über die Baupläne informiert werden. Dieser Paragraf legt daher fest, dass die Gemeinde die Eigentümer angrenzender Grundstücke von dem Bauantrag benachrichtigt. Das kann entfallen, wenn eine schriftliche Zustimmungserklärung vorliegt oder die Nachbarn durch das Vorhaben offensichtlich nicht berührt werden. Einwendungen müssen innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Benachrichtigung bei der Gemeinde vorgebracht werden. Diese leitet die Einwendungen mit ihrer Stellungnahme an die Baurechtsbehörde weiter. Baulast und Baulastenverzeichnis (§§ 71 und 72 LBO) – Beseitigung von baurechtlichen Hindernissen Die Erteilung einer Baugenehmigung setzt voraus, dass ein Bauvorhaben den Anforderungen des öffentlichen Baurechts entspricht. Um rechtliche Hindernisse einer Bebauung zu beseitigen, kann eine sogenannte Baulast im Baulastenverzeichnis, das bei der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde geführt wird, eingetragen werden (siehe oben). Das Onlinezugangsgesetz (OZG) Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtete 2017 Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Seitdem wird das OZG kontinuierlich weiterentwickelt. Der Erfolg der Digitalisierungsprogramme soll nicht nur daran gemessen werden, ob alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sind, sondern in erster Linie wie hoch Akzeptanz und Nutzung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sind. Mit der Umsetzung des OZG findet hier ein Paradigmenwechsel statt. Der aktuelle Umsetzungsstand der Verwaltungsdigitalisierung ist für alle online über das „Dashboard Digitale Verwaltung“ einsehbar: dashboard.digitale-verwaltung.de Baurecht und Bauvorschriften 8
Zahlreiche Vordrucke finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Ebenfalls online finden Sie auch die gültigen Richtlinien und Vorschriften zum Nachlesen: www.mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauenwohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften Digitale Baugenehmigungen beantragen Sie im Internet: Serviceportal Baden-Württemberg: www.service-bw.de/zufi/leistungen/431 Landkreis Göppingen: bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-goeppingen/ de/baugenehmigung-online.html Seit dem 01.01.2025 ist es erforderlich den Bauantrag in digitaler Form elektronisch einzureichen. Dazu stellen die Behörden in Baden-Württemberg unterschiedliche Plattformen – je nach Region und Kommune – zur Verfügung. Bauherren, Architekten oder Unternehmen übermitteln ihre Bauanträge über die offizielle Homepage ihrer lokalen Bau- oder Baugenehmigungsbehörde. Es ist jedoch ratsam, sich vorher telefonisch an die entsprechende Stelle zu wenden, um zu erfahren, ob spezielle Anforderungen noch erfüllt werden müssen. Die Vorteile eines digitalen Bauantrags liegen auf der Hand: Zeitersparnis, ohne lange Wege und Wartezeiten im Kauf zu nehmen, effizientere und schnellere Bearbeitung des Antrags am PC-Bildschirm, Kostenersparnis, weil kein Papier ausgedruckt werden muss und das Porto für die Briefsendung entfällt, nahtlose Kommunikation zwischen Behörden und Antragstellern, durch schnelle Beantwortung der offenen Punkte über sicheren E-MailAustausch, Transparenz für den Status des Antrags, der online verfolgt und eingesehen werden kann, umweltfreundliche Verarbeitung, indem keine Dokumente ausgedruckt und versendet werden müssen. Der digitale Bauantrag 9
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11 Je kompakter ein Haus gebaut ist, desto weniger Energie geht durch die Gebäudehülle verloren. Maßstab hierfür ist das Verhältnis der Außenflächen zum umbauten Volumen, das sogenannte A/V-Verhältnis. Vor- und Rücksprünge, Erker oder Dachgauben verschlechtern dieses Verhältnis. Ein Reihenhaus weist weniger wärmeabgebende Außenflächen auf als ein frei stehendes Gebäude. Frei stehende Häuser müssen im Umkehrschluss besser gedämmt sein, um die gleiche energetische Qualität zu erreichen. Wärmedämmung Eine gut gedämmte Gebäudehülle verbessert den Wohnkomfort, da sie im Winter die Wärme drinnen und im Sommer die Hitze draußen hält. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) ist der Maßstab für den Wärmeverlust eines Bauteils durch Wärmeleitung (Transmissionswärmeverlust). Je kleiner dieser Wert, desto besser ist der Wärmeschutz. Nur ein abgestimmtes Dämmkonzept aller Teile sichert den Energiesparerfolg. Außenwände, Dach und Kellerdecke bzw. Bodenplatte müssen lückenlos gedämmt sein. Bereiche unterschiedlichen Temperaturniveaus, z. B. Kellerräume, sollten möglichst luftdicht und wärmebrückenfrei vom Wohnraum getrennt sein. Auf die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben ist zu achten, bzw. um entsprechende Förderungen zu erhalten, sind diese deutlich zu unterschreiten. Es gilt der Grundsatz:Was gesetzlich gefordert wird, kann nicht gefördert werden. Setzen Sie nach Möglichkeit Dämmstoffe und Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen ein. Diese bieten im Vergleich zu synthetischen/mineralischen Materialien einen guten Wärmeschutz, tragen zur Ressourcenschonung bei und sind bedenkenlos verwertbar. Effiziente Fenster Die energetische Qualität von Fenstern hat sich in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Nicht allein die Verglasung entscheidet hier – es kommt auch auf einen gut dämmenden Rahmen an. Sehr gute Fenster – heutiger Standard sind Dreifach-Verglasungen mit Wärmeschutzglas – haben einen Gesamtwert von Ug = 0,6 W/m²K. Zum Vergleich: Bei herkömmlichen Zweifach-Verglasungen liegt dieser Wert bei 2,5 W/m²K. Die Einbindung der Fenster in die Dämm- und Luftdichtheitsebene des Gebäudes muss sorgfältig geplant und ausgeführt werden. Bei Fenstern in Südfassaden ist gegebenenfalls zusätzlich der konstruktive sommerliche Wärmeschutz zu bedenken. Energiesparende Heizung Die Heizanlage und die Übertragungsflächen in den Räumen müssen auf den tatsächlichen Wärmebedarf abgestimmt sein: In der Regel reicht eine Leistung von circa drei bis fünf Kilowatt für ein energetisch optimiertes Einfamilienhaus aus. Flächenheizsysteme wie Fußboden- oder Wandheizungen bieten sich an, da sie auf einem niedrigen Temperaturniveau arbeiten. Zur Effizienz des Systems tragen – genauso wie bei der Warmwasserverteilung – Hocheffizienzpumpen, ein wirtschaftlich ausgelegtes Rohrsystem mit kurzer Leitungsführung und die konsequente Dämmung aller Leitungen im unbeheizten Bereich bei. Aber erst der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage schafft die Voraussetzungen, ein komfortables Temperaturniveau bei niedrigen Verbrauchswerten in der Praxis zu realisieren. Ins Kalkül zu ziehen sind für den Warmwasserbereich auch sogenannte Frischwasserstationen, welche das Brauchwasser über einen Wärmetauscher erwärmen. Vorteile sind eine bessere Hygiene – durch Vermeidung der Legionellen-Problematik – sowie eine effizientere Erwärmung. Energieeffizientes Bauen
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13 Energieeffizientes Bauen Diese gilt für Bauherren von Wohn- und Nichtwohngebäuden, d. h. 60 Prozent der geeigneten Dachfläche muss mit einer Anlage zur Stromgewinnung bzw. einer Solarthermieanlage zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Ein Bauherr muss also das Dach zu 60 Prozent mit einer Solaranlage ausstatten. Dies gilt auch bei einem Ausbau oder Anbau an ein bestehendes Gebäude, wenn durch die Baumaßnahme eine neue, zur Solarnutzung geeignete Dach- oder Stellplatzfläche entsteht. Alternativ zur Dachfläche können z. B. auch Gebäudefassaden in Anspruch genommen werden. Der unteren Baurechtsbehörde ist spätestens 12 Monate nach Baufertigstellung eine Bestätigung vorzulegen, dass die PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert wurde. Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann ganz oder teilweise von der PV-Pflicht befreit werden. Die Prüfung erfolgt dann auf Antrag im Rahmen der Baugenehmigung. Weitere Informationen zur Photovoltaikpflicht sowie zum bestehenden Erneuerbare-Wärme-Gesetz finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: www.um.baden-wuerttemberg.de Erneuerbare Energien nutzen Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Holzpellet-Heizungen oder Wärmepumpen sind heutzutage gängige, ausgereifte Systeme. Das bundesweit gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bereits einen Mindestanteil vor, zu dem Solarthermie, Biogas, Biomasse oder Umweltwärme bei Neubauten zum Heizen und Erwärmen von Wasser beitragen sollen. Neben hocheffizienten SoleWasser-Wärmepumpen, welche über Erdsonden, horizontale Erdkollektoren oder Energiekörbe die oberflächennahe Erdwärme nutzen, kommen in großem Maße Luft-Wasser-Wärmepumpen zum Einsatz, vor allem in Gebieten, in denen keine Geothermie-Bohrungen zugelassen werden, wie in großen Teilen des Landkreises Göppingen. Von weiteren Verschärfungen der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien ist auszugehen. Auch im Rahmen der Sanierung von Gebäuden müssen im Interesse des Klimaschutzes bestimmte bauliche und technische Anforderungen erfüllt werden. So schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG 2015) in Baden-Württemberg vor, dass beim Austausch der Heizungsanlage 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Weiterhin gilt es beim Neubau von Wohngebäuden sowie bei grundlegenden Dachsanierungen seit 1. Mai 2022 bzw. seit 1. Januar 2023 die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg zu beachten.
Kostenlose und neutrale Energieberatung – Die Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH Kostenlose Energiesprechstunden Die Energieagentur bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises eine neutrale Erstberatung zu Energiefragen, Bau- und Sanierungsvorhaben. Die Energieberater geben Ihnen wertvolle Empfehlungen zu Maßnahmen und Einsparpotenzialen, informieren über gesetzliche Vorgaben und zeigen finanzielle Fördermöglichkeiten auf. Die Erstberatung erfolgt in der Beratungsstelle der Energieagentur oder nach Absprache in den Rathäusern der Landkreiskommunen. Kleinere Anliegen können häufig in einer telefonischen Beratung geklärt werden. Diese Beratungen sind für Sie völlig kostenlos und dauern etwa 45 Minuten. Sie planen ein Bauprojekt, eine Sanierung oder Modernisierung und möchten dabei zukunftssicher und energiebewusst handeln? Die regionale Energieagentur bietet Ihnen kostenlose, unabhängige und handwerksübergreifende Beratung an – individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten! Wenn Sie Ihre Energiekosten senken, Ihr Haus energetisch modernisieren oder finanzielle Förderungen nutzen möchten, stehen oft viele Fragen im Raum. Seit 2010 berät die Energieagentur Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen neutral zu energetischen Fragestellungen. Die Einrichtung arbeitet als gemeinnütziger Dienstleister des Landkreises Göppingen, um den Umwelt- und Klimaschutz vor Ort aktiv zu unterstützen. Profitieren Sie von der Expertise der zertifizierten Energieberater, die Sie umfassend und unabhängig beraten. 14 B A C D E F G Wir beraten Sie unabhängig – individuell – umfassend. Vereinbaren Sie einfach einen Termin: 07161 65165-00. NEUTRALE ENERGIEBERATUNG in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH Bahnhofstr. 7 energieagentur@ea-lkgp.de 73033 Göppingen klimaschutz-goeppingen.de SIE WOLLEN IHR HAUS MODERNISIEREN? NEUE HEIZUNG GESUCHT? Wir nehmen Ihr Haus unter die Lupe. Finden Sie mit uns die passende Heizung. IST IHR ZUHAUSE FIT FÜR DIE SONNE? Rechnen Sie mit der Energie der Sonne. 40 EURO * 40 EURO * 40 EURO * *Die Beratungen haben einen Wert von 277 Euro. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entstehen Ihnen nur Kosten von 40 Euro. Ihr Eigenanteil Ihr Eigenanteil Ihr Eigenanteil Angebot Vor-Ort-Beratungen der Energieagentur Landkreis Göppingen © Energieagentur Landkreis Göppingen
15 Vor-Ort-Beratung in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Auf Wunsch bietet die Energieagentur auch Vor-Ort-Beratungen an. Die Energieberaterinnen und -berater besuchen Ihre Immobilie und analysieren die aktuelle Situation. Untersucht werden je nach Beratungsbedarf die Energieverbräuche, Gebäudehülle oder die Heizungsanlage. Daneben gibt es auch ein Beratungsangebot zu Solarenergie. Abschließend erhalten Sie Handlungsempfehlungen, die sich an Ihren technischen Rahmenbedingungen, Ihren Bedürfnissen und Ihren finanziellen Möglichkeiten orientieren. Diese Beratungen werden durch das Wirtschaftsministerium gefördert und können in Kooperation mit der Verbraucherzentrale gegen einen geringen Kostenbeitrag durchgeführt werden. Einkommensschwache Haushalte zahlen mit entsprechendem Nachweis nichts. Ratsuchende erhalten umfassende und individuell zugeschnittene Handlungsempfehlungen. © Energieagentur Landkreis Göppingen Auf Wunsch werden auch Vor-Ort-Beratungen durchgeführt. © Energieagentur Landkreis Göppingen
Weiterführende Dienstleistungen Benötigen Sie darüber hinaus fachliche Expertise, unterstützt die Energieagentur als zentraler und kompetenter Ansprechpartner. In ihrem Berater-Netzwerk sind regionale Energieexpertinnen und -experten vertreten, die Energieausweise ausstellen, Sanierungsfahrpläne erstellen oder Baubegleitung anbieten. Die aktuelle Übersicht finden Sie unter www.klimaschutz-goeppingen.de. Kommunaler Klimaschutz Die Energieagentur ist der zentrale Ansprechpartner für Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen, wenn es um Klimaschutz und die Entwicklung systematischer Entscheidungsgrundlagen geht. Erfolgreiche Projekte wie Quartierskonzepte wurden in Zusammenarbeit mit der Energieagentur bereits in mehreren Kommunen umgesetzt. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Vernetzung von Akteuren und die Einbindung der Bürger sowie lokaler Handwerksbetriebe. Des Weiteren agiert die Energieagentur als Beratungsstelle für kommunale Wärmeplanung, unterstützt bei der Erstellung von Quartierskonzepten und der Durchführung von Sanierungskampagnen. 16 Kostenlose und neutrale Energieberatung – Die Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH Das Team der Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH berät Sie neutral und unabhängig. © Energieagentur Landkreis Göppingen Bewusstseinsbildung bei Erwachsenen und Kindern Durch regelmäßige Energiespartipps in Gemeindeblättern, Messeauftritte, Fachvorträge und Schulungen für kommunales Personal treibt die Energieagentur den Klimaschutz im Landkreis voran. Auch Kinder und Jugendliche werden durch Kindergarten- und Schulprojekte spielerisch an die Themen Klimawandel und Energieeinsparung herangeführt, damit sie aktiv zum Klimaschutz beitragen können. Nutzen Sie die vielfältigen Angebote der Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH und gestalten Sie Ihre Bau- und Sanierungsprojekte nachhaltig und energieeffizient! Terminvereinbarungen unter 07161 65165-00. Kontakt Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH Bahnhofstraße 7, 73033 Göppingen Telefon: 07161 65165-00 E-Mail: energieagentur@ea-lkgp.de www.klimaschutz-goeppingen.de
17 Je nach Lebensphase ändern sich die Anforderungen an ein Zuhause, beispielsweise als Single oder Paar, mit oder ohne Kinder sowie im Alter, bei Erkrankung oder Behinderung. Aus diesem Grund sollten Wohnhäuser so gebaut werden, dass sie ohne große Umbaumaßnahmen in jeder Lebenslage barrierefrei, also grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Aktuelle Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen liefert die bautechnische Norm DIN 18040. Teil 2 der Norm bezieht sich auf barrierefreie Wohnungen. Info: Innerhalb der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar oder barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar. Hier gilt folgender Grundsatz: Eine Wohnung, die barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, ist auch für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar. Barrierefreies Bauen © Bjoern Danzke · adobestock.com Auch die Landesbauordnung befasst sich mit dem barrierefreien Bauen. Jedoch sind in den Bauordnungen detaillierte Vorgaben zur Umsetzung nicht oder nur unzureichend enthalten, wohingegen die DIN 18040 die Anforderungen sehr viel genauer definiert. Zusammen mit den Vorgaben aus der jeweiligen Landesbauordnung ergibt sich ein konkretes Bild, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit des eigenen Bauvorhabens gestellt werden. Info: Der Leitfaden Barrierefreies Bauen kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de
Grundlagen für eine barrierefreie Planung Eine Wohnung oder ein Haus gilt als barrierefrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: b arrierefreie Zugänge sowohl im Außenbereich als auch ins Gebäude und in die Wohnung(en) b arrierefreier Zugang zu einem Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine i nnerhalb der Wohnung oder zum Balkon/zur Terrasse keine Stufen oder Schwellen ausreichende Bewegungsflächen in allen Räumlichkeiten komfortable Anordnung von Bedienungseinrichtungen b arrierefreier Sanitärraum (Bad/WC) sowie bodengleiche Dusche und nach außen öffnende Tür ausreichende Breite der Türen © Pond Thananat · adobestock.com 18 Barrierefreies Bauen Das Wohnumfeld Bei der Wahl des Grundstücks ist das Wohnumfeld zu beachten. Für Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen oder eine Gehbehinderung haben, ist eine barrierefreie Wohnumgebung unabdingbar. Das bedeutet, die Gehwege müssen auch erschütterungsarm und gefahrlos mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Zu beachten ist auch, dass Rampen nur bis zu einer Neigung von sechs Prozent als barrierefrei gelten (DIN 18040-1). Bei einem Gebäude mit mehreren Stockwerken ist es empfehlenswert, einen Aufzug miteinzuplanen – selbst wenn dieser nicht gleich eingebaut wird. Wenn der Zugang ebenerdig ist sowie mindestens 90 Zentimeter breit und die Kabine ausreichend groß ist, können auch Rollstuhlfahrer den Aufzug problemlos nutzen. Zudem sollte vor dem Aufzug eine freie Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter vorhanden sein. Damit sich die Bedienknöpfe für jeden in Reichweite befinden, sollten sie nicht höher als 85 Zentimeter angebracht sein (DIN 18040-1).
19 Zum Thema Barrierefreiheit bietet die Architektenkammer Baden-Württemberg im Bereich „Architektur und Baukultur“ Beratungsgespräche an. Persönliche Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail oder über das Kontaktformular der Webseite vereinbart werden: www.akbw.de/kontakt/kontakt Alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Architektenkammer, unter: www.akbw.de/kammer/landesgeschaeftsstelle/ geschaeftsbereich-architektur-und-baukultur E-Mail: architektur@akbw.de Beratungstelefon: 0711 2196-144 Telefax: 0711 2196-101 www.akbw.de/berufspraxis/planungsinfos-undthemen/barrierefreies-bauen Die Wohnfläche Alle Bewohner sollen sich unabhängig von ihrem Alter und Mobilitätseinschränkungen zu Hause wohlfühlen und ihren Lebensstil selbst bestimmen können. Aus diesem Grund spielt die Wohnungsgröße eine wichtige Rolle. Sie sollte es ermöglichen, dass auf jedes Familienmitglied ein Raum ausreichender Größe entfällt. Die folgenden durchschnittlichen Richtgrößen für Wohnungen wurden unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:* für eine Person circa 45 bis 50 Quadratmeter, für zwei Personen circa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, für drei Personen circa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume, für vier Personen circa 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume, s owie für jedes weitere Familienmitglied circa zehn Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr. *Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ein Balkon, eine Terrasse oder eine Loggia steigern nicht nur den Wohnwert, sie ermöglichen den Aufenthalt im Freien auch bei stark eingeschränkter Mobilität. Auch hier sind ein paar Grundregeln zu beachten. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, sollte die Balkontüre mindestens 90 Zentimeter breit sein. Ideal wäre ein schwellenloser Übergang, damit keine Bewegungseinschränkungen entstehen. Des Weiteren ist eine Freifläche von 1,50 x 1,50 Meter notwendig (DIN 18040-2). © adobestock.com
KLIMA SCHÜTZEN? WIR BERATEN SIE in Kooperation mit vielen Energie- und Klimaschutzagenturen Sie haben Fragen rund ums Thema Energie? Wir beantworten Ihnen diese gern individuell und unabhängig. Terminvereinbarung kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de ENERGIEWENDE ERLEBEN Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, ef zienter mit Energie und Wärme umzugehen. Das hilft der Umwelt, sorgt für mehr Wohnkomfort und schont den Geldbeutel. Schließlich sind es die kleinen Schritte, die den Weg in eine für uns alle bessere Zukunft ebnen. Als verantwortungsbewusster und ganzheitlicher Partner rund um Energie stehen wir Ihnen zur Seite. Ob zuhause, in Unternehmen oder in Kommunen. EIGENE PHOTOVOLTAIKANLAGE – die Basis für Ihre unabhängige Energieversorgung. Mit einem SPEICHER werden Sie noch unabhängiger und decken bis zu 80 Prozent Ihres Strombedarfs selbst. Wir kümmern uns um Ihre maßgeschneiderte LADEINFRASTRUKTUR inkl. Installation, Inbetriebnahme und Wartung. Erfahren Sie mehr unter www.albwerk.de 20
21 Der Klimawandel Die Begriffe Klimaerwärmung und Klimaschutz sind in aller Munde. Der durch die CO2-Emissionen beschleunigte Klimawandel mit seinen katastrophalen Umweltauswirkungen, die steigenden Energiepreise, die wachsende Abhängigkeit von Energieimporten und die verschärften internationalen Konflikte um fossile Ressourcen machen deutlich, dass die CO2-neutrale Nutzung der erneuerbaren Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie von größter Bedeutung sind. Deshalb sind alle am Bau Beteiligten zum nachhaltigen Handeln aufgefordert. Eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie lohnt sich doppelt, denn neben einem besseren Klima winken auch finanzielle Vorteile. Vorausschauende Investitionen in Maßnahmen zum Energiesparen werden auf Dauer mit geringen Energiekosten belohnt. Das Normalhaus Das energiesparende Bauen war bis 1983 von untergeordneter Bedeutung. Die bis dahin üblichen „Normalhäuser“ gehören heute dem „energetischen Altbau“ an. Private Haushalte verbrauchen in etwa 69 % für das Heizen, 15 % für Warmwasser, 6 % für das Kochen und den Rest für Kühlgeräte, Kommunikationstechnologie sowie Beleuchtung und sonstige Elektrogeräte. In etwa die Hälfte des Gebäudebestands ist bisher nicht energetisch saniert worden. Viele dieser Häuser weisen deshalb große spezifische Wärmeverluste durch Dachflächen, Dachaufbauten, Außenwände, Kellerdecken,Türen und Fenster auf.Viel Wärme entweicht durch die Fenster (20-25 %) oder geht beim falschen Lüften mit gekipptem Fenster verloren (10-20 %). Zusammen ergibt sich ein Wärmeverlust von bis zu 45 %. Durch ein angepasstes Lüftungsverhalten mit wenigen Minuten Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern können bereits Wärmeverluste vermieden werden. Gemäß Umweltbundesamt verbrauchten im Jahr 2022 die privaten Haushalte etwa genau so viel Energie wie im Jahr 1990 und damit gut ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland. Mehr als zwei Drittel des Energieverbrauchs wird dafür verwendet, um die Räume zu heizen (siehe Infografik, Quelle: Bundesumweltamt). Vom Normalhaus zum Passivhaus 655 678 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 Braun- und Steinkohlen Mineralöle Gase Strom¹ Fernwärme² Erneuerbare Wärme³ Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, Energiebilanzen für die Bundesrepublik Deutschland 1990 bis 2022, Stand 11/2023 ¹ Einschließlich mit erneuerbaren Energien erzeugtem Strom. ² Einschließlich mit erneuerbaren Energien erzeugter Fernwärme. ³ Biomasse und erneuerbare Abfälle, Solarthermie, Umweltwärme. Entwicklung des Endenergieverbrauchs der privaten Haushalte Terawattstunden (TWh)
Vom Normalhaus zum Passivhaus Häuser mit geringem Energieverbrauch sind aber erst der Anfang. Die Entwicklung geht noch viel weiter: Ziel sind sogenannte PlusenergieHäuser. Diese Häuser erzeugen in der Regel mittels Solar- und Photovoltaikanlagen mehr Energie als sie selbst verbrauchen. Solche Häuser sind längst keine Zukunftsvision mehr. Auch Fertighäuser können bereits mit einem „Plusenergie-Konzept“ ausgestattet werden. Das Passivhaus Was ist ein Passivhaus? Ein Passivhaus kann auf den ersten Blick nicht von einem herkömmlichen Haus unterschieden werden. Was sich aber deutlich vom „Normalhaus“ unterscheidet, ist die besondere, intelligente Bautechnik: Das Passivhaus heizt und kühlt sich nämlich rein passiv. Die Besonderheiten des Passivhauses erkennt man erst auf den zweiten Blick: Dreifachverglaste Wärmeschutzfenster und gut gedämmte Fensterrahmen; Gut isolierte Haustüre; Wärmebrückenfreie Bauweise; Wärmebrückenfreie Anschlüsse; Luftdichte Hülle und besonders gute Wärmedämmung; Kontrollierte Lüftung mit Abluftwärmerückgewinnungsanlage. Besonders ist beim Passivhaus auch die Heizung: Die Wärmeverluste des Gebäudes sind so gering, dass eigentlich kaum noch geheizt werden muss. Haushaltsgeräte, die Sonneneinstrahlung von außen, Menschen und Wärme aus der Fortluft liefern genügend „passive“ Wärmeenergie, um den Wärmebedarf fast vollständig zu decken. Die noch erforderliche Wärme kann über die Zuluft zugeführt werden, wenn die maximale Heizlast weniger als 10 Watt/m² Wohnfläche beträgt. Für eisige Zeiten ist in den meisten Häusern noch eine Strom basierte Heizung installiert, die zugeschaltet werden kann. Wenn außer der Zuluftheizung keine andere Wärmequelle erforderlich ist um den Energiebedarf zu decken, spricht man von einem Passivhaus. Die entscheidenden Vorteile eines Passivhauses auf einen Blick: Äußerst geringe Heizkosten, auch bei stetig steigenden Energiepreisen; Hoher Wohnkomfort und frische Luft in allen Wohnräumen; Keine Schimmelbildung aufgrund kontrollierter Lüftung; Geringes Risiko von Bauschäden durch luftdichte Konstruktion; Zinsvergünstigte Darlehen durch die KfW; Entlastung der Umwelt und erhebliche CO 2-Einsparung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein Energiekonzept entwickelt, wonach bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll. Dazu sind vielerlei Anstrengungen nötig: So muss der Energieverbrauch vermindert, die Effizienz bei der Gebäudehülle und -technik gesteigert sowie die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Die Möglichkeiten, mit energieeffizienten Gebäuden Geld zu sparen, werden bislang deutlich unterschätzt. Viele Hauseigentümer und Mieter glauben, dass in anderen Bereichen mehr Energie eingespart werden kann. Tatsächlich ist aber das Einsparpotenzial beim Bestandsbau beachtlich. Hinzu kommt, dass Hauseigentümer die Kosten für eine effiziente Sanierung deutlich zu hoch veranschlagen. Die zunächst hohen Investitionskosten und langen Amortisationszeiträume für energetische Sanierungen halten Eigentümer oft davon ab, diese sinnvollen Maßnahmen durchzuführen. Deshalb ist der Anteil der jährlich komplett energetisch sanierten Altbauten sehr niedrig. Der Weg zum Passivhaus – Wohnen ohne zu heizen Der Stand der Technik erlaubt heutzutage, Wohngebäude zu bauen, die 70 bis 90 % weniger Energie verbrauchen als Normalhäuser. Das ist ein gewaltiges Einsparpotenzial. Und trotzdem sind „Nullachtfünfzehn-Häuser“ nach wie vor an der Tagesordnung. Allerdings nimmt das Interesse vieler Bauherren an Energiesparhäusern immer mehr zu. Nicht zuletzt durch ständig wachsende Heizkosten und den drohenden Klimawandel. Während Normalhäuser an Heizenergie für die Raumwärme im Jahr durchschnittlich 160 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m²) verbrauchen – das sind auf Heizöl umgerechnet 20 bis 28 Liter/ m2a – verbrauchen Passivhäuser nur etwa 15 kWh pro m². © adobestock.com 22
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