Göppingen rund um das Standesamt

Abschied nehmen 14 Um Ihnen bei den rechtlichen Fragestellungen zur Beurkundung eines Sterbefalls zur Seite zu stehen, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig in dessen Bezirk die Person verstorben ist bzw. tot aufgefundenwurde. Ein Sterbefall ist spätestens amdritten auf den Tod folgendenWerktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. In der Regel erledigen die von den Angehörigen beauftragten Bestattungsunternehmen die Formalitäten bei Behörden und anderen Insti- tutionen. Jedoch kann dies auch von den Angehörigen selbst über- nommen werden. Auf den Tag x sollten Sie gut vorbereitet sein und am besten alle Unterlagen bereits griffbereit haben. FolgendeUnterlagenwerdenzurBeurkundungeinesSterbefallsbenötigt: J Geburtsurkunde des/der Verstorbenen und J bei verheirateten, geschiedenenoder verwitwetenPersoneneinNachweis über den Personenstand (Eheurkunde, Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners) J Meldebescheinigung J Ausweisdokument bei ausländischen Staatsangehörigen Eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist eventuell erforderlich, wenn Sie ausländische Urkunden besitzen. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall vorher beim zuständigen Standesamt. Nach der Beurkundung erhalten Sie für die Rentenversicherung, Krankenkasse, eventuell für die Feuerbestattung und den Friedhof (Bestattung) jeweils eine gebührenfreie Sterbeurkunde. Alle weiteren Sterbeurkunden für private Zwecke (Notar, Nachlassgericht, Bank und Versicherung) sind gebührenpflichtig und kosten je Urkunde 12 Euro. Die Frage nach demOrt der letzten Ruhestätte und der richtigen Bestattungsform kann jeder nur für sich selbst beantworten. Aufgrund dessen ist es sinnvoll sich schon zu Lebzeiten mit dem Thema zu befassen und den Angehörigen die eigenen Vorstellungen über die Bestattung mitzuteilen. Bei der Stadt Göppingen sind sowohl Erd- als auch Feuerbestattungenmöglich. Die Erdbestattung oder die Urnenbeisetzung findet auf einem der acht städtischen Friedhöfe, dem kircheneigenen Friedhof in Hohenstaufen oder dem muslimischen Grabfeld des Hauptfriedhofes statt. Außerdem stehen für Urnenbestattungen weitere Grabfelder wie die „Urnengemeinschaftsgrabfelder“ oder der „Baum der Erinnerung“ zur Verfügung. Wenn Angehörige bereits über ein Grabnutzungsrecht an einembelegbaren Wahlgrab verfügen, kann dieses Grab in Anspruch genommen werden. Des Weiteren ist eine Bestattung von nicht Göppingern auf den Göppinger Friedhöfen möglich. Grundsätzlich wird zwischen Wahlgräbern und Reihengräbern unterschieden. Wahlgräber werden gemeinsammit den Angehörigen ausgewählt und können über Generationen verlängert und genutzt werden, während Reihengräber von der Friedhofsverwaltung zugeteilt werden und nur zeitlich begrenzt genutzt werden können. Mit welchen Kosten Sie für das jeweilige Grab, die Erd- oder Feuerbestattung, die Benutzung der Friedhofseinrichtungen und die Genehmigung eines Grabmals rechnen müssen, entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Göppingen, in der derzeit geltenden Fassung. Für Rückfragen zum Thema Bestattung und weitergehende Informationen zu den Friedhöfen der Stadt Göppingen steht Ihnen sehr gerne die Friedhofsverwaltung Göppingen zur Verfügung. Anschrift: Friedhofsverwaltung Göppingen Hohenstaufenstraße 87 73033 Göppingen Telefon: 07161 650-8780 Telefax: 07161 650-8789 E-Mail: friedhof@goeppingen.de Friedhof Göppingen © Stadt Göppingen

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