Zu Hause wohnen ohne Barrieren - Stadt Görlitz

Hilfe und Unterstützung Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Ein Mensch kann in die Lage gelangen, dass er durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Behinderung nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Dann kann keine Miete überwiesen werden, nicht selbst in Operationen eingewilligt und auch keine wichtigen Briefe geöffnet werden. Wenn keine gesetzliche Betreuung gewollt ist, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige sein. Damit wird festgelegt, wer für die betroffene Person wichtige Entscheidungen trifft. Dann entscheidet ein vertrauter Mensch für die Person, den sie selbst bestimmt hat. Ein Gericht muss in diesem Fall nicht eingeschaltet werden. Der oder die Bevollmächtigte entscheidet. Der Nachteil: Es gibt manchmal niemanden, der die Bevollmächtigte kontrolliert. Die Bevollmächtigte könnte die Vorsorgevollmacht missbrauchen und sich zum Beispiel Geld vom Konto nehmen. Oder sie kann anders entscheiden, als es gewollt war. Deswegen sollten nur Personen eine Vorsorgevollmacht gegeben werden, denen absolut vertraut werden kann, zum Beispiel nahen Angehörigen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt ein Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer. Diese treffen dann die wichtigen Entscheidungen. Wenn keine Person für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommt, dann sollte möglichst eine Betreuungsverfügung ausgestellt werden. In die Betreuungsverfügung kann geschrieben werden, wer als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt werden soll oder wer davon ausgeschlossen wird. Eine Patientenverfügung ist eine Art Anweisung für Ärzte für eine lebenserhaltende Behandlungsmaßnahme, wenn der eigene Wille nicht geäußert werden kann. Wer eine Patientenverfügung schreibt, kann bestimmen, welche ärztliche Behandlung er haben möchte und welche nicht. Zum Beispiel kann er schreiben, dass er keine künstliche Beatmung oder Ernährung haben möchte. Die Patientenverfügung ist wichtig für den Fall, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann. Zum Beispiel, wenn man nach einem Unfall im Koma ist. Man sollte sich Zeit nehmen, um herauszufinden, was der eigene Wille im Falle einer Patientenverfügung ist. Vielen Menschen fällt es schwer, darüber nachzudenken, denn es geht um lebensbedrohliche Situationen oder sogar den Tod. Der Arzt, eine Pflegestation oder Angehörige sind dafür geeignete Ansprechpartner. Beratungsstellen und Hospiz-Vereine bieten Beratung zur Vorsorgevollmacht, zu der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung an und haben meist auch entsprechende Formulare. Im Görlitzer Familienbüro gibt es die Seniorensprechstunde, die zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informiert und entsprechende Formulare bereithält. Familienbüro des Görlitz für Familie e. V. am Demianiplatz 7, 02826 Görlitz Telefon: 03581 8787333 Pflege Als potentielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Pflegebedürftigkeit Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige, die ähnlich selbstständig © nmann77 / stock.adobe.com 24

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