Zu Hause wohnen ohne Barrieren - Stadt Görlitz

Wissenswertes zum Schwerbehindertenausweis Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Im Landkreis Görlitz erfolgt diese Feststellung auf Antrag im Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht in Zittau. Dazu werden von den jeweils behandelnden Ärzten Befunde abgefordert, Gutachten eingeholt und ausgewertet und so der Grad der Behinderung festgestellt. Schwerbehinderte Menschen sind Kraft des Gesetzes (SGB IX) Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Jene Personen erhalten einen Schwerbehindertenausweis, mit dem sie ihre Rechte wie besonderer Kündigungsschutz und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen können. Sie stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz. Aber auch mit einem GdB unter 50 kann ein Steuerfreibetrag in Abhängigkeit von der Höhe des GdB geltend gemacht werden. Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 30 aber weniger als 50 festgestellt wurde, können bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung zu schwerbehinderten Menschen beantragen. Sie wird aber nur dann ausgestellt, wenn belegt werden kann, dass der Arbeitsplatz gefährdet wäre oder nicht erlangt werden könnte. Durch die Gleichstellung wird der Anspruch auf Teilhabeleistungen am Arbeitsplatz gesichert, alle anderen Nachteilsausgleiche entfallen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden oder ist man mit dem Ergebnis der Prüfung des Antrages durch das Amt nicht einverstanden, kann man innerhalb einer im © Monkey Business / istockphoto.com Wichtige Ansprechpartner Schreiben stehenden Frist – in der Regel vier Wochen – einen Widerspruch einreichen. Dazu hat man auch das Recht der Akteneinsicht beim ausstellenden Amt. Der Widerspruch ist kostenlos. Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, besteht die Möglichkeit zu klagen. Diese Schritte können, bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes, Kosten erzeugen. Die Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises Görlitz abrufbar unter Formulare. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Internet: www.kreis-goerlitz.de Antragsadresse: Landkreis Görlitz Sozialamt SG Behindertenrecht Postfach 300 152, 02806 Görlitz Wissenswertes zum Thema Wohngeld Für Mieter und Eigentümer gibt es finanzielle Unterstützung durch Wohngeld, wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen und nicht bereits andere staatliche Transferleistungen erhalten. Wer sich über seinen Anspruch nicht sicher ist, wendet sich an die zuständige Wohngeldbehörde Stadtverwaltung Görlitz – Wohngeldbehörde Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz Ansprechpartnerin: Frau Schmidt Telefon: 03581 671409 E-Mail: wohngeldbehoerde@goerlitz.de Wohnangebote – Wohnanbieter für barrierearmes und betreutes Wohnen In betreuten Wohnformen leben die Bewohner in einer eigenen und altersgerechten Wohnung mit direkter Unterstützung wie Pflege und Betreuung. Zusatzangebote dienen dazu, das eigenständige Wohnen zu erleichtern und vorhandene Fähigkeiten durch Physiotherapie oder Ergotherapie möglichst lang zu erhalten. Auch ein Essenlieferservice, Hausmeisterdienste und praktische Hilfeleistungen bei der Organisation von Freizeitaktivitäten und Tagesausflügen können genutzt werden. Ansprechpartner bieten Beratung bei Fragen und Problemen. Die Wohnungen sind gewöhnlich in eine Wohnanlage integriert, die den sozialen Austausch fördert. Wohnanlage G22 der Diakonie St. Martin Barrierearmes begleitetes Wohnen in Gablenz, Görlitz, Reichenbach, Rothenburg und Niesky Diakonie St. Martin Mühlgasse 10, 02929 Rothenburg Telefon: 035891 38122 Internet: www.diakonie-st-martin.de 32

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