Zu Hause wohnen ohne Barrieren - Stadt Görlitz

Kontakt- und Beratungsstelle für Nachbarschaftshilfe: Mehrgenerationenhaus Görlitz Landheimstraße 8, 02827 Görlitz Telefon: 03581 761292 E-Mail: info@mehrgenerationenhaus-goerlitz.de Alltagsbegleitung für Senioren Alltagsbegleitung ist ein vom Freistaat Sachsen gefördertes Projekt, welches Unterstützung für Senioren bietet, die keinen Pflegegrad haben und in ihren eigenen Räumlichkeiten wohnen. Alltagsbegleiter / -innen ermöglichen durch gemeinsame Aktivitäten eine Teilnahme am sozialen Leben, beugen sozialer Isolierung vor und verlängern den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit. Die Unterstützung geschieht beispielsweise durch gemeinsame Einkäufe, Spaziergänge, Arztbesuche, Haushaltshilfe, gemeinsame Besuche von Gottesdiensten und kulturellen Veranstaltungen. Auch Spielenachmittage, Kaffeerunden oder das Vorlesen von Büchern sind sehr beliebt. Erlaubt ist, was geistig fit und körperlich aktiv hält. Es werden keine pflegerischen Tätigkeiten erbracht. Das Angebot ist für die begleiteten Senioren kostenfrei. Organisiert wird die Alltagsbegleitung über Projektträger. Kontakt: Lebensschule Görlitz Heike Gelke Advent-Wohlfahrtswerk e. V. Bautzener Straße 20, 02826 Görlitz Telefon: 03581 402888 E-Mail: info@lebensschule-goerlitz.de Unterstützung im Alltag – Anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Mehr als 70 Prozent der pflegebedürftigen Menschen wohnen im Landkreis Görlitz zu Hause. Hier erhalten Sie Pflege und Hilfe von ambulanten Pflegediensten und Angehörigen. Sie haben einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützungsleistungen. Dazu gehören neben der Tages-, Nacht oder Kurzzeitpflege auch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese Angebote sollen die pflegerische Versorgung ergänzen und beinhalten zum Beispiel: ■■ Hilfe bei der Planung und Strukturierung des Alltags ■■ Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen ■■ Individuelle Hilfen je nach Interessen (zum Beispiel beim Kochen, Basteln) ■■ Hilfe beim Zeitungs- oder Bücherlesen ■■ Begleitung beim Einkauf ■■ Knüpfen und Erhalten sozialer Kontakte ■■ Unterstützung bei der Hauswirtschaft Für solche Leistungen steht pflegebedürftigen Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5 der Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Personen mit Pflegegrad 2 und höher können zusätzlich 40 Prozent der monatlichen ambulanten Pflegesachleistungen für diese Unterstützungsangebote verwenden, dafür ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Pflegeberatung der Krankenkassen Seit 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Diese erweiterte Pflegeberatung zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken. Bei der Krankenkasse erhalten Sie individuelle Beratung zur Pflege. Die Beratung kann telefonisch oder in den Räumen der Krankenkasse stattfinden, aber auch zu Hause. Freizeit und Kultur Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien ist reich an vielfältigen Angeboten kultureller Bildung, die auch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können: Theater, Museen, Kinos, Bibliotheken, Orchester, Soziokulturelle Einrichtungen etc. Einige Angebote finden auch online statt. Einen Wegweiser für Kulturveranstaltungen und kulturelle Bildungsangebote bietet die Internetseite des Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien an: https://www.kulturraum-on.de Projekt KuBiMobil – Fläche trifft Kultur Das Projekt KuBiMobil – Fläche trifft Kultur erleichtert Menschen im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien den Zugang zu Kunst und Kultur. Unabhängig von Wohnort oder Verkehrsinfrastruktur, Einkommenssituation, Alter oder Beeinträchtigungen verschiedener Art sollen die vielfältigen Angebote der unterschiedlichen Kultureinrichtungen von den in der Region lebenden Menschen einfach zu erreichen sein und genutzt werden können. So können sich Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas, Vereine, Pflegeeinrichtungen, Seniorencafés, Selbsthilfegruppen, Wohngruppen oder einfach die Gruppe von Freunden und Freundinnen die Fahrtkosten zu den kooperierenden Kulturbetrieben erstatten lassen, sofern sie in ihrer individuellen Mobilität eingeschränkt sind. Das Projekt 37

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