Wohnen ohne Barrieren: Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Görlitz

Finanzierung von Maßnahmen zur Wohnungsanpassung Pflegekasse Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleis- tungen eine Wohnraumanpassung für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit für Pflege­ bedürftige (SGB XI § 40) mit maximal 4.000 Euro (bis 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen). Bevor mit den Umbaumaßnah- men begonnen werden kann, muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Zuschuss für die wohnumfeldverbes- sernden Maßnahmen beantragt werden. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, erfolgt die Übernahme durch die Pflegekassen. Hierzu genügt ein formloser Antrag, in welchem die notwendigen Umbauarbeiten beschrieben und das Anliegen dargestellt wird. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die vorge- sehenen baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen oder die Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. für die Pflegeperson verringert wird. Bauliche Maßnahmen können z. B. sein: Türverbreiterungen, Badumbau, festinstal- lierte Rampen und Treppenlifte. Wenn später weitere Umbauten benötigt werden, sich die Pflegesituation verschlechtert, kann die Pflegekasse erneut einen Zuschuss gewähren. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere- freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversiche­ rung bezuschusst unter bestimmten Bedingungen auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senior*innen“. Förderrichtlinie Wohnraumanpassung Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschrän­ kungen (RL WRA) des Freistaates Sachsen Wer aufgrund von Mobilitätseinschränkungen Unter- stützung bei der Anpassung seines Wohnraums benötigt, kann sich im Rahmen des Landesprogramms „Wohnraumanpassung“ an die Sächsische AufbauBank (SAB) wenden. Finanzielle Hilfe können Mieter*innen, Wohnungseigentümer*innen oder Eigentümer*innen eines Einfamilienhauses erhalten. Unter anderem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: • Wohnraum des Zuwendungsempfängers darf gewisse Wohnfläche nicht überschreiten; • Mobilitätseinschränkung innerhalb des Wohn- raumes muss voraussichtlich dauerhaft sein (Nachweise erforderlich); • Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss trotz Mobilitätseinschränkung möglich sein; • Es muss die Zustimmung des Vermieters zu den geplanten Umbaumaßnahmen vorliegen. Diese muss einen späteren Rückbau der Anpassungen ausschließen. 29 Finanzierung von Maßnahmen zur Wohnungsanpassung

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