Wohnen ohne Barrieren: Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Görlitz

Leistungen im Überblick Informieren Sie sich sorgfältig über das Leistungs- spektrum Ihrer Pflegeversicherung! Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. In den Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese kön- nen beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Ver­ sorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei voll- stationärer Pflege. Ab dem Pflegegrad 2 wird für die Pflege ein vom Pflegegrad abhängiger fester Zuschuss als Geld- oder Sachleistung (ambulant) bzw. ein Leistungsbetrag im vollstationären Bereich erbracht. Ambulante Pflegedienste unterstützen pflegebedürf- tige Personen und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Neben Pflegeleistungen werden mitunter auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuungsleistungen angeboten. Der Menü-Bringdienst „Essen auf Rädern“ kann in Anspruch genommen werden, um täglich warme und frische Mahlzeiten zu erhalten. Die Tagespflege ist ein Angebot, bei der pflegebe- dürftige Personen mehrere Tage in der Woche eine Einrichtung besuchen. Dort erhalten sie nicht nur pro- fessionelle Pflege und Versorgung, sondern können in Gemeinschaft unterhaltsamen Freizeit- und Beschäf- tigungsmöglichkeiten nachgehen. Am Abend sind sie wieder zu Hause. Daneben bietet die Kurzzeitpflege eine Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung eines fest umrissenen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürftige, die vorüber- gehend nicht versorgt werden können. Sollte eine Pflege zu Hause nicht (mehr) möglich sein, sind stationäre Pflegeeinrichtungen meist alternativlos. Bei der Auswahl gilt es verschiedene Kriterien zu beachten, u.a. die Entfernung zur Familie, das Leistungsangebot, die Lebensqualität in der Ein- richtung sowie die Kosten. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsangebote der Kranken- / Pflegekassen in Anspruch nehmen. Möglich sind auch Fortbildungen im Bereich der Pflege. In den Veranstaltungen lernen Angehörige richtige und sach- gerechte Grundpflege durchzuführen, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Daneben können berufstätige Angehörige eine sogenannte Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Unterstützung im Alltag – anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützungsleistungen. Dazu gehören neben der Tages-, Nacht- oder Kurzzeit- pflege auch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese Angebote sollen die pflegerische Versorgung ergänzen und beinhalten zum Beispiel: • Hilfe bei der Planung und Strukturierung des Alltags • Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen • Individuelle Hilfen je nach Interessen (zum Beispiel beim Kochen, Basteln) • Hilfe beim Zeitungs- oder Bücherlesen • Begleitung beim Einkauf • Knüpfen und Erhalten sozialer Kontakte • Unterstützung bei der Hauswirtschaft Für solche Leistungen steht pflegebedürftigen Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5 ein Ent­ lastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Personen mit Pflegegrad 2 und höher können zusätzlich 40 Pro- zent der monatlichen ambulanten Pflegesachleistungen für diese Unterstützungsangebote verwenden. Dafür ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. 37 Hilfe und Unterstützung

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