Wohnen ohne Barrieren: Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Görlitz

Hilfe zur Pflege nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe Bei der „Hilfe zur Pflege“ handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe. Es werden auf Antrag ungedeckte Pflegekosten vom Sozialhilfeträger über- nommen, wenn der pflegebedürftige Hilfesuchende oder deren Partner*in über kein bzw. kein ausrei- chendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um die Kosten der Pflege abzudecken. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig dafür einzu- setzen. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege umfassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 • Häusliche Pflege • Teilstationäre Pflege • Kurzzeitpflege • Stationäre Pflege Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig vor Sozialhilfeleistungen, deshalb ist immer auch ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Ob die Voraus- setzungen für die Zugehörigkeit zum Personenkreis der Pflegebedürftigen erfüllt sind, wird vom Medizini- schen Dienst der Krankenversicherungen festgestellt. Die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflege- grad ist grundsätzlich auch für die Sozialhilfe bindend. Der Sozialhilfeträger hat jedoch den notwendigen häuslichen pflegerischen Bedarf zu ermitteln und festzustellen. Im Sachgebiet „Hilfe zur Pflege“ wird auch zu Fragen der Pflege beraten. Kontakt: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau Sozialamt, Sachgebiet Hilfe zur Pflege Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau Telefon: 03581 663-2130 Fax: 03581 663-62130 E-Mail: sozialamt@kreis-gr.de Internet www.kreis-goerlitz.de Geriatrie-Netzwerk Ostsachsen Das Geriatrie Netzwerk Ostsachsen soll dazu bei- tragen, dass ältere Menschen die Hilfen, die sie in ihrer individuellen Situation benötigen, zum richtigen Zeitpunkt, im notwendigen Umfang und möglichst wohnortnah erhalten. Ziel ist die Unter- stützung von älteren Menschen beim Erhalt und der Wiederherstellung ihrer Gesundheit und Selbstständigkeit. Stationäre Einrichtungen der Region, nieder­ gelassene Ärzte, Pflegedienste, Hospizdienste, soziale Institutionen und Netzwerke, Selbsthilfe- gruppen, Kostenträger, aber beispielsweise auch Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft sind in diese Netzwerkarbeit eingebunden. Informationen: https://www.geriatrienetzwerk-ostsachsen.de/ © Photographee.eu /AdobeStock 41 Hilfe und Unterstützung

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