Wohnen ohne Barrieren: Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Görlitz

Wissenswertes Betreuung und Vorsorge Was versteht man unter Betreuung? Wenn eine volljährige Person ihre Angelegen­ heiten wegen einer psychischen Krankheit oder einer (körperlich, geistigen oder seelischen) Behinderung nicht selbst erledigen kann, bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Dabei legt das Gericht die Bereiche fest, für die eine Betreuung erfolgen soll. Jeder kann für eine betreuungsbedürftige Person beim zuständigen Amtsgericht in Görlitz, Löbau oder Weiß- wasser eine Betreuung anregen bzw. für sich selbst beantragen. Was macht der Betreuer? Der Betreuer handelt als rechtlicher Vertreter in einem genau festgelegten Umfang für den Betroffenen. Wenn es jedoch nur darum geht, dass jemand alltägliche Dinge nicht mehr selbständig besorgen kann (etwa seinen Haushalt nicht mehr führen kann, die Wohnung nicht mehr verlassen kann usw.) so rechtfertigt dies in der Regel nicht die Bestellung eines Betreuers. Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn keine anderen Hilfsmöglich­ keiten (z. B. Soziale Dienste oder Vollmachten) mehr bestehen oder organisiert werden können. Wie kann man eine Betreuung vermeiden? Ausdrücklich weist der Gesetzgeber darauf hin, dass eine Betreuung nicht erforderlich ist, soweit die recht- lichen Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten oder durch tatsächliche Hilfe Dritter ebenso gut besorgt werden können. Es empfiehlt sich daher rechtzeitig eine schrift- liche Vorsorgevollmacht für den Fall der behinderungs- oder krankheitsbedingten Handlungs- unfähigkeit zu erteilen, welche man vom Notar oder der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen kann. Im Übrigen gilt dies nicht nur für ältere Menschen: ab Erreichen der Volljährigkeit, also dem 18. Geburtstag, kann jederzeit ein Verhinderungsfall eintreten. Wenn man keine Vorsorgevollmacht erteilen kann oder will, besteht die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung schriftlich festzuhalten, wer ggf. zum Betreuer bestellt werden soll (bzw. wer nicht) und welche Wünsche bei der Führung der Betreuung zu beachten sind. Gerichte und Betreuer sind an diese Festlegungen gebunden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, in einer Patientenverfügung seine Vorstellungen zu formulieren, welche medizinischen Maßnahmen man im Ernstfall wünscht oder auch ablehnt. Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Görlitz Gesundheitsamt Sachgebiet Betreuungsbehörde Reichertstraße 112, 02826 Görlitz Telefon: 03581 663-2680 Fax: 03581 663-62680 E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-gr.de Internet: www.kreis-goerlitz.de Wissenswertes zum Thema Wohngeld Wohngeld ist die Unterstützung von Bund und Land an Bürger*innen, die auf Grund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Miet- zuschuss) oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Die Bewilligung von Wohngeld richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren Gesamt- einkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete bzw. aller Belastungen. Grundlage ist das Bundeswohngeldgesetz . Anträge erhalten Sie in der Wohngeldstelle des Landratsamtes Görlitz, in Stadt- und Gemeindeverwaltungen. 43 Wichtige Ansprechpartner und Wissenswertes E-Mail: Betreuungsverein.Goerlitz@web.de Betreuungsverein Görlitz e.V. Lindenweg 11 02826 Görlitz Telefon: (03581) 877558-0 Telefax: (03581) 877558-88 Bild nicht optimal, bitte um Prüfung und Zusendung einer neuen Datei in ausreichender Auflösung. Danke

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=