Seniorenwegweiser für die Große Kreisstadt Görlitz

21 Beratung und Hilfe Wissenswertes zum Thema Wohngeld Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Erfüllt er die rechtlichen Voraussetzungen (Einkommensgrenzen), dann muss ihm Wohngeld gewährt werden. Aus diesem Grund gibt es Wohngeld für Mieter und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, während das Wohngeld für Eigentümer als Lastenzuschuss bezeich- net wird. Gründe gibt es viele, die den Bezug von Wohngeld im Alter nötig machen. Vielleicht liegt der ältere Mensch mit seinem Einkommen knapp über der Höchstgrenze für die Grundsicherung im Alter. Es kann auch sein, dass Pensionen oder andere Einkommen einen Anspruch auf Wohngeld ausschließen. Doch wann haben Rentner Anspruch auf Wohngeld? Es ist festgelegt, dass nur derjenige Anspruch auf Wohn- geld hat, der nicht bereits andere staatliche Transferleis- tungen erhält. Bezieht man beispielsweise eine Grund- sicherung des Alters, sind alle Kosten des Wohnens prinzipiell schon abgedeckt. Wer sich nicht sicher ist, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, wendet sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dort kann ein entspre- chender Antrag gestellt werden. Kontakt: Stadtverwaltung Görlitz – Wohngeldbehörde Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz Ansprechpartnerin: Frau Schmidt Tel.: 03581 671409 E-Mail: wohngeldbehoerde@goerlitz.de Wie sieht es mit der Rente aus? Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte besteht, wenn das maßgebliche Lebensalter voll- endet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist . Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte wird ab Geburtsjahrgang 1949 entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze stu- fenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angeho- ben . Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich, aber mit Rentenabschlägen verbunden. Versicherte, die vor 1949 geboren wurden, können weiterhin abschlagsfrei mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Beitrag desto höher fällt auch die Rente aus. Darüber hinaus können ver- schiedene Zeiten die Rente beeinflussen. Dabei sind die stärksten Zeiten die Beitragszeiten, in denen man als Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbststän- diger Beiträge gezahlt hat. Als Beitragszeiten gelten außerdem: J Zeiten der beruflichen Ausbildung J Wehr- oder Zivildienst, freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst J Zeiten der Kindererziehung und der häuslichen Pflege eines Angehörigen J Zeiten in denen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen wurden J Freiwillige Beiträge und Zeiten, in denen nachträglich Geld eingezahlt wurde

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