Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Gotha

28 Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Thüringer Barriere- reduzierungspro- gramm – ThürBarR Der Freistaat Thüringen fördert Maßnah- men zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehen- den Miet- und Genossenschaftswohnun­ gen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 € je Wohnung. Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Weimarplatz 4, 99423 Weimar 44 0361 37700 33 0361 37737190 ÖÖ poststelle@tlvwa.thueringen.de ÇÇ www.thueringen.de/th3/tlvwa/ Pflegekassen Wohnumfeldverbes- sernde Maßnahmen Pro Maßnahme bis zu 4.000 € (bis 16.000 € , wenn mehrere Anspruchsbe- rechtigte zusammen wohnen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte usw. Die Leistung ist unabhängig von Einkom- men und Vermögen. Das Bundesgesundheitsministerium bietet Online-Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung ÇÇ www.bmg.bund.de Rentenversiche- rungsträger (für Angestellte) Agentur für Arbeit Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft Zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, ÇÇ www.deutsche- rentenversicherung.de Berufsgenossen- schaften Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerech- ten Wohnung • bei Umbaumaßnahmen bis zu 100 % • bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft. Stiftungen Je nach Stiftungs- zweck, hier: selbstständige Lebensführung • individuelle Förderung • Geldspenden/Beihilfen ÇÇ www.stiftungsindex.de Sozialhilfe Zuschuss im erforderlichen Umfang Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich. © gunnar3000 - Fotolia

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