Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Gotha

35 kenkassen in Anspruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbst- hilfegruppen sowie Fortbildungen im Bereich der Pflege. In den Veranstaltungen lernen Angehörige richtige und sachgerechte Grundpflege durchzu- führen, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Auch die kirchlichen Träger wie Caritas und Diakonie bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, Informationen zu erhalten. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen können. Daneben können berufstätige Angehörige eine sogenannte Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehö- rigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklä- rung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehörige auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Mög- lichkeit, für Angehörige eine finanzielle Unterstüt- zung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen. Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld. Pflegegeld erhalten Pflege- bedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häusli- cher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegen- den als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflege- geld ist die Tages- oder Nachtpflege, die ohne Anrechnung der Pflegesachleistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in können mit Altersgenossen unterhaltsamen Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten nachgehen. Daneben bietet die Kurzzeitpflege und Verhinde- rungspflege eine willkommene Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung eines fest umris- senen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürftige, die vor- übergehend nicht zu Hause versorgt werden kön- nen. Pro Kalenderjahr werden bis zu 1.612,00 Euro von der Pflegeversicherung übernommen. Darüber hinaus stehen Ihnen unterschiedliche sta- tionäre Pflegeeinrichtungen zur Auswahl. Wich- tige Kriterien sind zum einen die Entfernung zur Familie und zum anderen das Leistungsangebot und die Lebensqualität in der Einrichtung. So ist die Höhe der Kosten für eine stationäre Pflege- einrichtung von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Diese wären einerseits die Ausstattung und die Lage des Pflegeheims und andererseits der Pflegegrad , in den Sie eingestuft wurden. Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hin- sicht unterstützen. Informieren Sie sich sorgfältig, welche Betreuungsmaßnahmen zum Leistungs- spektrum der Versicherung gehören. Wichtig ist außerdem, welche Voraussetzungen für entspre- chende Maßnahmen vorliegen müssen. Auch die Frage, welche sonstigen Finanz- und Sachdienst- leistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beanspruchen können, sollten Sie ausführlich mit einem Pflegeberater besprechen. Nehmen Sie sich genug Zeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Mög- lichkeiten, damit Sie eine gute Entscheidung tref- fen können. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsange- bote der örtlichen Sozialhilfeträger und der Kran- © nmann77 - Fotolia

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