Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Gotha

37 Im Rahmen einer – Vorsorgevollmacht, – Betreuungsverfügung sowie – Patientenverfügung können Sie, für den Fall Ihrer eigenen Hilfe- bedürftigkeit, persönliche Wünsche, Bedürf- nisse & Vorstellungen umfassend und vor allem vorzeitig festlegen. Aufgaben der Betreuungsbehörde • Beratung von betreuungsbedürftigen Menschen und deren Angehörigen sowie Vermittlung be- treuungsvermeidender Hilfen • Unterstützung und Beratung ehrenamtlicher Be- treuer, Berufsbetreuer und Bevollmächtigter – auch Einzelfallberatung • Unterstützung des Betreuungsgerichtes im ge- richtlichen Betreuungsverfahren • Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (nach vorheriger Termin­ absprache/Kosten 10 Euro pro Beglaubigung) • Gewinnung und Begleitung von ehrenamtli- chen- und Berufsbetreuern gem. § 8 BtBG (u. a. Bereitstellen von Infomaterial zum Berufs- bild eines Betreuers, Durchführen von Bewer- bungsgesprächen) • Organisation&AusrichtenvonregelmäßigenInfor- mations- und Schulungsveranstaltungen gem. § 5 BtBG • Netzwerkarbeit und Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften und Organisation örtlicher Be- treuungsarbeitsgemeinschaften Anspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und/ oder Sachleistungen nicht gekürzt. Die Tages- pflege dient zur Entlastung der pflegenden Ange- hörigen. So kann die pflegebedürftige Person einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tages- pflegeeinrichtung untergebracht werden. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Tei- len notwendig ist, können ambulante Pflegesach- leistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingun- gen für Pflegebedürftige verbessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewähr- leisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kompetenter Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Neben privaten und staatlichen Beratungsangeboten können sich Betroffene auch in den Pflegestützpunkten beraten lassen, die in gemeinsamer Trägerschaft von den Kommunen und den Pflegekassen betrieben werden. Betreuung – Was heißt das? Das Betreuungsgesetz (BtBG) besteht seit 1992. Es regelt die Betreuung hilfsbedürftiger volljäh- riger Personen, welche auf Grund einer psychi- schen, geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung, ihre persönlichen Angelegen- heiten ganz oder teilweise nicht eigenständig regeln können. Soweit keine Vorsorgevollmacht vorliegt, liegt die Ausübung dieses Gesetzes in den Händen von Betreuern, die vom Gericht bestellt werden. Hier vordergründig bei den ehrenamtlichen Betreuern, die einmal aus dem Familien- & Bekanntenkreis der Betroffenen stammen können, aber auch bei engagierten und interessierten Bürgern, die die Übernahme der Betreuungsaufgabe als Ehrenamt wahrnehmen. Achtung! Eine automatische Regelung zur Vollmacht für Ehegatten oder Eltern/Kinder gibt es nicht! Für die Erteilung einer rechtsgültigen Vorsor- gevollmacht ist es notwendig, sich VOR Ein- tritt des Betreuungsfalls zu bevollmächtigen. Anwaltskanzlei Gudula Leidner Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht Tätigkeitsgebiete: Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Vertragsrecht Testamentsgestaltung • Vorsorgevollmacht • Patientenverfügung Dreikronengasse 2 99867 Gotha Telefon (0 36 21) 36 00-0 Fax (0 36 21) 36 00-36 info@anwaltskanzlei-gotha.de www.anwaltskanzlei-gotha.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=