Greifswald - Wohlfühlstadt für alle Generationen

MehrgenerationenfreundlichesBauen und Wohnen | 26 stehen auch Seniorenheime und -residenzen zur Verfü- gung, die höchsten Komfort und professionelle Betreuung anbieten. Bevor eine Veränderung der Wohnsituation oder eine Wohn- raumanpassung vorgenommen wird, kann eine fachkundige Wohnberatung offene Fragen klären. Dort erhalten Interes- sierte Tipps und Ideen für die Planung einer altersgerechten Wohnung. Dies ist auch im Hinblick auf die Finanzierung wichtig, da Pflegekassen eine Wohnraumanpassung im Rahmen der Pflegeleistungen unterstützen. BARRIEREFREIES WOHNEN Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller ge- stalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grund- sätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oft- mals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegen- stände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. BARRIEREFREI IST NICHT GLEICH BEHINDERTENGERECHT Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begriff­lichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung; ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behinderten­ gerechte Wohnung wird deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohn- bereiche ungehindert erreicht werden können. in Zusammenarbeit mit: Hansestadt Greifswald, Markt 15, 17489 Greifswald Redaktion: Verantwortlich für den amtlichenTeil: Hansestadt Greifswald, Markt 15, 17489 Greifswald Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Inhalt: mediaprint infoverlag gmbh Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh, Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Titel: Pressestelle Weitere Quellenangaben sind an den jeweiligen Fotos vermerkt. I MP R E S S UM 17461050/2. Auflage/2019 Druck: Wicher Druck Otto-Dix-Straße 1 07548 Gera Papier: Umschlag: 250 g Bilderdruck, dispersionslackiert Inhalt: 115 g, weiß, matt, chlor- und säurefrei Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. © goodluz /Fotolia

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