Greifswald - Wohlfühlstadt für alle Generationen

Wohlfühlort für alle Generationen – Angebote für jede Lebensphase | 6 Wohlfühlort für alle Generationen – Angebote für jede Lebensphase Rund ums Elternwerden Finanzielle Hilfen für Eltern Familienleistungen und finanzielle Unterstützungen bieten Familien Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität. Zu den staatlichen Familienleistungen zählen unter anderem Elterngeld, Elternzeit, Mutterschaftsleistungen, Mutterschutz, Bildung und Teilhabe, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsbeihilfe sowie Steuerentlastungen. Für alle Familienformen gibt es finanzielle Leistungen, wie beispielsweise das Kindergeld, den Kinderzuschlag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Unter anderem lassen sich beantragen: » » Mutterschaftsgeld: Schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, studieren oder arbeitslos gemeldet sind, befinden sich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung im Mutterschutz. Für Mütter nach Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist von acht Wochen nach der Geburt auf zwölf Wochen. Die Schutzfrist wird auch dann auf zwölf Wochen verlängert, wenn bei dem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird. Während dieser Schutzfrist haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Gesetzlich krankenversicherte Mütter bekommen bis zu 13 Euro am Tag oder 390 Euro pro Kalendermonat. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist bei der Krankenkasse einzureichen. » » Kindergeld: Dieses Geld wird für alle minderjährigen Kinder gezahlt, einkommensunabhängig und nach der Zahl der Kinder gestaffelt. 2021 gibt es für das erste und zweite Kind 219 Euro Kindergeld im Monat, für das dritte 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Wenn das Kind 18 wird, kann das Kindergeld erneut beantragt werden. Der Anspruch verlängert sich bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich ein Kind solange in einer Berufsausbildung befindet oder studiert. Seit dem 1. Januar 2016 verlangt die Familienkasse die Steueridentifikationsnummer der Eltern und der Kinder. » » Elterngeld: Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes auf eine volle Erwerbstätigkeit verzichten, können Elterngeld erhalten. Es ersetzt mindestens 65 Prozent des monatlichen Erwerbseinkommens, das bis zu der Geburt des Kindes erzielt wurde. Die Höchstgrenze liegt bei 1.800 Euro, die Mindestzahlung beträgt 300 Euro. Für Geringverdienende, Familien mit mehreren Kindern sowie Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Das Elterngeld wird ab der Geburt des Kindes bis zu einer Dauer von 14 Monaten gezahlt. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem neuen Elterngeld Plus wählen. Eine Kombination von beidem ist auch möglich. Sie können dann bis zu 36 Monate staatliche Leistungen beziehen. » » Kinderzuschlag: Eltern, die zwar sich selbst, nicht aber ihre Kinder finanzieren können, bekommen für jedes Kind, das in ihrem Haushalt lebt, einen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro pro Monat. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll gemeinsam mit dem Wohngeld verhindern, dass Familien mit geringem Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Seit 2019 muss im Antrag auf Kinderzuschlag die Steueridentifikationsnummer des Kindes angegeben werden. ● ● Fleischervorstadt © Pressestelle

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