30 JAHRE Zweckverband „Weiße Elster-Greiz“

17 Umgebung der Fassungsanlage und die Schutzzone II den umgebenden Bereich, in welchem das Grundwasser eine Flieszeit von 50 Tagen bis zum Eintreffen in der Fassung benötigt. Die Schutzzone III umfasst den gesamten Einzugsbereich. In der Schutzzone I ist in der Regel jede Bodennutzung, mit Ausnahme einer angepassten Grünland- oder Forstbewirtschaftung, als nicht tragbar anzusehen. In der Schutzzone II sind besondere Auflagen und Einschränkungen der Bodennutzung und im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten. So sind das Lagern von Heiz- und Dieselöl, Wagenwäsche und Ölwechsel, gewerbliche Bebauungen, die offene Lagerung und unsachgemäße Anwendung von Mineraldünger und jede organische Düngung nicht zulässig. In der Schutzzone III, welche dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen dienen soll, ist das Versenken und Versickern von Abwasser sowie das Anlegen von Abfall-, Müll- und Schuttkippen bzw. -deponien nicht zulässig. Bei landwirtschaftlicher Flächennutzung in Wasserschutzgebieten regulieren Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Zweckverband TAWEG und den Landwirten die Bewirtschaftungsauflagen. Darüber hinaus ist natürlich auch außerhalb von Schutzgebieten auf die Reinhaltung der Gewässer zu achten. Es sind die Umweltauflagen für einen weitreichenden und flächendeckenden Gewässerschutz einzuhalten. Für den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser kann also jeder seinen Beitrag leisten, sei es durch Vermeidung von Verunreinigungen oder durch Hinweise an die zuständige Behörde, wenn solche festgestellt werden. Wasserfassungen für die Stadt Greiz und Umland: • drei Sickerfassungen • vier Tiefbrunnen • ca. 2.000 Hektar Wasserschutzgebiet • Wassergewinnung ca. 825.000 Kubikmeter pro Jahr Wasserwerk Neudeck

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