30 JAHRE Zweckverband „Weiße Elster-Greiz“

23 Abwasser-Kleinkläranlagen Stand der Technik im kleinen Format Im ländlichen Raum, der oftmals durch abwechslungsreiche Landschaft, gestreute Bebauung und dünne Besiedlung gekennzeichnet ist, kann ein Anschluss an eine Zentralkläranlage nicht überall realisiert werden. Technische und wirtschaftliche Probleme stehen dem regelmäßig entgegen. Insofern kann der Ausbau der zentralen Abwasserbeseitigung – also die Errichtung von Kanalnetzen und Zentralkläranlagen durch den Zweckverband TAWEG – nur maßvoll und gebührenverträglich erfolgen. Der aktuelle Anschlussgrad beträgt zirka 70 Prozent und soll gemäß dem aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent und im Endausbau auf 94 Prozent gesteigert werden, ausgehend von den aktuellen wasserbehördlichen Vorgaben. In nicht angeschlossenen Gebieten wird die Errichtung von grundstückseigenen Kleinkläranlagen nach Stand der Technik erforderlich (vollbiologische Kleinkläranlage). Diese unterscheiden sich in ihrer Wirkungsweise von den oftmals noch anzutreffenden „Gruben” dadurch, dass die Abwasserreinigung nicht nur das bloße Entschlammen, sondern darüber hinaus auch die Behandlung des Ablaufwassers beinhaltet. Der Zweckverband steht für sämtliche Fragen rund um die Grundstückanlagen zur Verfügung, berät Kunden, betreut sowohl fachlich also auch technisch vor Ort und fungiert als Mittelsmann zwischen Kunden und Gesetz- / Fördermittelgeber. Natürlich obliegt ihm auch die Kontrollpflicht. Zur Gewähr- leistung der Aufgaben wurde ein Kataster erstellt, nach welchem die zirka 3.400 Anlagen gepflegt und gewartet werden. Für die ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Schlamms in seinem Wirkungskreis betreibt der TAWEG auf seinen zwei großen Zentralkläranlagen entsprechende Fäkalschlamm-Annahmestationen. Die Reinigung der Gruben- inhaltsstoffe und Schlämme aus Kleinkläranlagen erfolgt in Folge zusammen mit dem eigentlichen Abwasserstrom. KA Neumühle KA Greiz-Kupferhammer

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