Familienbroschüre der Stadt Grevesmühlen

10 II. Eltern sein 3. Finanzielle Leistungen und andere Hilfen a) Kindergeld / Kinderzuschlag Haben Sie Anspruch auf Kindergeld? Finden Sie hier Ihre zuständige Familienkasse und lassen Sie sich zu den Themen Kindergeldanspruch, -höhe und -auszahlung beraten. Auch ein Antrag auf Kindergeld kann dort gestellt werden. Ihre zuständige Kindergeldkasse und Familienkasse für Grevesmühlen: Familienkasse Schwerin Am Margaretenhof 14 – 16, 19057 Schwerin Kindergeldkasse Fax: 0385 450-3455 E-Mail: Familienkasse-Nord@arbeitsagentur.de b) Bundesweite Kindergeld-Rufnummern: 0800 4 5555 30* – Persönliche Anliegen Über diese Telefonnummer beantwortet ein Service-­ Center montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr alle Fragen zum Thema Kindergeld und Kinderzuschlag. 0800 4 5555 33* – Auszahlungstermine Über diese Telefonnummer können rund um die Uhr genaue Zahlungstermine für das Kindergeld erfragt werden. +49 911 12031010 – für Anrufe aus dem Ausland (gebührenpflichtig) Über diese Telefonnummer können Sie ein Service-Center der Familienkasse aus dem Ausland erreichen. *0800 ist eine bundesweit kostenfreie Telefonnummer c) Elterngeld Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll ihnen ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei Varianten,die auch miteinander kombiniert werden können: ■■ Basiselterngeld ■■ ElterngeldPlus ■■ Partnerschaftsbonus Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. d) Elternzeit Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen. Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen. Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt. Nach der Elternzeit können Sie in den meisten Fällen auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.

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