Familienbroschüre der Stadt Grevesmühlen

14 III. Vereinbarkeit von Familie und Beruf 3. Kinderbetreuung Werdende oder junge Eltern sollten sich rechtzeitig mit den Möglichkeiten zur Kinderbetreuung in ihrem Wohnort ver­ traut machen. Kinder in Deutschland haben ab dem vollendeten erstenLebensjahr einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertages­ förderung entlastet. Eltern tragen nur die Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesförderung. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten nach § 29 Absatz Kindertagesförde­ rungsgesetz beim zuständigen Jugendamt zu stellen. 4. Betreuungseinrichtungen Die Stadt Grevesmühlen und die amtsangehörigen Gemeinden bieten Eltern und deren Kindern eine Vielzahl von attraktiven Möglichkeiten für eine Kindertagesbetreuung an. Die Kinder­ tageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Durch das Zusammenleben in den Betreu­ ungseinrichtungen werden die Gemeinschaftsfähigkeit gefördert und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen gegeben. a) Was müssen Sie tun, um einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen zu können? Zunächst sollten Sie Ihren Betreuungsbedarf per Antrag beim örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an­ melden. Dies ist für den Raum Nordwestmecklenburg der Landkreis Nordwestmecklenburg, Antragsformulare sind dort vor Ort und im Internet erhältlich. 1. Füllen Sie das Antragsformular „Antrag auf einen bedarfs­ gerechten Betreuungsplatz gemäß §§ 3 bis 6 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege“ aus. Anlagen, wie Arbeitsbeschei­ nigungen, Ausbildungsnachweise, Bestätigung der Arbeitsagentur fügen Sie ausgefüllt dem Antrag bei. 2. Reichen Sie den vollständigen Antrag, bis spätestens drei Monate vor Aufnahmewunsch / Betreuungsbeginn beim Landkreis Nordwestmecklenburg ein. Die Adresse finden Sie oben rechts auf dem Antragsformular. Sie erhalten daraufhin einen „Bescheid über einen bedarfs­ gerechten Betreuungsplatz“ vom Landkreis. Sollte Ihnen der Zeitraum der Bearbeitung zu lang erscheinen, fragen Sie bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin beim Land­ kreis nach. Dieser Bescheid berechtigt Sie, Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson Ihrer Wahl anzumelden. 3. Wenden Sie sich bitte mit diesem Bescheid an den Träger der Einrichtung oder an die Tagespflegeperson, die Sie für die Betreuung Ihres Kindes ausgewählt haben und beantragen dort die Aufnahme in diese Einrichtung / Tages­ pflegestelle. Die Verfahrensweise kann dabei sehr unterschiedlich sein. 4. Informieren Sie sich daher immer direkt vor Ort bei der zuständigen Leitung oder der Tagespflegeperson. Sie wird Ihnen bei der Anmeldung gern behilflich sein. 5. Der jeweilige Träger der Einrichtung/die Tagespflegeperson wir bei vorhandener Kapazität mit Ihnen schriftlich einen Betreuungsvertrag abschließen. Erst nach Zugang eines unterzeichneten Betreuungsvertrages in der Einrichtung / bei der Tagespflegeperson wird Ihr Kind dort aufgenommen und betreut.

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