Familienbroschüre der Stadt Grevesmühlen

22 IV. Bildungswesen 8. Musikschule Die Kreismusikschule „Carl Orff“ gehört in Grevesmühlen zum festen öffentlichen Kultur- und Bildungsangebot. Sie ergänzt den Musikunterricht der Schulen und bildet eine Alternative zum privaten Musikunterricht. Darüber hinaus macht der Unterricht Kinder schon früh mit anderen Kulturen vertraut, fördert soziale Reifeprozesse, Kommunikation und Integration, schult rhythmische Abläufe nicht nur beim Instrumentenspiel, sondern auch in Sprache und Bewegung, beflügelt die Phantasie und schult das Improvisationstalent. Und wer weiß: Vielleicht entwickelt sich doch eine Virtuosität, die Eltern bei ihrem Spross nicht unbedingt erwartet hätten. Kreismusikschule „Carl Orff“ Rehnaer Straße 51, 23936 Grevesmühlen Telefon: 03881 719688 E-Mail: kms@t-online.de 9. Kreisvolkshochschule Die Kreisvolkshochschule ist eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungs­ förderungsgesetz M-V in Trägerschaft des Landkreises Nordwestmecklenburg. Sie bietet Bürgerinnen und Bürgern ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot in der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung an. Kreisvolkshochschule Nordwestmecklenburg e. V. Rehnaer Straße 51, 23936 Grevesmühlen Telefon: 03881 719751 E-Mail: hwi@vhs-nwm.de www.kreisvolkshochschule-nwm.de 10. Finanzielle Förderung a) Bildungs- und Teilhabepaket Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag; Wohngeld oder Asylbewerber­ leistungen erhalten sind berechtigt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. b) Bildungskarte Die Bildungskarte ist die einfache und praktische Lösung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Ein bereitge­ stelltes Teilhabebudget ermöglicht eine geförderte Beteiligung an diversen Vereins-, Kultur-, Freizeit und Nachhilfeange­ boten. Die zuständigen Ämter (Kommunen bzw. Jobcenter oder Optionskommunen) stellen Leistungsberechtigten eine elektronische Karte zur Verfügung, die für die Zahlung der be­ willigten Leistungen genutzt werden kann. Die teilnehmenden Leistungserbringer / -anbieter (z. B. Musik- und Sportvereine, Nachhilfelehrer etc.) rechnen die in Anspruch genommenen Leistungen mit den entsprechenden Ämtern ab. c) BAFÖG / Bildungskredit Schülerinnen, Schüler und Studierende können während ihrer Ausbildung eine finanzielle Unterstützung des Staates erhalten. Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt junge Menschen dabei, ihre Ausbildung an Schulenund Hochschulen zu absolvieren und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Das „Schüler-BAföG“ gibt es elternunabhängig. Wer keinen Anspruch auf BAföG hat oder für wen diese Förderung allein nicht ausreicht, für den gibt es eine Alternative: den Bildungskredit. Landkreis Nordwestmecklenburg Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen (Malzfabrik) Telefon: 03841 3040-4017 Fax: 03841 3040-84017

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