Familienbroschüre der Stadt Grevesmühlen

4 I. Eltern werden 1. Familienplanung Auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheit­ liche Aufklärung finden Sie verlässliche und unabhängige Auskunft zu allen wichtigen Themen rund um die Familien­ planung wie Kinderwunsch ja oder nein, Verhütung, Schwangerschaft, Eltern werden usw. www.familienplanung.de 2. Schwangerschaft Früher oder später wird der Kinderwunsch bei vielen Paaren immer größer. Entscheiden sie sich dafür, rückt das gemein­ same Glück immer näher, bis die werdende Mutter nun am eigenen Leib genau das erlebt, was andere ihr immer erzählt haben. Auf eine Schwangerschaft deuten viele Symptome hin, die in ganz unterschiedlicher Art auftreten können. Das bekannteste Anzeichen für eine Schwangerschaft ist sicher­ lich der zu ausgefallenen Tageszeiten auftretende Heißhunger auf Essiggurken. Aber auch körperliches Unwohlsein kann auf das freudige Ereignis hindeuten. Wenn Ihre Regel aus­ bleibt, ist das bereits ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass Sie schwanger sind. Häufig nehmen Frauen auch eine Verän­ derung der Brust war. Am Anfang der Schwangerschaft kann diese ziehen oder sogar leicht schmerzen. Absolute Sicherheit bringt aber nur ein Schwangerschaftstest oder ein Besuch beim Frauenarzt. Berufstätige erhalten beim Arzt eine Schwangerschafts­ bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Sobald dieser offiziell informiert ist, gelten für werdende Mütter die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Der Arzt – oder auch die betreuende Hebamme – stellt den „Mutterpass“ aus, in dem von nun an alle Daten erfasst werden, die für die Gesundheit der werdenden Mama relevant sind. a) Was tun bei einer ungewollten Schwangerschaft? Im Falle einer ungewollten Schwangerschaft empfiehlt es sich bereits frühzeitig eine Beratungsstelle aufzusuchen oder anonym das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not“ anzurufen. Sie helfen zunächst dabei, die Situation für Sie richtig einzuschätzen und erstellen ein Beratungs- und Hilfs­ angebot. Sie unterstützen außerdem bei der Antragstellung von materiellen Hilfen, die von der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ sowie von Landesstiftungen gewährt werden. © Flamingo Images /AdobeStock

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