Familienbroschüre der Stadt Grevesmühlen

5 I. Eltern werden b) Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung Staatlich anerkannte Beratungsstellen bieten darüber hin­ aus eine qualifizierte Konfliktberatung an. Sollten Sie sich gegen die Fortführung der Schwangerschaft entscheiden, stellen die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonflikt­ beratungsstellen den sogenannten „Beratungsschein“ aus. Dieser ist Voraussetzung für einen straffreien Schwanger­ schaftsabbruch. Die allgemeine Schwangerschaftsberatung beinhaltet: ■■ Beratung zur Vereinbarung von Beruf und Familie ■■ Informationen zu Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Kinderbetreuung ■■ Beratung zu Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht ■■ Beantragung finanzieller Unterstützung (Bundesstiftung „Mutter und Kind“) ■■ Begleitung der Schwangerschaft ■■ Beratung vor, während und nach Pränatal Diagnostik ■■ Beratung zur vertraulichen Geburt ■■ Beratung nach einer Schwangerschaft ■■ Beratung zu „Frühen Hilfen“ ■■ Beratung nach dem Verlust eines Kindes Die Schwangerschaftskonfliktberatung bietet Ihnen bei der Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs: ■■ die nach § 219 StGB vorgeschriebene Beratung mit Beratungsschein ■■ die nach § 2a SchKG vorgesehene Beratung nach auf­ fälligem Befund bei Pränatal Diagnostik ■■ eine ergebnisoffene, wertneutrale und auf Wunsch anonyme Beratung c) Beratungsstellen DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e. V. Pelzerstraße 15 23936 Grevesmühlen Telefon: 03881 7595-11 / -15 / -17 Pro Familia Beratungsstelle Juri-Gagarin-Ring 55, 23966 Wismar Telefon: 03841 7963223 Fax: 03841 7963225 © detailblick / Fotolia Bundesweite Telefonnummer für Schwangere in Not: 0800 4040020 2.1. Vorbereitung, Geburt und Nachsorge a) Geburtsvorbereitung Ab der 24. Schwangerschaftswoche ist die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs sinnvoll und wichtig. Bei diesen Kursen werden die Schwangeren zum einen detailliert

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