Gemeinde Großweitzschen Informationsbroschüre

– Anzeige – 11 „Clevere Vorsorge – Kein Fall für’s Internet“ - – Die Notare informieren – Bei Formularen aus dem Internet droht dem Verwender schnell, etwas zu übersehen. Wenn Sie sichergehen wol- len, dass Ihre Vollmacht so gilt und ausgeübt wird, wie Sie es möchten, ist eine notarielle Beurkundung der richtige Weg. Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen, erhält er einen gerichtlich bestellten Betreuer. Bei der Entscheidung über die Person des Betreuers soll das Gericht zwar auf die verwandtschaftlichen und persönlichen Beziehungen Rücksicht nehmen. Entscheidend ist jedoch, dass es sich um eine Person handelt, die geeignet ist, sich in dem hier- für erforderlichen Umfang um die Angelegenheiten des Betreuten zu kümmern. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Das Gesetz schließt die Anordnung einer Betreuung grundsätz- lich aus, wenn Sie jemanden bevollmächtigt haben, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Dabei können Sie eine oder meh- rere Personen benennen, unabhängig davon, ob diese zur Familie gehören. Welchen Zweck hat die Betreuungsverfügung? Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht Vorschläge hinsichtlich der Person des Betreuers machen oder sich bewusst gegen jemanden aussprechen. Nach dem Gesetz ist der Richter bei seiner Entscheidung für den Betreuer grundsätzlich an den Wunsch des Betreuten gebunden. Wozu dient die Patientenverfügung? Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möch- ten. Der Notar achtet darauf, dass sich die Patientenverfügung an der aktuellen Rechtslage ausrichtet. Durch ihre Eigenschaft als öffentliche Urkunde erbringt sie den Beweis, dass die Erklärung auch tatsächlich von Ihnen persönlich abgegeben wurde. Vergessen Sie die Regelung des Nachlasses nicht! Zu den Gedanken rund um die eigene Vorsorge gehört auch die Frage, ob ein Testament sinnvoll ist. Ausgangspunkt sollte stets die Frage sein, ob die gesetzliche Erbfolge für die persönliche Situation passt. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie ein Testament errichten. Notarin Ulrike Biegel Bäckerstraße 3 04720 Döbeln Telefon: 03431 - 70 62 09 Telefax: 03431 - 70 62 27 E-Mail: info@notarin-biegel.de URL: www.notarin-biegel.de

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