Stadt Guben Seniorenwegweiser

Persönliche Hilfen und Versorgungsleistungen 20 5.4 Hilfen im hauswirtschaftlichen und sozialen Bereich, Pflege Diese Hilfe wird teilweise ehrenamtlich von sozialen Vereinen und Wohlfahrtsverbänden, insbesondere aber von ambulanten sozialen Diensten angeboten. Das Ange- bot richtet sich an Personen, die aufgrund eines körperlich chronischen Leidens oder aufgrund psychischer Erkran- kung Hilfe benötigen. Häusliche Krankenpflege Dort, wo Familienangehörige oder Nachbarn einen älteren, kranken oder behinderten Menschen nicht mehr im ausreichendem Maße helfen können, übernehmen die Mitarbeiter der sozialen und medizinischen Dienste die Arbeit. Der Einsatz dieser sozialen Dienste erfolgt aufgrund ärztlicher Verordnung. Es gibt eine zeitlich be- grenzte Verpflichtung der Krankenkassen zur Übernahme der pflegerischen Leistungen. Versicherte erhalten dann häusliche Krankenpflege einschließlich der hauswirt- schaftlichen Versorgung. Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz / Pflegestärkungsgesetz Erfahrene Mitarbeiter*innen übernehmen Pflegeleis- tungen, hauswirtschaftliche Aufgaben und Begleitung, Urlaubs- und Behindertenpflege, Beratung zur Kurzzeit­ pflege, Pflegeberatungseinsätze bei Pflegegeldempfängern (Kurse zur häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen auch durch Krankenkassen und Vereine /Wohlfahrtsver- bände), individuelle Beratung in der häuslichenUmgebung. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Pflegedienste ist auch die Unterstützung von pflegenden Angehörigen, deren Situation oft problematisch ist. Die Finanzierung wird gemäß des Pflegegrades durch die Pflegeversicherung der jeweiligen Krankenkasse vorgenommen. Informationen zu Art und Höhe von Leistungen bekommen Sie u. a. bei den Sozialstationen und Pflegediensten, Krankenkassen oder auch im Internet unter www.bmg.bund.de bz w. unter www.pflegeverantwortung.de . Betreungs- und Entlastungsleistungen Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflege­ grade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI). Den Entlastungs- betrag von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Er dient dazu, Pflegende zu entlasten, sowie die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestal­ tung ihres Alltags zu fördern. Anbieter in Guben: ♦♦ Sozialstationen/ Pflegedienste ♦♦ Tagespflegen ♦♦ ESZ Herberge zur Heimat Wenden Sie sich bei Bedarf an folgende Einrichtungen der Stadt: Gubener Sozialwerke gGmbH – Altenpflegeheim „Rosa Thälmann” 03172 Guben, Am Sandberg 1 Telefon: 03561 500-0, Fax: 03561 500-114 E-Mail: info@gubener-sozialwerke.de

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