Broschüre Sanieren und Energiesparen - Landkreis Günzburg

Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus, ähnlich wie Elektrogeräte, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf. Ein neuer Ausweis ist nötig, wenn das Gebäude nach größerenUmbautenund SanierungengemäßdemGebäudeenergiegesetz neu berechnet wird.Wird nur dieHeizungausgetauscht,besteht keine Pflicht,einenneuenAusweis zuerstellen. Wir empfehlen in diesem Fall dennoch, einen neuen Ausweis anzufordern. Vor Mai 2014 ausgestellte Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe, die nach der Energieeinsparverordnung als Energieausweise anerkannt wurden, können inder damals gültigenFormweiterverwendet werden solange sie nicht älter als zehn Jahre sind. Inder Regel umfasst der Energieausweis fünf Seitenund enthält neben den Energiekennwerten des Hauses auch eine Vielzahl weiterer Angaben sowie Empfehlungen zur kostengünstigen Haussanierung. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis Es gibt zweiVerfahren zur Erstellung von Energieausweisen, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden: Erfolgt die Ermittlung auf Grundlage eines berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem „Bedarfsausweis“. Die Kennwerte hierfür werden durch eine technische Analyse des Gebäudes bestimmt, wofür der energetische Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe genommen wird. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle. Über dem Farbband auf Seite 2 sind zudemdieTreibhausgasemissionenausgewiesen. Sie sind auch in neuen Verbrauchsausweisen anzugeben und zudem nicht mehr als freiwillige Angabe gekennzeichnet. Die Treibhausgasemissionen beschreiben die Klimabelastungen, die der Gebäudebetrieb verursacht. Kommen erneuerbare Energien im Gebäude zumEinsatz,wirdermittelt, inwieweit die gesetzlichenVorgaben zur Nutzung dieser Energien erfüllt werden. Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellenHeizverhalten der Bewohner abhängig. Die gemessenen Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an– kurz: Energieausweis 10 Quelle: Engineer · adobestock.com

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