Broschüre Sanieren und Energiesparen - Landkreis Günzburg

kWh/(m2a). Je höher der Kennwert ausfällt,desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes. Eine zusätzliche Hilfe, um die Energieeffizienz von Häusernzuvergleichen,gebendie Farbendes Bandtachos und die Einteilung der Gebäude in Energieeffizienzklassen (A+ bis H). Anhand der Farben und von Vergleichswerten kann ein Haus eingestuft und mit anderen, typischen Häusern verglichen werden. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auchweniger aussagekräftig. Zudem kann ein Verbrauchsausweis nur dannausgestellt werden, wenn die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen.Ausschlusskriterien können beispielsweise sein, wenn dezentral über Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde. Beide Energieausweisvarianten enthaltenEmpfehlungen fürModernisierungsmaßnahmen,mit denenSiedenEnergieverbrauch im Gebäude senken können. Welcher Ausweis für welches Gebäude? Zulässige Energieausweise für Gebäude im Bestand: Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt. Büro- oderVerwaltungsgebäude,Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäudebenötigeneinen sogenannten „Energieausweis für Nichtwohngebäude“. Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftung, die Beleuchtung und, falls vorhanden, für die Klimatisierung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen. Diese Bedarfe werden in einemAusweis für einNichtwohngebäude einzeln aufgelistet. Gibt es in einemGebäude sowohlWohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich. Vorzeigepflicht seit 2013 BisherwarenEigentümer undVermieter lediglichdazuverpflichtet, ihrenEnergieausweis auf Verlangen vorzulegen. Seit Anfang des Jahres 2013 verpflichtet die europäischeGesetzgebung jedochdazu, dass Eigentümer und Vermieter ihren Ausweis aktiv vorzeigen müssen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Energieausweis nur zehn Jahre lang gültig ist. Nach Ablauf dieser Zeit muss dieser erneuert werden, wenn das Haus oder eineWohnung darinwieder vermietet oder verkauft werden soll. FallsMaßnahmenergriffenwerden, die das Gebäude energieeffizienter machen, kann ebenfalls eine Neuausstellungdes Energieausweises verpflichtend sein. 11 Anzahl der Wohneinheiten und Baujahr des Wohngebäudes Bedarfsausweis Verbrauchsausweis • mit 1-4Wohneinheiten x • Bauantrag vor dem 01.11.1977 • die Anforderungen der 1.Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt • mit 1-4Wohneinheiten x x • Bauantrag vor dem 01.11.1977 • die Anforderungen der 1.Wärmeschutzverordnung sind erfüllt • mit 1-4Wohneinheiten x x • Bauantrag nach dem 01.11.1977 • mit 5 und mehr Wohneinheiten x x

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