Broschüre Sanieren und Energiesparen - Landkreis Günzburg

Neben den Fördermittelgeber des Bundes (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) sind zur Verfügung stehende Programme von Gemeinden, Städten und Ländern zu prüfen. Ob Doppelförderungen zwischen den Fördergebern möglich sind, ist für jedes Programm im Einzelfall zu prüfen. Wichtig: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Förderung. Bewilligungen werden oft nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vonder jeweiligenBewilligungsstelle erteilt. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig und aktuell zu informieren.DiemeistenAnträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Das Bundesamt fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt ein umfangreiches Angebot an Zuschussprogrammen für Privat, Unternehmen und sonstigenOrganisationenzurVerfügung.Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderprogramme in der Kreditvariante für verschiedene Investitionen, bei Neubau und Sanierung für Privat, Unternehmen und für Organisationen aller Art. Die KfWunddas BAFAänderndie FörderbedingungenvonZeit zuZeit.Bewilligungen werden deshalb nur im Rahmen der zurVerfügungstehendenHaushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt. BAFA- und KfW-Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)wurde 2021 umstrukturiert. Diese Förderungbesteht nunaus folgenden drei Programmteilen: • Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung oder Neubau vonWohngebäuden • Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden • Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierungmit Einzelmaßnahmen anWohn- oder Nichtwohngebäuden Die genauen Förderbedingungen und weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligenWebseiten: KfW BAFA (www.kfw.de) (www.bafa.de) Hinweis: Bei derVerfügbarkeit der Fördermittel ergeben sich immer wieder Änderungen. Schauen Sie deshalb auf den entsprechendenWebseiten der Fördermittelgeber nachdemaktuellen Stand. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neuerungen ab 15.08.2022 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. Um den Klimaschutzeffekt zu stärken und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern, werden die BEG insgesamt und auch die BEGEinzelmaßnahmen angepasst. Durch ein neues Austauschprogramm für fossile Heizungen wird die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl durch die Anpassung reduziert. Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche: Erstens wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogrammfür fossileHeizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt.Zweitens,werdendie Fördersätze für Einzelmaßnahmenangepasst,um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten. Was gilt für gasverbrauchendeAnlagen? Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine arbeitet die Bundesregierung verstärkt daranvon russischemGas und Öl unabhängig zu werden. Die BEG-Förderung ist dabei ein Schlüssel für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEGwird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwert- heizungen („Renewable-Ready“), GasHybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen. Quelle: (BAFA– FörderprogrammimÜberblick - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neuerungen ab 15.08.2022) Fördermöglichkeiten 28 Quelle: magele-picture · adobestock.com

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