Broschüre Sanieren und Energiesparen - Landkreis Günzburg

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schon seit etlichen Jahren hat der Landkreis Günzburg das Thema Klimaschutz fest im Blick. Seit 12 Jahren gibt der Landkreis Günzburg eine Beratungsbroschüre dazu heraus. Nach einer umfassenden Überarbeitung erscheint nun die vierte Auflage dieses „Klimaschutzberaters“. Für die Verbraucher zahlt sich ausführliches Wissen zu den Themen Energie und Ressourcenschutz aus: Die Umwelt wirdbesser geschützt undauch für die Haushaltskasse ist es wirtschaftlicher, sich für einen klimaverträglicheren Konsum zu entscheiden. Klimaschutz heißt Schutz für jeden Einzelnen. Das zeigt wie wichtig es ist, dass wir alle diesen auch in unserem Alltag und allen Lebensbereichen einbinden. Die Landkreisverwaltung setzt bei seinem Fuhrpark deshalb vermehrt auf Elektroautosundachtet bei Sanierungen und Neubauten auf eine nachhaltige Bauweise. Aber auch private Bauherren und Eigentümer von Häusern oder Wohnungen können im Bereich Klimaschutz viel bewegen. Hier gibt es attraktive Förderprogramme vom Staat. Auch für Mieter und Mieterinnen gibt es vie- le Möglichkeiten, wie zum Beispiel in den Kapiteln Energieeinsparungen und Photovoltaik zu sehen ist. Indiesem„Klimaschutzberater“ erhalten Sie viele wertvolle Tipps: Wer braucht einen Energieausweis und wie ist der dort eingetragene Jahresenergieverbrauch für Ihr Haus zu bewerten? Wer bietet kostenlose und unabhängige Energieberatungen an? Lohnt sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage immer noch und welche Alternativen gibt es beimBatteriespeicher? Ist es sinnvoll, die Heizung zu erneuern oder sollte zuerst die Fassade gedämmt werden? Wie hoch werden Sanierungen gefördert, welche energetischen Mindestanforderungenmuss einNeubau erfüllen? Der Schwerpunkt der vorliegenden Broschüre liegt vor allem bei Neubau- und Sanierungsfragen, die klimaschutzrelevant sind. Aber auch kleinere Maßnahmen können große Wirkung entfalten: So bewirkt die dauernde Absenkung der Raumtemperatur um nur ein Grad Celsius einen Rückgang des Energieverbrauchs von bis zu sechs Prozent. Dieser Ratgeber zeigt, dass der Verbrauch an Wasser,Wärme und Strom deutlich sinken kann, ohne dass unser Lebensstandard darunter leidet. Entscheidend aber ist, dass jeder Einzelne seinen Energieverbrauch optimieren undnachMöglichkeit auch zueiner ökologischerenEnergieerzeugungbeitragen kann.Der„Klimaschutzberater“ begleitet Sie dabei. Sie werden sehen: Energiesparen und Klimaschutz sind ganz einfach! Dr. Hans Reichhart Landrat des Landkreises Günzburg Grußwort Landrat Dr. Reichhart 1 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

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Inhaltsverzeichnis Grußwort Landrat Dr. Reichhart 1 Klimaschutz im Landkreis Günzburg 4 – Klimaschutzkonzept 4 – Treibhausgasbilanz 2021 4 – Teilnahme am European Energy Award 5 – Klimaschutz in der Landkreisverwaltung 6 – Klimaschutz in der Stadt Günzburg 6 – Kostenlose Energieberatung 7 des Landratsamtes Günzburg – Energiepakt im Landkreis Günzburg 7 – Flexibus 7 – Solarkampagne und Solarkataster 8 Gesetzliche Rahmenbedingungen 9 – Bayerisches Klimaschutzgesetz 9 – Klimaschutzprogramm 2030 und 9 Klimaschutzgesetz des Bundes – Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 9 Energieausweis 10 – Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis 10 –Welcher Ausweis für welches Gebäude? 11 – Vorzeigepflicht seit 2013 11 Energieeinsparungen 12 –Wie kann ich einfach Energie sparen? 12 – Effizienzklassen bei Elektrogeräten 12 Energetische Sanierung 15 – Energiekennzahl ermitteln 15 – Dämmungen: Außen-, Keller- und Dachdämmung 15 – Fenster 20 – Smart-House Technik 20 – Lüftungsmöglichkeiten 20 – Feuchtigkeit – der größte Feind des Mauerwerks 21 Erneuerbare Energien in Gebäuden 23 – Photovoltaik 23 – Solarthermie 23 – Biomasse 24 –Wärmepumpe 26 Fördermöglichkeiten 28 – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 28 und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): 28 Neuerungen ab 15.08.2022 – Förderprogramme der Stadt Günzburg 29 –Weitere Fördermöglichkeiten und -übersichten 29 Nachhaltige Mobilität 30 – Mobilitätsmanagement im Landratsamt Günzburg 30 – Energiekosten imVergleich: 30 Elektro-Antrieb vs. Verbrennungsmotoren – Lastenfahrräder 30 Beratungsangebote 31 – Energieberatung Landratsamt Günzburg 31 – Energieberatungen der Stadt Günzburg 31 – Energieberatung der Verbraucherzentrale 31 –Wie finde ich einen Energieberater? 31 Inserentenverzeichnis 32 3 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! www.landkreis-guenzburg.de Erfolgreich sanieren und bauen – Einsparpotenziale im Haus,Wohnung und Alltag Gut informiert ... Energie- und Klimaschutzberater im Landkreis Günzburg In Zusammenarbeit mit: Landratsamt Günzburg An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Landratsamt Günzburg An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg mit Unterstützung der mediaprint infoverlag gmbh Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Landratsamt Günzburg Titelfoto: petovarga Shutterstock 2044175066 Ansonsten stehen die Bildnachweise bei den jeweiligen Fotos. I MP R E S S UM Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info 89312038/1. Auflage/2022 Druck: MUNDSCHENK Druck + Medien GmbH & Co. KG Mundschenkstr. 5 06889 Lutherstadt Wittenberg Papier: Blauer Engel-zertifiziert Umschlag: 250 g/m2 Circle Offset PremiumWhite Inhalt: 120 g/m2 Circle Offset PremiumWhite Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet.

Klimaschutzkonzept ImJahr 2012wurdebeschlossen,dass der Landkreis mehr im Bereich Klimaschutz aktiv sein soll. Dafür wurde 2013 das Klimaschutzkonzept mithilfe des Energie- und Umweltzentrums Allgäu erstellt, indem nach verschiedenen Bereichen aufgeteilte Maßnahmen festgelegt und inden folgenden Jahrenumgesetztwurden. Dazu gehörte auch die Schaffung einer Stelle als Klimaschutzmanager, welche für dieRealisierungderMaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept verantwortlich ist. Das Klimaschutzkonzept von2012 ist auf der Klimaschutzwebseite des Landratsamtes einsehbar. Treibhausgasbilanz 2021 BeimKlimaschutzkonzept von2012wurde zum ersten Mal eine Treibhausgasbilanz für den Landkreis Günzburg erstellt. Aufgrund stetiger Änderungen wurde 2021 erneut eine Treibhausgasbilanzierung für den Landkreis Günzburg und die Verwaltung durchgeführt. Die neue Treibhausgasbilanz wird die Grundlage für ein neues Klimaschutzkonzept sein. Hierbei werden Minderungspfade vorgeschlagen, um eine Treibhausgasneutralität zu erreichen. DieTreibhausgasbilanzwurde vomEnergie- und Umweltzentrum Allgäu e. V. erstellt undbezieht sichauf denBetrachtungszeitraum 2013 – 2019. Die vollständige Treibhausgasbilanz ist auf der Klimaschutzwebseite des Landratsamtes Günzburg zu finden. Landratsamt Günzburg (Verwaltung) Die Treibhausgasemissionen der Kreisliegenschaftenbeliefen sich imJahr 2019 auf 2.106 t CO2-Äquivalente. Dies macht einenAnteil von0,2%der gesamtenTHGEmissionen im Landkreis aus. Nicht enthalten sind hierbei die indirekten Emissionen und die Mitarbeitermobilität. Landkreis Günzburg DieTreibhausgas-Emissionen lagen2019 mit 8,8 t CO2-Äquivalenten pro Einwohner unter dembundesdeutschenDurchschnitt von 9,7 t CO2-Äquivalenten pro Einwohner. Die gesamten Emissionen des Landkreises belaufen sich damit auf 1.123.670 Tonnen CO2-Äquivalente. Im Zuge der Treibhausgasbilanz wurde zudem die Stromproduktion nach Energiequelle analysiert und graphisch dargestellt. In der folgenden Grafik werden die Jahre von 2013 – 2020 gezeigt: Klimaschutz im Landkreis Günzburg 4 Stromerzeugung Landkreis Günzburg Klimaschutzwebseite des Landratsamtes Günzburg: https://landratsamt.landkreisguenzburg.de/buergerservice/ klimaschutz-und-energie Tipp: Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck können Sie unter https://uba.co2rechner.de berechnen. Landkreis Günzburg Anteil Erneuerbare Energien an der Stromproduktion: 72 % (Werte für Deutschland: 42 %, 2019) Anteil Erneuerbare Energien an der Wärmeproduktion: 25 % (Werte für Deutschland: 15 %, 2019)

Teilnahme am European Energy Award Quelle: Bundesgeschäftsstelle European Energy Award Der European Energy Award (eea) ist das europaweiteQualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten von Kommunen regelmäßig in allen Bereichen nach einem einheitlichen Verfahren erfasst und bewertet, geplant,gesteuert und regelmäßigüberprüft werden, um Potenziale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Bestandteil des Maßnahmenkataloges für den Landkreis Günzburg sind 57 konkrete Maßnahmen des energie- und klimapolitischen Handelns, die auf sechs Maßnahmenbereichen aufgeteilt wurden: 5 Auszeichnungsveranstaltung in Kempten; v. l. Umweltminister Thorsten Glauber, SebastianObermeier vomEnergie- undUmweltzentrumAllgäu (eza!), Jürgen Rummel (B. & S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH, Bundesgeschäftsstelledes EuropeanEnergyAward),Dr.Angelika Fischer (Stellvertreterindes Landrats), Anna Schmid (Klimaschutzmanagerin), Margit Schuler (Fachbereichsleitung Ökologie und Nachhaltigkeit), Stefan Preiss (Teamleitung Gebäudebewirtschaftung), Dr. Hans-Jörg Barth (eea-Berater für den Landkreis Günzburg); Quelle: RolandWiedemann Seit 2015nimmt der LandkreisGünzburg am eea teil und wurde 2017 zum ersten Mal zertifiziert. Durch die Teilnahme am externen Audit erfolgte im November 2021 die erneuteAuszeichnungdes Landkreises Günzburg mit dem European Energy Award durch Umweltminister Thorsten Glauber. eea-Bereiche

Klimaschutz in der Landkreisverwaltung Im Landratsamt sind verschiedene Stellen an Klimaschutzaufgaben beteiligt, welche im Folgenden kurz vorgestellt werden. Fachbereich Hochbau, Gebäudebewirtschaftung, Gartenkultur Dieser Fachbereich ist verantwortlich für die kommunalen Liegenschaften (SanierungenundNeubau, kommunales Energiemanagement),Hausmeister,Bepflanzung kreiseigener Außenanlagen, Beratung vonGemeindenzurGestaltung von Außenflächen und die fachliche Betreuung des Kreislehrgartens. Kontakt: Fachbereichsleitung Andreas Koppelhuber E-Mail: a.koppelhuber@ landkreis-guenzburg.de Telefon: 08221 95-751 Fachbereich Mobilität In diesem Fachbereich werden die Aufgaben imBereichMobilität insbesondere ÖPNV und Radverkehr bearbeitet. Dazu gehören die Initiierung, Umsetzung und Begleitung von Maßnahmen im Bereich Mobilität und Infrastruktur, dieKoordination,Organisation,Optimierung und Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis Günzburg, die Vertretung des LandkreisesGünzburg inder Arbeitsgemeinschaft„FahrradfreundlicheKommunen in Bayern e.V.“, Ansprechpartner für Bürgerinnen/Bürger, Kommunen und Verwaltung zu allen Fragestellungen des Radverkehrs und die Organisation und Umsetzung von Maßnahmen zur Radverkehrsförderung. Kontakt: MobilitätsmanagerinMarianneKnöpfle E-Mail: ma.knoepfle@ landkreis-guenzburg.de Telefon: 08221 95-129 Fachbereich Bauen undWohnen DasTeamBauverfahrenundWohnungsbauförderung dieses Fachbereichs bearbeitet für den gesamten Landkreis Günzburg alle Verfahren rund um das Baugeschehen sowie staatliche Förderprogramme. Ausgenommen vom örtlichen Zuständigkeitsbereich für Bauverfahren ist die Große Kreisstadt Günzburg, die eine eigene Untere Baugenehmigungsbehörde besitzt. Kontakt: Teamsekretariat des Fachbereichs Telefon: 08221 95-323 oder -348 oder -376 Fachbereich Ökologie und Nachhaltigkeit DasTeamNatur- und Landschaftsschutz ist zuständig für den Biotop- und Artenschutz, die Pflege und den Erhalt der Landschaft und die biologische Vielfalt, dieUnterschutzstellungundBewahrung von Naturbereichen, Naturschutzförderung und Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung u. a. in der Bauleit- und Landschaftsplanung mit den Eingriffs- undAusgleichsregelungen,die Ausübung von Vorkaufsrechten sowie das Führen des Ökoflächenkatastersmit Ökokonto. Kontakt Team Natur- und Landschaftsschutz: Fachbereichsleitung Margit Schuler E-Mail: m.schuler@ landkreis-guenzburg.de Telefon: 08221 95-308 Zu diesem Fachbereich gehört seit Januar 2022 auch das Team Klimaschutzmanagement, welches für folgende Aufgabenzuständig ist:Umsetzungund Koordination der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts des Landkreises Günzburg und seiner Kommunen,Fortführungdes EuropeanEnergy Awards (eea), Öffentlichkeitsarbeit (z. B.Presse, Internet,Veranstaltungen,Ausstellungen, Kampagnen), Beratung und Organisation von Projekten im Energieteam des Landkreises, Koordination der ehrenamtlichen Energieberatung des Landkreises, Durchführung themenbezogener (Jahres-)ProjekteundVeranstaltungen in Bezug zu Klimaschutz. Kontakt Team Klimaschutz: Klimaschutzmanager des Landratsamtes Günzburg E-Mail: klimaschutz@ landkreis-guenzburg.de Telefon: 08221 95-773 FachbereichWasserrecht und Bodenschutz Der Fachbereich kümmert sich um die Themen Wasser und Bodenschutz. Außerdem behandelt er den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie selbstständige Abgrabungen und Aufschüttungen. Insbesondere gehört auch die Durchführung wasserrechtlicher Erlaubnisverfahren für die Benutzung des Grundwassers (vor allem der Geothermie) zu den Aufgaben. Kontakt: Fachbereichsleitung Jacqueline Kuen E-Mail: j.kuen@landkreis-guenzburg.de Telefon: 08221 95-331 Fachbereich Immissionsschutz und Abfallrecht Dieser Fachbereich ist verantwortlich für den Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes, insbesondere für die Genehmigung und Überwachung immissionsschutzrelevanter Anlagen, sowie für den Vollzug des Abfallrechts, insbesondere die Überwachung der AbfallströmeundGenehmigungundÜberwachung von Deponien als auch der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen. Kontakt: Fachbereichsleitung Alois Stötter E-Mail: a.stoetter@ landkreis-guenzburg.de Telefon: 08221 95-301 Klimaschutz in der Stadt Günzburg Zur Verbesserung des Klimaschutzes in der Stadt Günzburg hat die Stadt die Stelle der KlimaschutzmanagerIn geschaffen, die die Aktivitäten, wie z. B. die Teilnahme am European Energy Award, koordiniert. Zudem hat sich die Verwal6

tung zum Ziel gesetzt, bis 2025 Fahrradstadt zu werden. Um den Klimawandel entgegen zu wirken, hat der Stadtrat ein umfassendes Klimaleitbild verabschiedet, mit dem Ziel „Klimaneutrales Günzburg 2035“, das durch konkrete Maßnahmen in allen klimarelevanten Bereichen erreicht werden soll. Weitere Informationen zu den Aktivitäten, Zielen und Förderprogramme der Stadt Günzburggibt es auf derWebseite der Stadt Günzburg. https://www.guenzburg.de/umweltmobilitaet/klimaschutz-energie/ Kontakt: Klimaschutzmanagerin und Radverkehrsbeauftragte der Stadt Günzburg E-Mail: klima@rathaus.guenzburg.de Telefon: 08221 903-189 Kostenlose Energieberatung des Landratsamtes Günzburg Jeden Monat finden im Landratsamt Günzburg die kostenlosen Energieberatungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises statt. 2007wurdendiese regelmäßigen Beratungstermine ins Leben gerufen. Die ehrenamtlichen Energieberater informieren über verschiedenste Themen rund um Energie und Klimaschutz und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz desWeltklimas und zur Senkungdes CO2-Ausstoßes. Die Energieberatungen finden jeweils einmal imMonat inGünzburgund Krumbach statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei den Energieberatungen über Themen wie energieoptimierter Neubau, Sanierungen von Altbauten sowieNutzung vonErneuerbarenEnergien undpassende Förderungen informieren. Vor allem im Bereich der Förderungen für energetische Maßnahmen gibt es immer wieder Veränderungen und Umstrukturierungen. Hier ist es für Interessierte deshalb unbedingt notwendig, sich vor Maßnahmenbeginn über die aktuellen Möglichkeiten zu informieren unddiepassende Förderung zubeantragen. Die Kreditanstalt fürWiederaufbau (KfW) unddas Bundesamt fürWirtschaft undAusfuhrkontrolle (Bafa) sindhier die herausgebenden Stellen. Die aktuellenTermine für die Energieberatungen am Landratsamt Günzburg sind auf der Klimaschutzwebseite des LandratsamtesGünzburg zufinden.Eine vorherigeAnmeldungunter 08221 95-774 oder energie@landkreis-guenzburg.de ist erforderlich. https://landratsamt.landkreisguenzburg.de/buergerservice/ klimaschutz-und-energie Energiepakt im Landkreis Günzburg Auf dem Bürgermeisterseminar 2012 wurde unter anderem das Thema Energie- und Klimaschutz thematisiert. Die BürgermeisterinnenundBürgermeister erarbeiteten für ihre zukünftige energiepolitische Zusammenarbeit mit dem Landkreis das Modell des „Günzburger Energiepaktes“. ImRahmendes„Energiepaktes“ verpflichten sich die Gemein- den drei aus sechs Kriterien zu erfüllen, so z. B. einen Energieverantwortlichen in der Gemeinde zu benennen, Energieberatung für Bürger zu organisieren oder ein kommunales Energiemanagement für die Liegenschaften anzubieten. Im Gegenzug macht der Landkreis den teilnehmenden Gemeinden verschiedene Angebote,welche sie bei der Umsetzung vonKlimaschutzprojektenunterstützen. Darunter fällt beispielsweise ein regelmäßiger Newsletter, Exkursionen zu Vorbildprojekten, Angebote zur GebäudebegehungdurcheinenHeizungsfachmann oder Angebote im Rahmen von Kampagnen des Landkreises. Für die Abstimmung mit dem Landratsamt wähltendieBürgermeisterinnenundBürgermeister Herrn Oberschmid (damaliger Bürgermeister von Winterbach) zum Energiepakt-Koordinator. Alle anwesenden Bürgermeister und Bürgermeisterinnenwaren sichdarineinig,dass dieser Pakt ein geeignetes Mittel darstellen kann, die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und weitere Maßnahmen für eine effiziente und klima-schonende Energieversorgung voranzutreiben. Seit der Gründung des Energiepaktes wurden einige Treffen und Exkursion zu verschiedenen Themen wie Solarenergie, Energienutzungsplanundkommunales Energiemanagement durchgeführt. Aufgrund der kommunalen Neuwahlen ist seit 2021 Herr Bürgermeister Held der Stadt Tannhausen der Nachfolger von Herrn Oberschmid als Energiepaktkoordinator. Nach einer Vakanz der Klimaschutzmanagerstelle im Landratsamt pausierte der Energiepakt für ca. drei Jahre. 2021 – nach der vorsichtigen Öffnung inder Corona-Krise –wirdder Energiepakt wieder neu starten und ab 2022 mit Leben gefüllt werden. Flexibus Der Landkreis Günzburg hat flächendeckend im gesamten Landkreis den Flexibus als neuebedarfsorientierte Formdes öffentlichen Nahverkehrs eingeführt. Anders als im gewohnten Linienverkehr fährt der Flexibus auf telefonische Anforderung. Er hält an einer Vielzahl von eigenen Flexibus-Haltestellen, die in der Regel in einem Umkreis von 100 bis 200 m von der Haustüre eingerichtet sind. Das flächendeckende Angebot des Flexibus im Landkreis Günzburg wird durch staatliche Mittel gefördert. Weitere InformationenfindenSieauf der Webseite des Flexibus https://www.flexibus.net/guenzburgleipheim,6.html 7

Solarkampagne und Solarkataster UmdenAnteil erneuerbarer Energien im LandkreisGünzburg zu steigern,werden im Zuge der Solarkampagne Veranstaltungen und Aktionen zumTeil in Kooperationmit der Stadt Günzburg durchgeführt. Folgende Bereiche spielenhier eine Rolle und werden in den nächsten Jahren bearbeitet: • Informationen für Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Günzburg • Photovoltaik auf kreiseigenen Liegenschaften • Informationen für Unternehmen im Landkreis Günzburg • Solarthemen im Energiepakt besprechen Weitere InformationenfindenSieauf der Webseite des Landratsamtes https://landratsamt.landkreisguenzburg.de/buergerservice/ klimaschutz-und-energie und der Webseite der Solarkampagne der Stadt Günzburg https://www.guenzburg.de/ umwelt-mobilitaet/klimaschutzenergie/solarkampagne/ StellenSie sichdie Frage,ob IhrHausdach für eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder Solarthermie geeignet ist? Antworten darauf gibt das Solarpotenzialkataster. Es zeigt für jedes Gebäude, welche Erträge mit einer PV- oder Solarthermieanlage zu erwarten sind. Sie können das Dach Ihres Hauses identifizieren und Klick für Klick online, einfach und selbsterklärend eine eigene PV-Anlage detailliert konfigurieren und simulieren. Sie erfahren dabei, welchen Anteil des erzeugten Solarstroms Sie selber nutzen können, wie sich ein Batteriespeicher auswirkt undmitwelchem wirtschaftlichen Nutzen Sie rechnen können. Für das Solarkataster wurde eine Solarpotenzialanalyse durchgeführt, mit der für alle Gebäude der Region aus einem digitalen 3D-Oberflächenmodell die solare Einstrahlung in Abhängigkeit von Exposition, Neigung, Verschattung und regionaler Intensität der Sonneneinstrahlung mit hoher Validität ermittelt wurde. Auf folgender Webseite finden Sie das Solarkataster: https://www.solare-stadt.de/ landkreis-guenzburg/ 8 Solarkataster

Bayerisches Klimaschutzgesetz Mit demDreiklang aus demgeänderten Bayerischen Klimaschutzgesetz (derzeit Entwurf), dem Maßnahmenpaket und einer entsprechenden finanziellen Ausstattungbekräftigt Bayern seinenWillen zu nachhaltigem Klimaschutz. Die drei Bausteine Gesetz, Maßnahmen und Finanzierung greifen hier ineinander. Im Gesetz ist die Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 in Bayern festgelegt. Das Maßnahmenpaket umfasst folgende fünf Aktionsfelder: 1. Erneuerbare Energien und Energieversorgung 2. Natürliche CO2-Speicherung (Wald, Moore,Wasser) 3. Klimabauen und Klimaarchitektur 4. Smarte und nachhaltige Mobilität 5. CleanTech, Klimaforschung und Green IT Weitere InformationenzumBayerischen Klimaschutzgesetz gibt es auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums fürUmwelt undVerbraucherschutz (www.stmuv.bayern.de). Klimaschutzprogramm 2030 und Klimaschutzgesetz des Bundes Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 sollen die Klimaziele des Bundes wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogenerreichtwerden.Mit einer Bepreisung des klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und gesetzlichen Stan- dards für mehr Innovationen und Investitionen soll Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreicht werden: 55 ProzentwenigerTreibhausgase imVergleich zum Jahr 1990. 2019wurde vomBundestagdas BundesKlimaschutzgesetz beschlossen.Dieneueste Änderung vom 31. August 2021 umfasst eineVerschärfungder Klimaschutzvorgaben und die Verankerung des Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2045. Zudemmüssen jetzt bereits bis 2030 die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Aktuelle Informationen zum BundesKlimaschutzgesetz sind auf derWebseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit undVerbraucherschutz (www. bmuv.de) zu finden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft (Neuerungen ab dem 15.08.2022 siehe Seite 28). Durch das GEG wurden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einemmodernen Gesetz zusammengeführt und als einzelne Gesetze traten diese damit außer Kraft. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es wurde ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Die europäischenVorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurden vollständigumgesetzt unddie Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wurde nicht verschärft. Weitere Steigerungen der Bau- und Wohnkosten sollten vermieden werden. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört ein neues gleichwertigesVerfahren zumNachweis der Einhaltung der energetischenAnforderungen bei der Errichtung vonWohngebäuden (sogenanntes Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude).Neu ist ferner,dass diebeimNeubau bestehende Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energienkünftigauchdurch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien erfüllt werden kann. Die bei der Berechnung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs zu verwendenden Primärenergiefaktoren werden nun direkt im GEG geregelt. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Primärenergiefaktoren für Bauherren und Eigentümer. Neu ist des Weiteren, dass die sich aus dem Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes künftig zusätzlich inEnergieausweisen anzugeben sind. Damit enthält einEnergieausweis zusätzliche Informationen,diedieKlimawirkungberücksichtigen. Normiert wurde zudem eine Regelung zur Einschränkung des Einbaus neuer ÖlheizungenabdemJahr 2026nachden Maßgaben in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030. Diese Regelung gilt ab 2026 gleichermaßen für den Einbau von neuen, mit festen fossilen Brennstoffen beschickten Heizkesseln (Kohleheizungen). Ebenfalls gemäß den Maßgaben im Klimaschutzprogramm 2030 wurde in den Fällen des Verkaufs und bei bestimmten größeren SanierungenvonEin- undZweifamilienhäusern eine obligatorische energetische Beratung des Käufers bzw. Eigentümers verankert. Das GEG setzt damit neue Impulse zur Nutzung innovativer Ansätzebeimenergieeffizienten Bauen. Weitere Informationen zumGEG finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (www.bmi.bund.de). Gesetzliche Rahmenbedingungen 9 Quelle: Stockwerk-Fotodesign · adobestock.com

Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus, ähnlich wie Elektrogeräte, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf. Ein neuer Ausweis ist nötig, wenn das Gebäude nach größerenUmbautenund SanierungengemäßdemGebäudeenergiegesetz neu berechnet wird.Wird nur dieHeizungausgetauscht,besteht keine Pflicht,einenneuenAusweis zuerstellen. Wir empfehlen in diesem Fall dennoch, einen neuen Ausweis anzufordern. Vor Mai 2014 ausgestellte Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe, die nach der Energieeinsparverordnung als Energieausweise anerkannt wurden, können inder damals gültigenFormweiterverwendet werden solange sie nicht älter als zehn Jahre sind. Inder Regel umfasst der Energieausweis fünf Seitenund enthält neben den Energiekennwerten des Hauses auch eine Vielzahl weiterer Angaben sowie Empfehlungen zur kostengünstigen Haussanierung. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis Es gibt zweiVerfahren zur Erstellung von Energieausweisen, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden: Erfolgt die Ermittlung auf Grundlage eines berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem „Bedarfsausweis“. Die Kennwerte hierfür werden durch eine technische Analyse des Gebäudes bestimmt, wofür der energetische Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe genommen wird. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle. Über dem Farbband auf Seite 2 sind zudemdieTreibhausgasemissionenausgewiesen. Sie sind auch in neuen Verbrauchsausweisen anzugeben und zudem nicht mehr als freiwillige Angabe gekennzeichnet. Die Treibhausgasemissionen beschreiben die Klimabelastungen, die der Gebäudebetrieb verursacht. Kommen erneuerbare Energien im Gebäude zumEinsatz,wirdermittelt, inwieweit die gesetzlichenVorgaben zur Nutzung dieser Energien erfüllt werden. Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellenHeizverhalten der Bewohner abhängig. Die gemessenen Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an– kurz: Energieausweis 10 Quelle: Engineer · adobestock.com

kWh/(m2a). Je höher der Kennwert ausfällt,desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes. Eine zusätzliche Hilfe, um die Energieeffizienz von Häusernzuvergleichen,gebendie Farbendes Bandtachos und die Einteilung der Gebäude in Energieeffizienzklassen (A+ bis H). Anhand der Farben und von Vergleichswerten kann ein Haus eingestuft und mit anderen, typischen Häusern verglichen werden. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auchweniger aussagekräftig. Zudem kann ein Verbrauchsausweis nur dannausgestellt werden, wenn die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen.Ausschlusskriterien können beispielsweise sein, wenn dezentral über Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde. Beide Energieausweisvarianten enthaltenEmpfehlungen fürModernisierungsmaßnahmen,mit denenSiedenEnergieverbrauch im Gebäude senken können. Welcher Ausweis für welches Gebäude? Zulässige Energieausweise für Gebäude im Bestand: Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt. Büro- oderVerwaltungsgebäude,Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäudebenötigeneinen sogenannten „Energieausweis für Nichtwohngebäude“. Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftung, die Beleuchtung und, falls vorhanden, für die Klimatisierung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen. Diese Bedarfe werden in einemAusweis für einNichtwohngebäude einzeln aufgelistet. Gibt es in einemGebäude sowohlWohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich. Vorzeigepflicht seit 2013 BisherwarenEigentümer undVermieter lediglichdazuverpflichtet, ihrenEnergieausweis auf Verlangen vorzulegen. Seit Anfang des Jahres 2013 verpflichtet die europäischeGesetzgebung jedochdazu, dass Eigentümer und Vermieter ihren Ausweis aktiv vorzeigen müssen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Energieausweis nur zehn Jahre lang gültig ist. Nach Ablauf dieser Zeit muss dieser erneuert werden, wenn das Haus oder eineWohnung darinwieder vermietet oder verkauft werden soll. FallsMaßnahmenergriffenwerden, die das Gebäude energieeffizienter machen, kann ebenfalls eine Neuausstellungdes Energieausweises verpflichtend sein. 11 Anzahl der Wohneinheiten und Baujahr des Wohngebäudes Bedarfsausweis Verbrauchsausweis • mit 1-4Wohneinheiten x • Bauantrag vor dem 01.11.1977 • die Anforderungen der 1.Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt • mit 1-4Wohneinheiten x x • Bauantrag vor dem 01.11.1977 • die Anforderungen der 1.Wärmeschutzverordnung sind erfüllt • mit 1-4Wohneinheiten x x • Bauantrag nach dem 01.11.1977 • mit 5 und mehr Wohneinheiten x x

Wie kann ich einfach Energie sparen? • Vermeiden Sie den Standby-Modus bei elektrischen Geräten. Mit einer Steckdosenleiste mit Schalter können Sie diese ganz vom Netz trennen. • Stellen Sie am Laptop und PC keinen Bildschirmschoner ein, da dieser auch Energie braucht. Lassen Sie das Gerät lieber in den Energiesparmodus wechseln, wenn Sie eine gewisse Zeit nicht daran arbeiten. • Duschen Sie lieber als zu baden. Ein Vollbad ergibt mindestens drei Duschgänge. • NutzenSie einenSparduschkopf.Damit können Sie mehr als die Hälfte an Warmwasser einsparen. Pro Minute verbrauchen Sie mit einem normalen Duschkopf rund 18 LiterWasser,wohingegen beim Sparduschkopf nur circa sechs bis acht Liter verbraucht werden. • Mit einer Zeitschaltuhr an IhremWarmwasserspeichergerät können Sie verhindern, dass Strom verbraucht wird, obwohl beispielsweise nachts kein Betrieb notwendig ist. • Wenn Sie mit 40 Grad statt 60 Grad waschen, sparen Sie rund 50 Prozent der Energiekosten.Heutzutage reichen größtenteils sogar 30 Grad aus. • Versuchen Sie, Ihre Wohnräume nicht zu überhitzen. Bei einemGradweniger Raumtemperatur sparen Sie etwa sechs Prozent Energie. Empfohlene Raumtemperaturen: – Wohnzimmer, Kinderzimmer: 20 – 22 °C – Schlafzimmer, Küche 16 – 18 °C – Keller, Dachboden 12 – 15 °C • Vermeiden Sie das Abdecken der Heizkörper, da sich die Wärme so nicht im Raum verteilen kann. • Nutzen Sie zum Erhitzen von Wasser einen Wasserkocher. Diese sind energieeffizienter als Elektroherde, da weniger Abwärme entsteht.ErwärmenSie nur so viel Wasser, wie nötig. • Kochen Sie wenn möglich mit einem Deckel auf dem Topf oder Pfanne. Um den Inhalt zu überwachen, sind Deckel aus Glas hilfreich. • Beim Backen benötigen nur wenige Gerichte einen vorgeheizten Backofen. Vermeiden Sie also das Vorheizen vom Backofen. • Ältere Umwälzpumpen bei Heizungen sindheimliche Stromfresser.EineHocheffizienzpumpe spart viel Strom. Weiterführende Links: • ÜbersichtsseitedesUmweltbundesamtes zu Energiesparen und Energieeffizienz www.umweltbundesamt.de/ themen/klima-energie/energiesparen • ÜbersichtsseitedesBundeswirtschaftsministeriums zur Energieeffizienz www.deutschland-machts-effizient.de Effizienzklassen bei Elektrogeräten Das Energieeffizienzlabel der EU ist für bestimmte Elektrogeräte, aber auch für Heizungen und Klimageräte vorgeschrieben und hilft, deren Energie- verbrauch einzuordnen. Nun haben einige Elektrogeräte neue EU-Energielabels erhalten, die Kaufentscheidungen Energieeinsparungen 12 Quelle: Ingo Bartussek · adobestock.com

methoden, die den Alltagsgebrauch der Geräte realistischer widerspiegeln. ZudemtragendieneuenEU-Labels einen QR-Code, über den Sie weitere Produktinformationen erhalten. Bis zum Jahr 2030 sollen alle Produktgruppen ein neues EU-Label erhalten. Die neuen Labels sollen dazu beitragen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit verstärkt für sparsame Geräte entscheiden. Davon er- hofft sich die EU-Kommission bis 2030 hohe Energieeinsparungen und damit einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz. 13 für besonders effiziente Geräte erleichtern sollen. Für andere Geräte hingegen wie beispielsweise Computer gibt es keine einheitliche Kennzeichnungspflicht. Hersteller können sich freiwillig für Labelswie denBlauen Engel oder das Europäische Umweltzeichen (EU Ecolabel) entscheiden. Was bedeuten die Energieeffizienzklassen? Die Effizienzklassen sind mit einer Farbskala von grün nach rot dargestellt und mit denBuchstabenA (bei älteren Labels teilweisemit zwei- oder dreifachemPluszeichen A+++) bis G gekennzeichnet. Allerdings gibt es im Handel zunächst nicht aus allen Effizienzklassen Geräte zu kaufen. Das liegt unter anderem daran, dass die Geräte noch nicht die für die Bestnote A erforderliche Energie- effizienz aufweisen. Neue Energieeffizienzlabel Für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und elektronischeDisplayswie Fernseher undMonitoregibt es seitMärz 2021 neue EU-Energieeffizienzlabels. Im September 2021 wurden auch neue Labels für Lampeneingeführt.Dieneuen Labels sollen nicht nur über den Strombedarf einer Lampe informieren, sondern geben,wieauchdieübrigenEU-Labels,über weiterewichtigeKaufkriterienAuskunft. Die Effizienzklassen A+ bis A+++ entfallen bei den genannten Gerätegruppen. Mit der Rückkehr zu den Klassen A bis G soll es für Sie leichter sein, Produkte zu beurteilen und zu vergleichen. Dabei bleibt die grundsätzliche Einteilung auf der Farbskala von grün bis rot erhalten: Je weiter vorn im Alphabet und je „grüner“ ein Gerät eingestuft wird, umso effizienter arbeitet es. Mit der Umstellung auf die neue Skala steigen die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte. Deshalb werden einige Geräte schlechter beurteilt als zuvor, obwohl sie qualitativ keineswegs schlechter geworden sind. Aber die neuen Labels basieren auf anderen MessEU-Energielabel; Quelle: www.deutschland-machts-effizient.de

14 • Energieberatung • Energieausweis • Baugutachten • Schadensprüfung • Schimmelpilzanalyse • Immobilienbewertung • Energieberatung für Neubau • Energieberatung für Sanierung • Sanierungsfahrplan für EWärmeG • Anträge KfW- / BAFA-Förderung • Thermografie (Bau, Elektro, Industrie) • Luftdichtheitsprüfung für Gebäude • Energieausweise für Wohngebäude / Gewerbe • KfW- und BAFA-Förderprogramme z. B. Energieberatung im Mittelstand • BAFA-Energieaudit nach DIN EN 16247-1 www.einfach-energieberatung.de Telefon 07 31 - 20 64 23 84 Kässbohrerstraße 19 - 89077 Ulm Schützenstraße 4 - 89362 Offingen Telefon 0 82 83 . 897 340 info@energie-berater.de Dorfstraße 13 86519 Wiesenbach-Oberegg ENERGIEBERATUNG . KfW . BLOWER-DOOR www.energie-berater.de Manfred Serek www.zaunbauspezialist.de Johann Anwander Robert-Bosch-Straße 8 89331 Burgau Telefon: 08222/414 73 10 Telefax: 08222/77 46 E-Mail: info@zaunbauspezialist.de FENSTERTAUSCH schnell – kompetent – zuverlässig Mit Energiesparfenster von HR Fenstertechnik reduzieren Sie Heizkosten und sparen dabei noch Geld! Besuchen Sie unsere Ausstellung – wir freuen uns auf Sie! Quelle: Somkiat · adobestock.com

15 Heutzutage spielt die Frage eine große Rolle, wie ein Wohnhaus so renoviert werden kann, dass es mit möglichst geringem Energieaufwand betrieben werdenkann.DurchdasGebäudeenergiegesetz wird vorgeschrieben, energiesparendeMaßnahmeneinzuleiten.Bei einer Sanierung richtet sich deshalb das Hauptaugenmerk auf die Dämmung, damit sowenigHeizenergiewiemöglich verschwendetwird.Dabei kannbei alten Häusern, die oft Unmengen von Heizenergie schlucken, der Verbrauch deutlich gesenkt werden. Eine funktionstüchtige Wärmedämmung ist die größte Energieeinsparmöglichkeit: Sie sorgt nicht nur für ein behagliches Raumklima und körperliches Wohlbefinden, sondern auch für eine intakte Wärmeregelung. Die Dämmungmuss dabei dafür sorgen, dass die Wärme imWinter gespeichert wird und imSommer abgehaltenwird.Außerdem soll sie extreme Wärmeschwankungen und das Eindringen von Feuchtigkeit verhindern. Tipp: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Beratungen zu Hause an, wenn Sie Fragen oder Energieprobleme haben. Je nach Thematik prüfen und messen sie, beraten Sie und geben Ihnen individuelle Tipps. Die Ergebnisse der Beratung erhalten Sie vier Wochen nach dem Termin in Form eines Berichts. Terminvereinbarungen sind unter 0800 809802400 möglich. Gerade denkmalgeschützte Häuser und Gebäude prägen das Gesicht von Städten, Dörfern und Siedlungen. Glauben Sie nicht, Sie müssten sich entscheiden, entweder Energie zu sparen oder in einem denkmalgeschützten Haus zu leben. FassadendämmungenunddieNutzung von regenerativen Energien sind beispielsweise möglich. Erkundigen Sie sich, für welche Bauteile der Denkmalschutz besteht und inwiefern Umbaumaßnahmen genehmigungspflichtig sind. Energiekennzahl ermitteln Der erste Schritt zu einer energetisch und ökonomisch sinnvollen Gebäudesanierung ist die Ermittlung des Gebäudeenergiestandards. Richtwert hierfür ist die sogenannte Energiekennzahl, die sich aus dem Jahresenergieverbrauch errechnet. Der jährliche Energieverbrauch pro Quadratmeter ist eine ähnliche Vergleichsgröße wie der Benzinverbrauch eines Autos pro 100 Kilometer. Die Energiekennzahl kann leicht selbst berechnet werden: Der Jahresheizenergieverbrauch wird durch die beheizte Wohnfläche dividiert. Ist in dem Energieverbrauch die Warmwasserbereitung mit enthalten, so werden pau- schal 1.000 Kilowattstunden für jede im Haushalt lebende Personvor derDivision abgezogen. Formel: (Jahresheizenergieverbrauch – 1.000 kWh/pro Person) / Wohnfläche = Energiekennzahl Der Energieverbrauch, am besten sind gemittelteWerte über die letzten Jahre, kann den Rechnungen des Energieversorgers oder der Heizkostenabrechnung entnommen werden. Bei eigenen Ablesungen amGaszähler oder an der Messanzeige des Öltanks kann der Verbrauch umgerechnet werden: Faustregel: 1 Liter Öl, als auch 1 Kubik- meter Erdgas entspricht in etwa 10 kWh Energie Dämmungen: Außen-, Keller- und Dachdämmung Außendämmung Es gibt verschiedene Methoden der Außendämmungwie zumBeispiel einWärmeverbundsystem, bei demdie massive Außenwandaus Steinoder Ziegel zusätzlich mit einer Wärmedämmung, zum Beispiel in Form von Dämmstoffplatten, ausgestattet wird oder auch eine dreischalige Außenwand, die in einem Zwischenraum der Massivwand über eine Kerndämmung verfügt. Hochwirksam ist aucheine sogenannteVorhangfassade,weil siedie FunktionenWärmeschutz und Witterungsschutz konstruktiv trennt. Bei der vorgehängten Fassade wird von außen nach innen unterschieden in:dieBekleidung (Wetterschale),die Hinterlüftung (Luftschicht), die Wärmedämmung und die an der Hauswand verankerte Unterkonstruktion (Latten- oder Metallkonstruktion). Die Dämmschicht wird so in die Unterkonstruktion eingebracht, dass zwischen Dämmung und Außenhaut ein zwei bis vier Zentimeter breiter Luftraum bleibt. Dieser Spalt genügt, um Feuchtigkeit schnell abtrocknen zu lassen oder abzuführen. Lüftungsschlitze an den Ober- und Unterseiten der Vorhangfassade begünstigen diesen Effekt. Die Vorhangfassade hat zweiVorteile:Sie ist schnellmontiert und hält in der Regel mehr als 30 Jahre. Einige Experten sprechen vom „System mit der geringstenSchadenshäufigkeit“. Grundsätzlicheignet sichdie vorgehängte hinterlüftete Fassade für jeden Sanierungstyp. Die Unterkonstruktion (Holz oder Aluminium) kann an jeder Wand befestigt werden, auch an solchen, die als nur schwach belastbar eingeschätzt werden. Allerdings ist dieVorhangfassade teurer als einWärmedämm-Verbundsystem. Kellerdämmung BeheizteKellermüssenwärmegedämmt sein,verlangt dasGebäudeenergiegesetz (GEG). Das spart nicht nur Heizenergie, sondern verhindert aufsteigende Kälte und kalte Füße. Als Wärmedämmung benötigt man bei Kalksandstein- und Betonwänden eine mindestens zehn Zentimeter dicke Perimeterdämmung. Das Gleiche gilt für die Kellersohle. Kellerwände aus wärmedämmenden Leichtbetonsteinen oder Wärmedämmziegeln kommen zwar ohne weitere Dämmung aus, sollten aber eine circa vier Zentimeter dicke Perimeterdämmung als Schutz der Kellerabdichtung erhalten. Die einfachste Art der nachträglichenWärmedämmung vonebenen Massivdecken ist das Ankleben oder AnEnergetische Sanierung Fortsetzung auf Seite 18

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dübeln von Styroporplatten an der Deckenunterseite. Die Dämmstoffdicke richtet sichhäufignachder vorhandenen Raumhöhe imKeller undder verbleibenden Höhe von Fenster- und Türstürzen. Wennmöglich solltenacht bis zwölf Zentimeter Dämmstoff eingeplant werden. Installationsleitungen (z. B.Wasser, Heizung, Elektro) bedürfen einer besonderenBeachtung.Deckenleuchtenmüssen eventuell neu befestigt und deren Anschlüsse verlängert werden. Es besteht auchdieMöglichkeit,erst eineUnterkonstruktion mit Verkleidung einzubauen und nachträglich den Hohlraum mit Dämmstoff ausblasen zu lassen. Dieses Verfahren bietet sich bei Kellerdecken mit ungerader oder unebener Unterseite (Kappen- oder Gewölbedecken) an. Wird eine Kellerdeckendämmung zusammen mit einer Außenwanddämmungdurchgeführt, so solltedieAußenwanddämmung bis unter das Kellerdeckenniveau heruntergezogen werden (sog.Perimeterdämmungmitwasserabweisenden Platten), umWärmebrücken zu vermeiden. Insbesondere bei durchgehenden Kellerdecken aus Beton besteht aufgrund des Wärmebrückeneffekts die Gefahr von Bauschäden und Schimmelbildung. Die Dachdämmung Bei der Sanierung eines Altbaus sollten Sie auch das Dach nicht vergessen, weil hier ein sehr hohes Einsparpotenzial liegt. ImIdealfallwirddasGebäude komplett mit Wärmedämmung eingepackt. Im Bereich der Wände beispielsweise durch eine Hohlschichtdämmung. Im Dachbereich gibt es bei geneigten Dächern die Möglichkeit der Aufsparrendämmung. Hier bildet dieDämmschicht einedurchgehende Ebene direkt unter der Dacheindeckung. Dafür gibt es spezielle Systeme aus Hartschaum-Platten und -Formelementen sowie aus Mineralwolle.Wenn ohnehin eine neue Dacheindeckung ansteht, ist die Aufsparrendämmung die beste Lösung. Beim nachträglichen Ausbau aber wird man sich trotz der Vorteile nur selten für diese Dämmart entscheiden. Denn oft ist diese Außendämmung von Dächern nicht möglich oder mit einem zu großen Aufwand verbunden. In diesem Fall hilft nur die zweitbeste Lösungweiter:dieDämmung von innen. Die Innendämmung ist vor allem zur Komplettierung des Wärmeschutzes beim Dachausbau sinnvoll. Die Dämmung zwischen den Sparren ist dabei das am häufigsten ausgeführ- te Dachdämmverfahren. Da hier die Dämmstoffstärke oft durch die Sparrentiefebegrenztwird, sollte eineZwischensparrendämmung mit einer Dämmung unter den Sparren kombiniert werden. Die Sparrenbilden sonstWärmebrücken, die den Wärmeschutz bis zu 30 Prozent verschlechtern. Um die erforderlichen Dämmstoffstärken zu erreichen wird zunehmend die Vollsparrendämmung eingesetzt. Hierbei wird die gesamte Sparrentiefemit Dämmstoff verfüllt.Dabei empfiehlt sich ein Dämmstoff mit faseriger Struktur wie beispielsweise Mineralwolle.So kannnebenderWärmedämmung auchder Schallschutz erhöht werden. Dämmplatten aus Polystyrol haben dagegen keine schalldämmende Wirkung. Info: Vorsicht! Dämmt man Dachräume auf der Innenseite, entsteht ein Problem: Gelangt warme Luft aus dem WohnraumindenBereichhinter der Dämmung, kühlt sie ab und es kommt zur Tauwasserbildung. Die allmähliche Durchfeuchtung des Baukörpers und der Dämmschicht sind die Folge. Diesem Effekt begegnet man durch den Einbau einer Dampfsperre vor der Dämmung. 18 Quelle: Alterfalter · adobestock.com

19 Bei einerDachmodernisierung ist es hilfreich, sich eine kleine Checkliste anzulegen, damit im ganzen Baustress nichts vergessen wird: Allgemeines Ja Nein Bemerkung Sind Schäden am Dach erkennbar? Sie wollen die Dachform verändern oder Ihr Dach ausbauen? Diese Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig! Haben Sie rechtzeitig eine Baugenehmigung beantragt? Muss das Dach neu eingedeckt werden? •Wurden geltende Orts- und Gestaltungssatzungen berücksichtigt? • Entspricht es dem aktuellen GEG? Möchten Sie den Dachboden später alsWohnraum ausbauen? Dann empfiehlt sich eine Dämmung, die sowohl vor Kälte als auch vor Hitze schützt. Dachmodernisierung von innen Ja Nein Bemerkung Bleibt der Dachboden auch in Zukunft ungenutzt? Dann genügt das Verlegen von Dämmmaterial auf der obersten Geschossdecke. Kann durch Zwischensparrendämmung ein Dämmwert erzielt werden, der den Anforderungen des GEG entspricht? Erreicht eine Kombination aus Zwischen- und Untersparrendämmung den im GEG geforderten U-Wert? Dachmodernisierung von außen Ja Nein Bemerkung Hat der Dachstuhl eine ausreichende Tragfähigkeit? Erfüllt die Dämmung die Mindestanforderungen des aktuellen GEG? Erreicht die Dämmung den Neubaustandard mit einem U-Wert von 0,20W/m2K? Wie wird der Wärmeschutz verbessert: • durch Sparrenaufdoppelung • durch Aufsparrendämmung Ist bei der Aufsparrendämmung eine Holzfaserdämmplatte eingeplant? Ist der Dachaufbau wind- und luftdicht?

Fenster Besonders hohe Wärmeverluste treten an den Fenstern auf. So strömt beispielsweise durch einfach verglaste Fenster nahezu doppelt so viel Wärme nach außen wie durch zweifach verglaste Fenster. ImVerhältnis zu den Investitionskosten sindmoderne Fenster die effizienteste Methode, Energie zu sparen. Heute gibt es komfortable und intelligente Lösungen,Wärmeverlusteumeiniges zu reduzieren. Neben der Qualität des Glases spielt auchdie Konstruktionder Rahmen und der Einbau der Fenster eine wichtige Rolle bei der Einsparung von Heizenergie. In punkto Wärmedämmung ist dabei das Gesamtfenster zu betrachtenundnicht nur dieVerglasung. Die Rahmenkonstruktion hat einen wesentlichen Einfluss auf die Wärmedämmung. Um eine hohe Dämmung zu erzielen, ist eswichtig,den Fensterrahmen mit der Wärmedämmung der angrenzenden Wand abzudecken. Besonders gute Dämmeigenschaften werden erzielt,wenndieWärmedämmungbis zum Glas reicht. Ferner ist auf eine gute Abdichtung der Fuge zwischen Rahmen undMauerwerk zuachten.Hier ist wichtig, dass sie von außen luft- und wasserdicht ist.Als Rahmenmaterialienwerden Aluminium,Kunststoff undHolz verwendet. Holz zeichnet sich durch gute Wärmedämmeigenschaftenund eine geringeWärmedehnung aus. Eineweitere Schwachstelle inder Außenwand stellen die Rollladenkästen dar. Hier können durch den nachträglichen EinbauvonDämmstoffenEnergieverluste reduziert undZugluft ins Rauminnere vermieden werden. Tipp: Eine luftdichte Gebäudehülle trägt in hohem Maße zur Energieeinsparung bei. Mit dem so genannten „Blower-Door-Test“ können Sie Ihr Gebäude auf undichte Schwachstellen überprüfen und diese daraufhin beseitigen. Smart-House Technik Synergien zu nutzen und Systeme zu vernetzen sind die großen Herausforderungen unserer Zeit. So etablierte sich auchdas Smart-House-Konzept gut,welches aus einer vernetzten und kommunikationsfähigen Haus- und Gebäudetechnik besteht. Diese technischen Errungenschaften können im Alltag vielseitig unterstützen. Die modernen Informationstechnologien machen es möglich: Verbraucher haben, nach der Vernetzung der Technik in ihrem Haus, die Möglichkeit, ihr Netzwerk per PC, Fernbedienung oder Smartphone zu steuern. Ein Funksystem gibt beispielsweise Auskunft darüber, ob beimVerlassen des Hauses alle Türen und Fenster verschlossen wurden. Haushaltsgeräte, wie die Waschmaschine oder der Trockner, können per Funk so gesteuert werden, dass sie in der Nacht starten, wenn der Strom am günstigsten ist. Das bedeutet, dass die moderne Technik nicht nur neuen Komfort bietet, sondern auch zum Energiesparen beiträgt und so die Nebenkosten im Haushalt reduziert. Info: Mit HilfedieserTechnologie kannein „belebtes Haus“ simuliert werden, auch wenn die Bewohner nicht zuhause sind.Dieser Sicherheitsaspekt spielt für die meisten Hausbesitzer eine große Rolle. Lüftungsmöglichkeiten Noch vor einigen Jahren brauchte man sich um eine ausreichende Lüftung in unseren Häusern keine Gedanken machen. Die Fensterfugen, das Mauerwerk oder auch das Dach ließen eher zu viel Frischluft indieRäume als zuwenig. Seitdem hat sich energetisch viel verändert. Gerade neue oder modernisierte, gut isolierte Gebäude zeichnen sich unter anderemdadurchaus,dass bei geschlossenen Fenstern kein Luftzugmehr durch undichte Fugen oder Ritzen dringt. Dadurch ergibt sich jedoch ein neues Problem. Durch Kochen, Waschen, Duschen, Atmen produziert jeder Mensch täglich bis zu vier Liter Wasser, die an die Luft abgegebenwerden.Wirddiese Feuchtigkeit nicht aus der Wohnung transportiert, schlägt sie sich an kalten Stellen, wie etwa Außenwänden, nieder. Ein regelmäßiger Austauschder verbrauchten Raumluft gegen frische Außenluft verhindert, dass sich Schimmel bildet. Expertenempfehlendaher alle zwei bis drei Stunden für fünf Minuten zu lüften und im Optimalfall für Durchzug zu sorgen. Einfacher geht es mit steuerbaren Fenstern. So können Mieter und Eigentümer mit der Fernbedienung individuelle Abläufe festlegen, die den Expertenrat berücksichtigen. Die Fenster öffnen und schließen sich, auchwenn die Bewohner das Lüften vergessen. Eine kontrollierte Be- und Entlüftung sorgt für nie da gewesene Luftqualität in den Wohnräumen. Der kurze Zeitraum beim automatischen Lüften sorgt für einen geringen Energieverlust. Es genügt, den Ablauf einmal einzugeben, um jeden Tag für ausreichend Luftaustausch zu sorgen. Tipp: Bevor Sie sich für eine Lüftungsanlage entscheiden, sollten Sie sich vorabdieAnlagemöglichst ineinem Gebäude vorführen lassen,damit Sie eine sichere Entscheidung treffen können. Durch Lüftungsanlagen ist eine Energieeinsparung deutlich spürbar. 20 Quelle: fotodo · adobestock.com

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