Auf dem Weg zur Inklusion Ratgeber für Senioren und Menschen mit Behinderungen

Seite 28 Inklusion an den Schulen im Landkreis Rostock Die Umsetzung der Inklusionsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt flächendeckend beginnend zum Schuljahr 2017/18. Es gibt erstmals seit der deutschen Einheit in der Schulpolitik unseres Landes bis zum Jahr 2023 einen parteiübergreifenden Grundkonsens. Da- bei wird das Jahr 2023 als ein realistisch planbarer Zwischenschritt auf den Weg zu einem vollständig in- klusivem Bildungssystem verstanden. In der Broschüre „Inklusionsstrategie unseres Landes im Überblick“ kann man sich einen Überblick zum „Schulmodell für inklusive Schule“ verschaffen. Die Umsetzung soll mit Augenmaß und unter Berück- sichtigung des Elternwillens erfolgen. Bis zum Jahr 2023 erhalten öffentliche Schulen dafür mehrere hundert Stel- len für Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich. Die Inklusionsstrategie des Landes sieht vor, dass Schu- len mit Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung als eigenständige Förderschulen auslaufen. Diese Schülerinnen und Schü- ler werden künftig an den Grundschulen eingeschult und in temporären Lerngruppen unterrichtet. Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung bleiben als Schulstandorte erhalten. Für den Landkreis Rostock gibt es im Staatlichen Schul- amt Rostock die „Servicestelle Inklusion“, an die sich Eltern, Lehrerinnen und Lehrer mit Fragen zur inklusiven Bildung wenden können. Sie erhalten dort Hinweise für geeignete Lernorte für Schülerinnen und Schüler sowie Informationen über Hilfs- und Förderangebote innerhalb und außerhalb der Schule. Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderun- gen des Landkreises Rostock nehmen an den Sitzungen der Ausschüsse unseres Landkreises teil und verwei- sen auch auf rechtliche Grundlagen und Probleme von Behinderten. Der Schulentwicklungsplan bis zum Jahr 2019/20 weist fünf Gymnasien (Bad Doberan, Bützow, Sanitz, Teterow, Güstrow) sowie drei Kooperative Gesamtschulen (Laage, Kühlungsborn, Rövershagen) in Trägerschaft des Land- kreises Rostock aus, weiterhin folgende Förderschulen: n drei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Büt- zow, Güstrow, Bad Doberan) n drei Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Bad Doberan), die anderen zwei in Trä- gerschaft der Lebenshilfe (Bützow) und der Güstrower Werkstätten (Güstrow „Anne Frank“) n zwei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung (Teterow, Graal-Müritz) n eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören (Güstrow) Servicestelle Inklusion: Telefon: 0381 700078498 Fax: 0381 700078450 inklusion-hro@bm.mv-regierung.de Schulamt Rostock Möllner Straße 13, 18109 Rostock 7. Etage, R.714 (barrierefreier Zugang) https://www.bildung-mv.de/inklusion © adobestock.com © adobestock.com

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